Rimmele begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit für Beschäftigte

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht

Bernhard Rimmele, Religionslehrer, Angestelltenvertreter im Bezirkspersonalrat Freiburg

 

Der Leiter des Referats „Arbeitnehmer“ im VBE, Bernhard Rimmele, hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begrüßt, das die Meinungsfreiheit der Beschäftigten stärkt.

Das Gericht hatte entschieden, dass eine öffentlich geäußerte Kritik am Arbeitgeber nicht grundsätzlich eine Kündigung rechtfertig. Rimmele dazu: „Die Zeiten, in denen Beschäftigte alle Bedingungen am Arbeitsplatz klaglos hinnehmen mussten, sind zum Glück vorbei.“

Gleichzeitig warnte Rimmele aber davor, das Urteil als Freibrief zu deuten: „Dies ist nur eine Entscheidung in einem sehr konkreten Fall. Grundsätzlich sollten die Beschäftigten versuchen, Probleme erst intern zu lösen, bevor sie sich öffentlich äußern. Die Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaftsvertreter sind im Normalfall die richtigen ersten Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.“

Neue Rechtschreibung ist an den Schulen kein Aufreger mehr

VBE zur jüngsten Focus-Umfrage:

Stuttgart. Auch wenn nach der jüngsten repräsentativen Umfrage des Nachrichten­magazins „Focus“ eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger die 1996 be­schlossene und 1998 eingeführte Rechtschreibreform ablehnt, ist die neue Rechtschreibung an den Schulen kein Aufreger mehr, versichert der Spre­cher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, wiewohl Schüler nach wie vor mit der Rechtschreibung zu kämpfen haben.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

15 Jahre nach der Einführung des neuen Regelwerks sind zwischenzeitlich alle Schüler – sogar die Abiturienten – mit der reformierten Rechtschreibung groß ge­worden, für die es wichtigere Probleme gibt als die Frage, ob heute mit scharfem ß oder mit ss geküsst werden soll. Eine gewisse Unsicherheit herrscht dagegen eher bei älteren Lehrkräften, die bisweilen nicht wissen, ob das Wort weiterhin auf die gewohnt alte Weise, nach der neuen Rechtschreibung oder nach den in den Jahren 2004 und 2006 noch einmal überarbeiteten Regeln geschrieben wird.

Lehrer greifen, bevor sie Schülern etwas mit Rot als falsch anstreichen, si­cherheitshalber nach dem neuesten Duden, um sich zu vergewissern, was nun aktuell gilt. Bei Schülern rufen höchstens noch Bücher in alter Schreibweise Irri­tationen hervor, die es als Ganzschriften oder in Klassenbüchereien noch gibt, obwohl die regulären Schülerbücher mittlerweile alle auf neuestem Stand sind.

„Natürlich ist die noch immer geäußerte Kritik bei einzelnen Bestandteilen der Reform berechtigt“, räumt der VBE-Sprecher ein, „aber selbst die alten Recht­schreibregeln enthielten eine Fülle von Ungereimtheiten, und trotzdem ging das Abendland nicht unter.“ Sprache sei immer im Fluss und verändere sich. Auf je­den Fall sollten Beliebigkeiten in der Schreibweise vermieden werden, die Schü­ler grundsätzlich mehr verunsicherten als unterstützten.

Der große Wurf war diese Rechtschreibreform nach Meinung vieler Experten sowieso nicht, eher ein kleines Sowohl-als-auch-Reförmchen. So seien weder die groß geschriebenen Anfangsbuchstaben bei Substantiven noch überflüssige Buchstaben abgeschafft worden. Schüler müssten nach wie vor überlegen, ob sie Fater oder Vater schreiben sollen, Witamine oder Vitamine. Sex dürfe nicht wie Seks und Fuchs nicht wie Fuks aussehen. Auch das als überflüssig empfundene Y wurde nicht durch ein I oder Ü ersetzt. Statt „Xylophon“ künftig „ksülofon“ zu schreiben, wäre eine Orthografie-Revolution gewesen, über die es sich zu streiten gelohnt hätte, behauptet der VBE-Sprecher.

31. Juli 2011

VBE sieht niedrige Sitzenbleiberquote an Hauptschulen vornehmlich in der Versetzungsordnung begründet

Zumeldung zu:

Statistisches Landesamt Nr. 249/2011 – Nichtversetzte 2010

An Hauptschulen und Realschulen niedrigste Quote seit

dem Jahr 2000

 

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg freut sich gleichfalls über die niedrige Sitzenbleiberquote an den Haupt- und Real­schulen, sieht aber die Hauptursache für die erfreulich wenigen Nichtver­setzungen an Haupt­schulklassen (1,4 Prozent) vor allem in der „großzü­gigeren“ Versetzungs­ord­nung begründet.

Vier Fächerver­bünde, die Noten aus verschiedenen Disziplinen zu einer Fach­note bündeln – etwa in „MNT“ (Materie, Natur, Technik), nivellieren einzelne Spit­zenleis­tungen und auch Ausrutscher nach unten zu einer weniger aussage­kräf­tigen Durch­schnittsnote auf mittlerem Niveau.

Obendrein kann sich ein Hauptschüler zweimal die Note „mangelhaft“ im Zeugnis leisten – sogar in Hauptfächern -, ohne sitzenzubleiben. Ein dritter Fün­fer – etwa in Mathematik – kann mit einer Zwei in Sport ausgeglichen werden. Ein „Mangelhaft“ im Hauptfach Englisch zählt überhaupt nicht zur Versetzung.  „Da gehört schon eine besondere Begabung dazu, nicht versetzt zu werden“, spöttelt der VBE-Sprecher. Trotzdem wünsche sich der VBE mehr Möglich­kei­ten, gerade Hauptschüler noch mehr unterstützen zu können, da Noten nicht alles seien. Eine individuelle För­derung sei in Klassen mit über 30 Schülern nur sehr schwer umzusetzen. Der Klassenteiler müsse deshalb dringend weiter ge­senkt werden, fordert der Spre­cher.

Der VBE begrüßt ausdrücklich die Senkung des Teilers von 31 auf 30 Schüler pro Klasse fürs kommende Schuljahr, sieht hier aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf.

29. Juli 2011