Arbeitszimmer neu beurteilt

 

Landesbezirk Südbaden / Freiburg. Begrüßt hat der Referatsleiter „Recht und Besoldung“ im Verband Bildung und Erziehung (VBE) Südbaden, Franz Wintermantel, dass das Finanzgericht Köln eine anteilige Nutzung häuslicher Arbeitszimmer von bis zu 50 Prozent als von der Steuer absetzbar ansieht. „Lehrkräfte haben im Normalfall kein schulisches Arbeitszimmer und deshalb sind sie gezwungen, die Unterrichtsvorbereitungen zu Hause zu erledigen. Dazu brauchen sie ein Arbeitszimmer, das sie auf eigene Kosten erbauen und für den Dienst zur Verfügung stellen. Deshalb ist es nur gerecht, wenn die Lehrkräfte das Arbeitszimmer  bei der Steuer absetzen können.“

Franz Wintermantel

Franz Wintermantel, Referat „Recht und Besoldung“ des VBE Südbaden

Im Gegensatz zum Finanzgericht Köln hat das Finanzgericht Baden-Württemberg erst kürzlich auf der bisherigen Regelung beharrt, dass nur eine anteilige private Nutzung von bis zu 10 Prozent erlaubt sei. „Durchgangszimmer zum Garten“ fielen hier bisher völlig aus der steuerlichen Förderung. Genau dies sehe aber das Finanzgericht Köln anders, weiß Wintermantel.

Bei ihrem Urteil stützen sich die Kölner Richter auf ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs von vor zwei Jahren. Denn inzwischen haben die Bundesrichter ihre Rechtsprechung zum „Aufteilungs- und Abzugsverbot“ aufgegeben. In dem Kölner Fall wollte ein Kölner Gewerbetreibender für ein halbes Arbeitszimmer die Hälfte der anfallenden Kosten ansetzen, was das Gericht auch zuließ.

Weil die Sachlagen nun bei beiden Finanzgerichten unterschiedlich sind, ließ das Finanzgericht Köln die Revision beim Bundesfinanzhof zu.

Der VBE Südbaden unterstützt die Beurteilung durch das Finanzgericht Köln, da Lehrkräfte nicht nur ihr Zuhause, sondern größtenteils auch ihr Auto für Dienstgeschäfte zur Verfügung stellen. In beiden Fällen ist der Staat nicht bereit, eine angemessene Gegenleistung zu zahlen. „Dies ist für uns Lehrkräfte ein Ärgernis“, stellt Franz Wintermantel fest.

25.07.2011

VBE zu eigenmächtigen Ferienverlängerungen:

Wenn Eltern ihren Kindern das Schwänzen beibringen

Stuttgart. Wenn Eltern plötzlich erfahren müssen, dass ihr Kind die Schule schwänzt, zeigen sich die meisten ziemlich fassungslos. Trotzdem gibt es immer wieder Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern regelrecht vormachen, wie man die Schule vorführt, indem sie eigenmächtig die Schulferien verlängern und Kinder „wegen Krankheit“ entschuldigen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht in solchen „illegalen Gleitzeitferien“ ein schleichendes Gift für die Gesellschaft. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, rügt der VBE-Sprecher Eltern, die ihren Kindern das Schwänzen beibringen.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, VBE-Sprecher

Bisweilen zeigen Eltern durch ihr schlechtes Vorbild, dass Schule für sie nicht wichtig ist. Wenn vor oder nach Ferienblöcken der Familienurlaub eigenmächtig verlängert und das Fehlen der Kinder beim Klassenlehrer von den Eltern mit „Krankheit“ entschuldigt wird, lernen die Schüler von ihren Erziehungsberechtigten, dass Schule doch keinen so hohen Stellenwert hat und dass man mit Lug und Trug seinen Willen durchsetzen kann. „Wenn Kinder dieses Tricksen später auch für sich in Anspruch nehmen, sind die Eltern häufig hellauf entsetzt“, so der VBE-Sprecher. Werden diese Eltern damit konfrontiert, dass ihr Kind die Schule schwänzt, fallen sie meist aus allen Wolken und können nicht verstehen, warum gerade ihr Kind gegen Recht und Ordnung verstößt.

