VBE zur Sommerferienregelung in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt die Nachfrage der FDP-Fraktion an das Kultusministerium. „Es ist immer von Vorteil die Hintergründe für getroffene Entscheidungen zu kennen, gerade auch im Hinblick auf die kommenden Sommerferien“, so Gerhard Brand Landesvorsitzender des VBE. „Nun können unsere Mitglieder und alle betroffenen Lehrkräfte zumindest nachvollziehen, warum die Sommerferien 2019 ungewöhnlicherweise an einem Montag beginnen“, so Brand weiter.

Auch beim VBE Baden-Württemberg wurde verstärkt nachgefragt, weshalb die Sommerferien 2019 erst an einem Montag (offiziell dem 29. Juli 2019) beginnen. Anstatt wie üblich und traditionell an einem Donnerstag. Das Kultusministerium führt hierzu zwei Gründe auf, einerseits wurde die ursprünglich vorgesehen Sommerferienregelung als problematisch angesehen, da sich im Gesamtferienzeitraum (Zeitraum, der durch die Sommerferien in allen Bundesländern insgesamt abgedeckt wird), im Jahr 2019 sonst auf nur 75 Tage erstreckt hätte. Für eine Ausdehnung dieses Zeitraums spricht, dass sich dann die Nachfrage nach touristischen Angeboten besser verteilt. 

Andererseits wollten 9 von 16 Bundesländern nahezu zeitgleich mit den Sommerferien beginnen, was unter dem Aspekt der Terminierung der damit verbundenen Anreise in die Tourismusgebiete ebenfalls als problematisch eingeschätzt wurde. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land Baden-Württemberg bereit erklärt, mit der Tradition einmalig zu brechen und mit den Sommerferien 2019, erst an besagtem Montag, dem 29.07.2019 zu beginnen. Starten wird die Schule dann (ebenfalls ungewöhlicherweise) wieder am Mittwoch, dem 11.09.2019. 

Gerhard Brand sagte diesbezüglich: „Baden-Württemberg und seine Lehrkräfte sind immer zielorientiert und an einer Lösung interessiert, aus diesem Grund werden wir die einmalige Zwei-Tages-Verschiebung im Jahr 2019 bestmöglich gemeinsam meistern“. 

Sommerferienregelung ab 2018

Die nachfolgenden Sommerferientermine von 2018 – 2024 stehen bereits fest und beruhen auf, der in Baden-Württemberg nach mit Gesetzesrang geltenden Neufassung des Abkommens zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deustchalnd zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens „Hamburger Abkommen“ trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) für jedes Jahr eine Vereinbarung über die Festsetzung der Sommerferientermine in den Bundesländern. 

Die Sommerferientermine werden neben den übrigen Ferienterminen auf der Homepage der KMK veröffentlicht (https://www.kmk.org/service/ferien.html). Die Ferienverteilung in Baden-Württemberg erfolgt im Übrigen nach Maßgabe der Ferienverordnung in der Verwaltungsvorschrift „Ferienverteilung und unterrichtsfreie Samstage in den Schuljahren 2017/2018 bis 2022/2023“. 

Die nachfolgenden Termine sind bereits bis einschließlich des Schuljahres 2022/ 2023 durch die oben genannte Verwaltungsvorschrift festgesetzt worden.  

Schuljahr 2018/2019:
Sommerferien: 26. Juli 2018 bis einschließlich 8. September 2018 

Schuljahr 2019/2020:
Sommerferien: 29. Juli 2019 bis einschließlich 10. September 2019 

Schuljahr 2020/2021:
Sommerferien: 30. Juli 2020 bis einschließlich 12. September 2020 

Schuljahr 2021/2022:
Sommerferien: 29. Juli 2021 bis einschließlich 11. September 2021