VBE: Das Hauptschulsterben geht weiter

Trotz der hervorragenden pädagogischen Arbeit wählen die wenigsten Schüler bzw. deren Eltern diese Schulart aus Überzeugung. „Kommt noch eine Werbekampagne zur Rettung der Haupt- bzw. Werkrealschu­len oder läutet nun mittlerweile bereits endgültig das Totenglöcklein?“, fragt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg und drückt so seine Sorge um eine Schulart aus, an der hervorragende pädagogische Arbeit geleistet wird, der aber die gesellschaftliche Anerkennung immer mehr versagt geblieben ist. 

Wenn sich nicht bald etwas bei den Hauptschulschulen tut, steht diese Schulart nicht auf der „Roten Liste“ der aussterbenden Arten, sondern verschwindet bald völlig aus der Schullandschaft, beklagt der gewerkschaftliche Berufsverband der Lehrer. Immer mehr Hauptschulen im Land müssen zwangsläufig schließen, weil sich dort kaum noch Schüler anmelden. Grundschüler mit einer Hauptschulempfehlung wollen ihren Ab­schluss meist an einer Realschule oder an einer Gemeinschaftsschule ablegen. Und wenn sie sich bewusst für eine Hauptschule/Werkrealschule entscheiden, finden sie meist gar keine mehr in räumlicher Nähe.

Gab es einst über 1.200 Hauptschulen in Baden-Württemberg, so hat sich die Zahl dieser Schulen in kürzester Zeit annähernd halbiert. Und weitere Schulen sind von der Schließung bedroht, weil die niedrigen Schüleranmeldezahlen keine Klassenbildung mehr zulassen.

Die qualitativ hochwertige Arbeit, die Lehrer mit hohem Engagement an Hauptschu­len leisten, hat nur äußerst selten Anerkennung gefunden – wenn überhaupt. Gar nicht so selten bekam diese Schulart den Stempel „Restschule“ aufgedrückt. Von einer finan­ziellen Würdigung der Arbeit der Hauptschulkollegen hatte man – nach einem vorüber­gehenden Versuch, besonders engagierte Kollegen nach A 13 zu befördern, – rasch wieder Abstand genommen, bemängelt der VBE. Lediglich neu eingestellte Lehrer an Hauptschulen erhalten jetzt die Besoldung, die auch Realschullehrer bekommen. „Alte Hasen“, die den neuen Lehrkräften in der beamtenrechtlichen Probezeit mit Rat und Tat zur Seite stehen, verdienen deutlich weniger (A 12 statt A 13).