Entgegen der landläufigen Meinung findet in den letzten Tagen vor den Sommerferien „Schule statt“, wenn auch in anderer Form als sonst, da alle Klassen arbeiten geschrieben und die Zeugnisnoten gemacht sind. Jetzt stehen vor allem Erlebnispädagogik und soziales Lernen im Vordergrund: Ausflüge, Besichtigungen, Schulfeste, Vorlesestunden, Theaterstücke oder Konzerte, die gemeinsame Vorbereitung von Klassennachmittagen, Abschiedsfeiern oder Schulgottesdiensten.

Selbst ohne Schulbücher kann man vernünftig Unterricht halten. Es besteht für Eltern kein Grund, den offiziellen Ferienbeginn zu individualisieren und schleichend vorzuverlegen. „Die Ehrlichen, die sich noch an Ferienpläne halten, dürfen am Ende nicht als die naiven Dummchen dastehen“, rügt der VBE-Sprecher alle Schummelferienmacher.

20. Juli 2011

VBE: Nicht nur Elternzeit vermehrt Unterrichtsausfall

Krankheitsreserve an den Schulen ist zu knapp kalkuliert

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat Ver­ständnis für die Befürchtungen des Landeselternbeiratsvorsitzenden Chris­tian Bucksch wegen der unsicheren Versorgung der Schulen mit Lehrer­stunden, sieht das Problem jedoch weniger in der eher kalkulierbaren El­ternzeit von männlichen Lehrkräften begründet als vielmehr in der unge­nügenden Lehrerreserve bei plötzlich auftretenden Krankheitsfällen.

Der VBE bemängelt, dass die Versorgung an den Schulen weiterhin nicht dem entspricht, was eigentlich zur Steigerung eines qualifizierten Bildungs- und Er­ziehungsauftrages und für einen modernen Unterricht erforderlich wäre. Noch immer werden nötige Stütz- und Förderkurse erst dann erteilt, wenn genügend Lehrerstunden aus dem Ergänzungsbereich „übrig“ sind, noch immer fehlen Lehrer für pädagogisch sinnvolle Teilungsstunden bei zu vollen Klassen.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Weil den Schulen nicht genügend feste Vertretungslehrer („Springer“) zur Verfügung stehen, müssen bei Erkrankung von Lehrkräften besonders bei der „verlässlichen Grundschule“ Klassen zusammengelegt werden, was zu einer massiven Beeinträchtigung der Unterrichtsqualität führt. „Vor allem, wenn die zusammenzulegenden Klassen größer sind, wird aus Unterricht sehr schnell nur noch Betreuung“, moniert der VBE-Landesvorsitzende, Gerhard Brand. Dann litten zwei Klassen unter der Erkrankung eines Lehrers.

Oft geht die Verlässlichkeit der Grundschule zu Lasten der Haupt- und Werk­realschüler, die nach Hause geschickt werden, damit Hauptschulkollegen als „Feuerwehr“ in der verlässlichen Grundschule eingesetzt werden können. Das dürfe nicht mehr so sein, kritisiert der VBE-Chef, da auch Hauptschüler ein Recht auf einen verlässlichen Unterricht haben.

Dass der Ergänzungsbereich weiterhin ein Mauerblümchendasein fristet, ist ein großes Ärgernis. Zum Ergänzungsbereich gehören neben den Stütz- und För­derstunden die Arbeitsgemeinschaften, die Schülern besonders Freude machen und motivierend für die Arbeit an der Schule sein sollten. Ein Teil kann zwar, solange Geld vorhanden ist, durch Lehrbeauftragte, Jugendbegleiter oder durch Kooperationen mit Vereinen abgedeckt werden; die eigentlichen Bezugsperso­nen der Schüler aber, nämlich die Lehrer, bleiben von diesen pädagogisch wert­vollen Angeboten in der Regel ausgeschlossen, weil keine Stunden mehr dafür zur Verfügung stehen.

17. Juli 2011

VBE appelliert: Auch bei Sechs kein Liebesentzug

Stuttgart. „So schlecht kann ein Schulzeugnis gar nicht ausgefallen sein, dass Eltern ihr Kind dafür mit Liebesentzug bestrafen müssen“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Selbst eine Sechs in einem Unterrichtsfach rechtfertige nicht, sich vom eigenen Kind abzuwenden. Eine solch schlechte Note sei vielmehr ein deutliches Signal, dass es in letzter Zeit wohl Kommunikationsprobleme gegeben habe und der innerfamiliäre Kontakt verstärkt werden müsse.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Jetzt werden die Jahreszeugnisse an die rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendlichen an den knapp 5000 allgemein bildenden Schulen des Landes ausgegeben. Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen immer Einzelschicksale.

