Als Betroffene aktiv bleiben
Die älteren Jahrgänge unter uns wissen es noch: Es gab eine lange Zeit in unserem Leben als Lehrerin oder Lehrer, da gab es weder Internet noch Handy. Was es aber schon immer gegeben hat ist, dass Schülerinnen und Schüler das Wirken von Lehrkräften nicht nur dokumentiert, sondern auch kritisiert haben. Denken wir dabei nur an Beiträge in Schülerzeitungen und Abschlussabenden.
Rosi Drayer, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach
Seit wenigen Jahren sind durch die neuen Medien ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten entstanden: Bilder und Texte können nicht nur publiziert, sondern auch manipuliert werden: Eine verdeckt aufgenommene Ton- oder Bildaufnahme im Unterricht – das ist rechtlich natürlich völlig unzulässig – wird bei Youtube eingestellt, Hineinmontieren einer Lehrkraft in eine Hinrichtungsszene oder Diffamierungen, die über Facebook verbreitet werden sind Beispiele hierfür und Beispiele, wofür der Begriff Cybermobbing steht.
Unter Cybermobbing werden unterschiedliche Aktivitäten zusammengefasst, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte gezielt im Internet bloßstellen. Treffen kann es jede Lehrkraft, es kommt aber unter der Gymnasiallehrerschaft deutlich öfter vor als im GHWRS-Bereich.
Die Zahl der „Fälle“ ist überschaubar – wird aber eine Lehrerin oder ein Lehrer Opfer einer Cybermobbing-Attacke ist das für die meisten mit psychischen Belastungen verbunden. Was tun, wenn Lehrkräfte erfahren „Jetzt bin ich dran!?“ Auf keinen Fall sollten Lehrerinnen und Lehrer auf beleidigende und bedrohende E-Mails oder SMS-Botschaften antworten. Am besten diese sammeln und das Gespräch mit dem Verdächtigten in Anwesenheit einer weiteren Person führen und auffordern, damit aufzuhören.
Auch sollten Betroffene nicht versuchen aus Scham, die Angriffe mit sich selbst auszumachen. Was für alle schwierigen Situationen in der Schule gilt, ist auch hier goldrichtig: Sich Unterstützung suchen. Das Gespräch mit vertrauten Kolleginnen und Kollegen ist dabei nur der erste Schritt.
Bei der Hilfestellung für Betroffene ist zu unterscheiden, die juristische Hilfe sowie die persönliche-menschliche Hilfe. Für juristische Fragen liegen die Zuständigkeiten bei der Schulleitung, der Schulaufsicht und bei der Polizei. Das hängt natürlich von der Schwere des Einzelfalls ab.
Für die persönliche Hilfe kommen auch die Schulpsychologen und betriebsärztlichen Dienste in Frage. Das Kultusministerium hat seit zehn Jahren Rahmenverträge mit betriebsärztlichen Diensten abgeschlossen, die von der Schulaufsicht her, weisungsfrei und neutral arbeiten. Für den Regierungsbezirk Freiburg zum Beispiel ist der zuständige betriebsärztliche Dienst bei der IAS-Stiftung in Freiburg angegliedert.
Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die ministerielle Handreichung „Cybermobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern“.
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1248751/Mobbing_von_Lehrkraeften_im_Internet.pdf
Sie informiert über die präventiven Möglichkeiten wie zum Beispiel die Medienerziehung: Vielen Schülerinnen und Schülern ist die Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst. Hier ist auch die Zusammenarbeit mit der Polizei, die vielerorts mit ihren Spezialisten für Computerkriminalität auch vor Schulklassen wirken, zu erwähnen. Die Einführung einer Rückmeldekultur an den Schulen kann dazu beitragen, dass Mobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern erst gar nicht entsteht.
Die Schule hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, um auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern je nach Schwere der Rechtsverletzung angemessen zu reagieren: mit den Mitteln des Schulrechts, Zivil- und/oder Strafrechts. Als Beispiel für eine zivilrechtliche Handlungsmöglichkeit sei genannt, dass eine Lehrkraft Anspruch auf Unterlassung hat, wenn Schüler Bild-, Ton- oder Filmmaterial einer Lehrkraft ohne deren Zustimmung ins Internet einstellen. Da es sich hierbei auch um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechtes am eigenen Bild handelt wird auch ein Bestand des Strafgesetzbuches (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) erfüllt. Ebenso ist davon auch das Kunst- und Urhebergesetz berührt.
Unter anderem kann über die gängigen Suchmaschinen herausgefunden werden, ob etwas über eine Lehrkraft im Internet veröffentlicht ist. Und sollte etwas gefunden werden gilt: Als Betroffene aktiv bleiben.
Rosi Drayer, Hohentengen, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach