VBE erstreitet für eine Lehrerin eine Einstellung
Die Ausgangslage:
Eine Studentin schließt erfolgreich ihr Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ab. Als Anwärterin beginnt sie ihr Referendariat und möchte sich engagiert und motiviert in die schulische Arbeit und in ihre Tätigkeit am Seminar einbringen.
Auftretende Schwierigkeiten:
In den Veranstaltungen am Seminar kann sich die Referendarin erfolgreich einbringen. Bei der Tätigkeit an der Schule kommt es aber zu Schwierigkeiten. Obwohl sich die Referendarin sehr bemüht und nichts zu Schulden kommen lässt, wird ihre Arbeit an der Schule nicht richtig gewürdigt. Die Mentoren unterstützen die junge Kollegin nicht ausreichend. Auch von der Schulleitung erfährt die Referendarin keine Fürsorge. Die Schulleitung wendet sich mit Vorwürfen über die Referendarin an das Seminar und möchte sie nicht mehr länger an der Schule unterrichten lassen. Von Schulleitung und Seminar wird der Referendarin jetzt vorgeworfen, schlechten Unterricht zu halten und an der Schule wie auch am Seminar keine gute Leistung zu bringen.
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Entlassung aus dem Referendariat
In einem ersten Schritt ordnet die Seminarleitung an, dass die Referendarin nicht eigenverantwortlich unterrichten darf. In einem weiteren Schritt soll die Referendarin aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Als Begründung wird angeführt, dass sie sich nicht in zufriedenstellendem Maße in die Schule einbringe und ihre Unterrichtsqualität weiterhin nicht zufriedenstellend sei. Der Vorbereitungsdienst der Referendarin wird daraufhin beendet. Ihre Ausbildung bleibt ohne Abschluss und sie kann nicht Lehrerin werden.
Rechtsschutz durch den VBE
Seit Studienzeiten ist die Referendarin VBE-Mitglied. Nachdem ihr Referendariat beendet worden ist, wendet sie sich mit der Bitte um Hilfe an den VBE.
Der VBE sichert ihr sofort Rechtsschutz zu. Die Referendarin wird durch Rechtsanwälte des VBE umfassend beraten. Der VBE nutzt alle Kontakte, um der jungen Kollegin zu helfen. Von den Anwälten des VBE wird erreicht, dass die Behörde die Beendigung des Vorbereitungsdienstes zurücknehmen muss.
Die Referendarin darf ihren Vorbereitungsdienst fortsetzen. Aufgrund der bisherigen schwierigen Situation hat sie den Wunsch, die Schule und das Seminar wechseln zu können. Der VBE erreicht dies für sie. An einem anderen Seminar und an einer neuen Schule setzt sie ihr Referendariat fort.
Ergebnis
Die Referendarin absolviert erfolgreich ihren Vorbereitungsdienst und legt ihr zweites Staatsexamen sehr erfolgreich ab. Unmittelbar im Anschluss erhält sie über eine Direkteinstellung eine Lehrerstelle. In der Zwischenzeit unterrichtet sie erfolgreich an einer Schule.