Wenn die Schulberichte und Zeugnisnoten gut ausgefallen sind, motiviert das die Schüler zum Weiterarbeiten. Wenn in dem einen oder anderen Fach aber ein „Mangelhaft“ oder gar ein „Ungenügend“ im Zeugnisheft stehen, gibt es auch oft genug Verzweiflung, Tränen, Stress und böse Worte.

Der Zeugnistag darf nach Auffassung des VBE kein „Tag des Zornes“ oder „Gerichtstag“ werden. Noten spiegeln stets nur einen Teil der Schülerpersönlichkeit wider. Schulversagen hat meist verschiedene Ursachen: Längere Krankheit, Schwierigkeiten im familiären Umfeld oder Schicksalsschläge.

Des Öfteren kommt es zu einer Überforderung durch den Besuch der falschen Schule. Faulheit und Gleichgültigkeit des Schülers sind in etlichen Fällen auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Manchmal tragen die schulischen Rahmenbedingungen mit zum Scheitern bei; kennen doch die meisten Schüler Stütz- und Förderstunden nur noch vom Hörensagen. „Und nicht jede Familie hat“, so VBE-Chef Brand, „die entsprechenden Mittel zur Verfügung, um dem Kind privat teure Nachhilfe am Nachmittag zu finanzieren.“

Der VBE appelliert an alle Erziehungsberechtigten, Kinder, die schlechte Noten mit nach Hause bringen, nicht noch zusätzlich zu bestrafen. Nicht die Klassenbesten sind es, die der Liebe der Eltern jetzt besonders bedürfen, sondern vielmehr die, die sich als die Verlierer fühlen. Vernünftig wäre es, gemeinsam zu überlegen, was man tun kann, damit die schulischen Leistungen im nächsten Jahr wieder besser ausfallen. Zuweilen hilft sogar das Wiederholen einer Klasse.

25. Juli 2011

 

VBE: Auch an Gemeinschaftsschulen werden Sonderschullehrer benötigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Selbst wenn alle Sonderschulen per Gesetzesänderung völlig abgeschafft werden würden, wird man Lehrkräfte mit einer gründlichen sonderpädagogischen Ausbildung auch künftig mehr denn je benötigen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

Wenn infolge der UN-Konvention und den Bemühungen um Inklusion die Integration von Schülern mit eigentlich sonderpädagogischem Förderbedarf so um gesetzt werden würde, dass alle heute Sonderschulen besuchenden Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen aufgenommen werden müssten – sei es in die Hauptschule oder in die Gemeinschaftsschule, wäre deren besonderer Förderbedarf trotzdem weiterhin gegeben.

Die Politik muss folglich alles unternehmen, dass künftig an allen Schulen die personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen so vorhanden sind, dass Kinder mit einem Handicap nicht noch einmal zusätzlich benachteiligt würden, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung nicht vorhanden sind. Das differenzierte Sonderschulwesen in Baden-Württemberg leistet zurzeit einen fachlich hoch angesiedelten Beitrag zur Integration Benachteiligter.

Es darf auch nicht sein, dass man bei der angestrebten inklusiven Beschulung so verfährt wie bei der Einführung neuer Fächer oder Fächerverbünde, indem man zunächst diese an den Schulen installiert und erst dann die Lehrkräfte gründlich darauf vorbereitet beziehungsweise aus- und fortbildet. Grund-, Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer wären ohne eine gründliche sonderpädagogische Ausbildung ziemlich hilflos und würden der Sache mehr schaden als nützen. Wer Integration soweit vorantreiben will, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich nebeneinander und miteinander lernen, muss zuerst die Bedingungen dafür schaffen, anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Die Vorbereitung auf ein neues Bildungszeitalter kostet nicht nur sehr viel Geld, sondern benötigt vor allem Vorlaufzeit. Diese Einschränkungen entbinden die Politik nicht davon, die Inklusion offensiv anzugehen.

