Ein richtig schöner VBE-Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bis Anfang des Jahres 2018 praktizierte Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg um 4% bzw. 8% für verfassungswidrig und damit nichtig. Dies ist ein später Erfolg des VBE und seines Dachverbandes BBW (Beamtenbund und Tarifunion). Der VBE hat stets auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Wir freuen uns jetzt durch das Urteil endgültig bestätigt zu werden.
Im November 2015 entschied der VBE gemeinsam mit seinem Dachverband (Beamtenbund Tarifunion) gegen einen Sparbeschluss der rot-grünen Regierung, wonach jung verbeamtete Lehrer in den ersten drei Berufsjahren auf 8% ihres Gehalts verzichten müssen, vor das Verwaltungsgericht und notfalls bis zum Verfassungsgericht zu ziehen. Marianne Markwardt eine im VBE im Landkreis Donaueschingen engagierte Lehrerin wurde das Gesicht der Kampagne gegen den Sparbeschluss: „Ich war damals als Arbeitnehmerin angestellt und habe wirklich nicht gut verdient, obwohl ich oft 55-60 Stunden die Woche gearbeitet habe. Da kann es doch nicht sein, dass ich als Junglehrerin acht Prozent weniger Gehalt bekomme.“
„Das Land verspielt seine Zukunft“ kommentierte der Landesvorsitzende des VBE, Gerhard Brand, den damaligen Sparbeschluss und weiter: „Wenn man nicht noch mehr junge, engagierte Akademiker an die freie Wirtschaft verlieren will, darf man ihnen als Beamte nicht das Einstiegsgehalt zusammenstreichen“. Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Kürzung der Eingangsbesoldung für junge Beamte in Baden-Württemberg für nichtig zu erklären, begrüßt Brand als „einen späten aber großartigen Erfolg des VBE“.
Die Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 (2 BvL 2/17) festgestellt, der heute (28.11.2018) veröffentlicht wurde. Damit folgten die Karlsruher Verfassungsrichter der Rechtsauffassung des VBE und seines Dachverbandes BBW – Beamtenbund Tarifunion.
Der VBE hatte betroffene Mitglieder dazu aufgerufen, gegen die Kürzung ihrer Besoldung Widerspruch einzulegen und zudem oben genanntes Musterfahren eingeleitet, um der abgesenkten Eingangsbesoldung auf dem Rechtswege ein Ende zu setzen. Zudem wurden auch alle Schulen in Baden-Württemberg informiert. Aufgrund der BVerfG-Entscheidung fordert der VBE die Landesregierung jetzt auf, die zu Unrecht einbehaltenen Besoldungsanteile den betroffenen jungen Beamtinnen und Beamten umgehend auszuzahlen.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeführt, dass Beamte nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen komme zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist. Das notwendige Sparvolumen sei dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften. Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber sei zudem an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft. Treffe der Gesetzgeber zur Reduzierung der Staatsausgaben mehrere Maßnahmen in engem zeitlichem Zusammenhang, habe er sich mit den Gesamtwirkungen für die Beamtinnen und Beamten auseinanderzusetzen.