15. Juli 2011

Jetzt muss es 13 schlagen!


Meinrad Seebacher

Meinrad Seebacher, Geschäftsführer des VBE Südbaden

Landesbezirk Südbaden / Freiburg. Die Zeit ist reif, dass das Grundgehalt der Lehrkräfte auf A 13 angehoben wird. Diese Meinung vertritt der Geschäftsführer des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Südbaden, Meinrad Seebacher (Waldkirch) nicht zuletzt auch angesichts vieler öffentlich geäußerter Stimmen. Doch bereits lange bevor die öffentliche Meinung und der Landeselternbeirat dieses vom VBE formulierte Anliegen unterstützten, hatte der Lehrerverband das dringende Bedürfnis bereits erkannt. „In der Folge“, so Seebacher, „muss dann auch das restliche Besoldungsgefüge in Ordnung gebracht werden.“ Denn seit der Einführung der A 13 Beförderung für Hauptschullehrkräfte durch den damaligen Kultusminister Rau seien an Schulen und Seminaren die Besoldungsstrukturen durcheinander- gekommen. Da sich die Lehreraufgaben aber vervielfacht haben, sei einen Besoldungsanpassung unumgänglich.

 

In der Vergangenheit haben Grund- und Hauptschullehrkräfte ein kürzeres Studium absolviert als die Lehrkräfte der anderen Schularten. Für die Kultusbürokratie war dies ein Grund, diesen Lehrkräften eine geringere Einstiegsalimentation auszuzahlen. Diese in A 12, die anderen in A 13, das bezeichnete der VBE schon immer als eine „Bezahlung nach Schuhgrößen“ und forderte, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, ein längeres Studium für Grund- und Hauptschullehrkräfte. Mit der Einführung der neuen Studienordnung im Lande Baden-Württemberg zum Wintersemester 2011 gilt für alle Lehrämter -außer Sonderpädagogik- ein achtsemestriger Studiengang mit vertiefender praktischen Aspekten. Besonders in der Sekundarstufe I -Klasse 5 bis Klasse 10- und in den Seminaren herrscht derzeit ein Gehaltstohuwabohu, das sich objektiv nicht mehr rechtfertigen lässt, ist Seebacher überzeugt. Deshalb sagt der VBE: Jetzt muss es 13 schlagen! Er weiß sich im Verbund mit der Bevölkerung, die sich bei einer forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen mit 71 Prozent der 2000 Befragten für die Besoldungsangleichung aussprach. Die jüngste Ausgabe der Zeitschrift des Landeselternbeirats (LEB) Baden-Württemberg, „Schule im Blickpunkt“, fordert ebenfalls im Zuge der Einführung neuen Ausbildungsordnungen eine Überprüfung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer. Bemerkenswert hebt Seebacher die LEB-Begründung hervor: „Nicht nur die gestiegenen Anforderungen und qualifizierteren Abschlüsse an den PHs müssen hier berücksichtigt werden, sondern auch die zunehmende Zahl der Aufgaben, die die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulformen auf Grund der immer heterogenen Lerngruppen zu bewältigen haben.“

VBE: Ein „Stresstest“ in den letzten Schultagen ist fehl am Platz – Kinder lieber das ganze Jahr begleiten

 

Stuttgart.

Jetzt laufen an den Schulen die Zeugniskonferenzen an. Spätestens am letz­ten Schultag vor den Sommerferien gibt es in Baden-Württemberg die Jah­res­zeugnisse. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnt da­vor, aus vermeintlich erzieherischen Gründen zu diesem Zeitpunkt noch einen häus­lichen „Stresstest“ durchzuführen. Dieser provoziere unnötigen Ärger, bis­weilen sogar Wut, helfe aber niemandem wirklich weiter.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Pressesprecher

„Für Eltern, die immer in Kontakt mit den Lehrern standen und sich laufend über die Leistungen und Lernfortschritte ihres Kindes informiert haben, wird der Zeugnistag auch keine allzu großen Überraschungen bereithalten“, versichert der VBE-Sprecher. Er warnt davor, wegen schlechter Zensuren jetzt daheim einen “Stresstest“ durchzufüh­ren, nachdem notenmäßig alles gelaufen ist.

Wenn Eltern dann am Zeugnistag die Nerven verlieren, kommt das meist einem Schuldeingeständnis gleich, dass sie sich im Laufe des Schuljahres zu wenig um die Sorgen und Nöte ihres Kindes gekümmert haben.

Zeugnisse bewerten stets nur einen kleineren Ausschnitt der Schülerpersön­lichkeit – und zwar immer aus dem Blickwinkel der Schule. Schlechtere Leis­tungsnoten können durch unterstützende Begleitung und wirkungsvolle Hilfen oder durch eine entsprechende Verhaltensänderung des Schülers im nächsten Jahr meist wieder zu besseren Ergebnissen führen.

Ein “Versagen“ in der Schule hat stets verschiedene Ursachen. Nicht immer sind Faulheit oder Gleichgültigkeit des Schülers der Grund für schlechte Leis­tungen. Auch die permanente Überforderung des Kindes durch eine falsche Schulartenwahl ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. In diesem Fall kann nur ein Schulwechsel dem Kind wieder „Luft zum Atmen“ verschaffen und die drin­gend benötigten Erfolgserlebnisse ermöglichen.

„An den meisten Schulen werden leider viel zu wenig Stütz- und Fördermaß­nahmen angeboten, weil die entsprechenden Lehrerstunden fehlen“, beklagt der VBE-Sprecher, und nicht alle Familien könnten und wollten sich einen privaten Nachhilfelehrer für ihr Kind leisten.

Werde das Klassenziel vom Schüler nicht erreicht, sollten alle Beteiligten die Wiederholung einer Klassenstufe nicht als „Strafe“ sehen, sondern als eine Chance, vorhandene Defizite auszugleichen respektive Entwicklungsverzöge­rungen aufzuholen. Der Zeugnistag dürfe niemals zu einem “Gerichtstag“, zu einem Tag des Zornes werden, so der Verbandssprecher.

Auch wenn sich Eltern ob eines zu deutlich ausgefallenen „Denkzettels“ zu Recht Sorgen wegen ihres Kindes machten und zunächst mit Verärgerung oder Wut re­agierten, sollten alle Erziehungsberechtigten daran denken, dass gerade die we­niger Erfolgreichen auf die Unterstützung durch die Familie besonders angewie­sen seien, wirbt der VBE-Sprecher um “Gnade“ und Verständnis für diese Schü­ler.

8. Juli 2011

Wechsel vom Studium ins Referendariat

Dr. Christoph Wolk, VBE-Personalrat

Die Ausgangslage:

Studierende, die nach ihrem 1. Staatsexamen ins Referendariat überwechseln wollen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen: polizeiliches Führungszeugnis, gesundheitliche Eignung, Bürger der Europäischen Union, Höchstalter von in der Regel 42 Jahren, wirtschaftlich geordnete Verhältnisse usw. Nur nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Referendariat (in der Regel im Beamtenverhältnis) begonnen werden.

Seit einiger Zeit werden bezüglich der genannten Voraussetzungen strengere Maßstäbe angesetzt. Zu diesem Eindruck kommt der VBE, weil es eine größere Zahl von studentischen VBE-Mitgliedern gibt, die Schwierigkeiten beim Überwechseln in das Referendariat bekommen. Diese wenden sich Hilfe suchend an den VBE und können eine zuverlässige und kompetente Unterstützung erwarten. Ziel des VBE ist dabei immer, doch den Wechsel in das Referendariat zu erreichen, gegebenenfalls auch mit anwaltlicher Hilfe.

Im Folgenden werden Beispiele aus der aktuellen VBE-Arbeit aufgeführt:


Fall 1: Übergewicht, „fehlende gesundheitliche Eignung“

Eine Studentin einer Pädagogischen Hochschule möchte in das Referendariat (Vorbereitungsdienst) im Grund- und Hauptschulbereich überwechseln. Es findet die verpflichtende Überprüfung ihrer gesundheitlichen Eignung durch das Gesundheitsamt statt.

Von der Ärztin des Gesundheitsamtes wird der Studentin mitgeteilt, dass sie nicht als Beamtin in den Vorbereitungsdienst wechseln könne, da sie übergewichtig sei. Als Maßstab werde der so genannte „Bodymaßindex, BMI“ angewandt.

Die Studentin ist VBE-Mitglied und wendet sich daher mit der Bitte um Hilfe an den VBE. Sie bezeichnet sich selbst als leicht übergewichtig, sieht im Gegensatz zum Gesundheitsamt aber dadurch keine Einschränkungen für ihre Arbeit als Lehrerin und Beamtin.

Der VBE stellt der jungen Kollegin einen Anwalt. Dieser ist Experte auf dem Gebiet des Beamtenrechts und erreicht, dass die Studentin zeitgleich mit ihrem Referendariat beginnen kann. Sämtliche Kosten des Verfahrens und des Anwalts werden vom VBE übernommen.

 

Fall 2: Nichtzulassung zum Referendariat aufgrund einer zurückliegenden Therapie

Ein Student einer Pädagogischen Hochschule möchte das Referendariat für das Lehramt an Realschulen beginnen. Bei der Gesundheitsüberprüfung beim Gesundheitsamt wird er damit konfrontiert, dass er vor einigen Jahren aufgrund einer psychischen Erkrankung an einer Therapie teilgenommen hat. Deswegen wird dem Studenten grundsätzlich der Wechsel ins Referendariat untersagt. Weder als Beamter noch als Angestellter kann er sein Referendariat durchführen. Der Student sieht aufgrund der Jahre zurückliegenden Therapie bei sich keinerlei Einschränkungen für sein Referendariat. Als Mitglied wendet er sich an den VBE.

Der VBE kann für sein Mitglied mit der Hilfe eines Anwalts erreichen, dass das Gesundheitsamt seine Position zurücknehmen muss. Das VBE-Mitglied kann zeitgleich  seinen Vorbereitungsdienst beginnen.

Als VBE-Mitglied entstehen dem jungen Lehrer keinerlei Kosten.

 

Fall 3: laufendes strafrechtliches Verfahren

Eine Absolventin der Universität möchte das Referendariat für den Gymnasialbereich beginnen. Während ihrer Studienzeit hat sie BaFöG bezogen. Kurz vor Beginn des Referendariats wird sie von den Behörden damit konfrontiert, dass sie bei der BaFöG-Beantragung Ersparnisse nicht korrekt angegeben habe. Es wird ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Aufgrund des laufenden Verfahrens und der von der Behörde erwarteten Verurteilung wird der Studentin der Zugang zum Referendariat verweigert.

Der VBE sieht akuten Handlungsbedarf und stellt der Studentin sofort einen Anwalt. Dieser erreicht, dass die angehende Lehrerin trotz des noch laufenden Verfahrens zeitgleich ihr Referendariat beginnen kann.

Im nächsten Schritt erreicht der VBE-Anwalt, dass der Vorwurf der unkorrekten Beantragung von BaFöG als unbegründet zurückgewiesen wird.

Sämtliche Kosten des Verfahrens und des Anwalts übernimmt der VBE.

Eine VBE-Mitgliedschaft lohnt sich!

Schlüsselverlust


Dr. Christoph Wolk, VBE Personalrat

Die Ausgangslage: In der Regel haben die Lehrkräfte einer Schule die Schulschlüssel vom Schulträger ausgehändigt bekommen. Für diese Schulschlüssel tragen die Lehrkräfte die Verantwortung.

 

Der Rechtsfall: Eine Lehrerin unterrichtet in einer neunten Klasse. Während der Unterrichtsstunde schließt sie das Lehrerpult auf, um Materialen herauszuholen.

Nach der Unterrichtsstunde verlässt die Lehrerin das Klassenzimmer und stellt erst später fest, dass sie ihren Schulschlüssel nicht mehr hat. Sie vermutet, dass sie den Schlüssel beim Auf- bzw. Abschließen des Lehrerpultes im Schloss steckengelassen hat. Als die Lehrerin sofort zum Pult im Klassenzimmer zurückgeht, steckt der Schlüsselbund mit den Schlüsseln nicht mehr im Pultschloss.

Die Lehrerin teilt den Verlust der Schulschlüssel ihrer Schulleitung mit. Am Schlüsselbund war auch der Schlüssel für die Eingangstüren der Schule.

Die Stadt als Träger der Schule teilt der Lehrerin daraufhin mit, dass alle Türen der Schule neue Türschlösser bekämen, um Einbrüche zu verhindern. Die Kosten für die neuen Schlösser würden sich auf 15.000 Euro belaufen. Diese Kosten müsse die Lehrerin bezahlen, weil sie für den Schlüsselverlust verantwortlich sei.

Die Lehrerin ist VBE-Mitglied und wendet sich daher an den VBE. Sie erhält sofort eine kompetente Rechtsberatung: Nur im Falle von Vorsätzlichkeit müsste die Lehrerin die neuen Türschlösser bezahlen. Bei fahrlässigem Verhalten würden für sie keine Kosten entstehen. Die Stadt als Schulträger müsste für die Kosten aufkommen. Im Falle von grob fahrlässigem Verhalten müsste die Lehrerin für die Kosten zwar aufkommen, durch ihre VBE-Mitgliedschaft ist sie aber abgesichert. Der VBE würde die Kosten für die neuen Türschlösser übernehmen. Auf Anraten des VBE teilt die Lehrerin dies der Stadtverwaltung so mit und weigert sich, die 15.000 Euro zu bezahlen. Die Stadt geht daraufhin rechtlich gegen die Lehrerin vor und will diese zur Erstattung der 15.000 Euro zwingen. Vor Gericht wird die Lehrerin durch eine VBE-Anwaltskanzlei vertreten. Diese erreicht, dass die Schuld der Lehrerin vom Gericht als allenfalls „fahrlässig“ angesehen wird. Die Stadt muss für die 15.000 Euro für die neuen Türschlösser der Schule selbst aufkommen.

Für die Lehrerin ist es ein gutes Gefühl, über den VBE so gut abgesichert zu sein. Selbst im Falle, dass ihr Schlüsselverlust vom Gericht als „grob fahrlässig“ eingestuft worden wäre, hätte sie nichts bezahlen müssen. Der VBE hätte die Kosten für die neuen Türschlösser übernommen.

Sämtliche Kosten des Verfahrens werden vom VBE übernommen.

Eine VBE-Mitgliedschaft lohnt sich!

VBE in Sorge wegen der pädagogischen Assistentinnen:


Die Verträge laufen aus, den Schulen fehlen die Hilfskräfte

 

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg macht sich wegen der pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den Haupt- und Werkrealschulen große Sorge. Die befristeten Verträge laufen alle zum 31. Januar des nächsten Jahres aus. Das bedeutet für die engagierten Hilfskräfte, dass sie sich noch in diesem Jahr arbeitslos melden müssen, und für die Schulen, dass sie mitten im nächsten Schuljahr ohne ihre pädagogischen Assistenzkräfte dastehen.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

„Den neu in der Regierungsverantwortung stehenden Politikern wird es wohl noch gar nicht so ganz ins Bewusstsein gedrungen sein, dass die Arbeit der pädagogischen Assistenten an den Schulen keine dauerhafte, sondern lediglich eine befristete ist“, moniert VBE-Landevorsitzender Gerhard Brand. Und da dieser Befristungstermin Ende Januar des nächsten Jahres erreicht ist, stehen die pädagogischen Assistenten dann ohne Beschäftigung da, und den Schulen fehlen mit einem Schlag die fest eingeplanten Hilfskräfte, wenn sich nicht bald etwas tut.

 

Wie der VBE erfahren hat, stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass die pädagogischen Assistenten weiter an den Schulen beschäftigt werden können. Weil die Schulleitungen für das kommende Schuljahr aber verlässlich planen können sollten, müssten im Interesse aller die Signale aus der Politik jetzt möglichst rasch kommen und die Verträge verlängert oder – besser noch – entfristet werden, damit eine dauerhafte, verlässliche Beschäftigung der pädagogischen Assistenten im Schuldienst gewährleistet ist.

Selbst anfängliche Bedenkenträger können sich die unentbehrlichen „Hilfslehrer“, deren Vergütung weit unter dem Satz regulärer Pädagogen liegt, gar nicht mehr von den Schulen wegdenken. Dass sich die pädagogischen Assistenten bewährt haben, kann man auch daran ablesen, dass es sie zwischenzeit­lich sogar an Grundschulen gibt.

„Leider ist die wöchentliche Arbeitszeit der meisten pädagogischen Assistenten von einer Vollbeschäftigung noch weit entfernt“, bedauert der VBE-Chef deren beschränkte Einsatzmöglichkeit.

3. Juli 2011