VBE-Erfolg: Land zahlt abgesenkte Eingangsbesoldung ab 2013 zurück

Finanzministerin Sitzmann will die abgesenkte Eingangsbesoldung bis ins Jahr 2013 zurücknehmen. Dies hat die Grünenpolitikerin am Mittwoch bei der Beratung des Nachtragshaushaltes im Landtag angekündigt. Junge Beamte und Richter, die seit 2013 in den Landesdienst eingetreten sind, erhalten 2019 eine entsprechende Nachzahlung. Bisher waren nur Nachzahlungen bis 2015 geplant.

 

Da nun bis 2013 zurückgezahlt werden soll, dürfen sich noch mehr Lehrerinnen und Lehrer auf eine Nachzahlung freuen. Geld vom Land bekommen alle betroffenen Lehrkräfte unabhängig davon, ob sie einen Enspruch gegen die Kürzung eingelegt haben oder nicht. Für die Rückzahlungen stehen rund 210 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt bereit.

VBE klagte gegen abgesenkte Eingangsbesoldung

Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, weist darauf hin, dass der VBE von Anfang an gegen die verkürzte Engangsbesoldung vorgegangen ist: „Dieser unsäglichen Praxis der abgesenkten Eingangsbesoldung standen wir von Beginn an sehr kritisch gegenüber und haben dies der Landesregierung auch sehr deutlich gemacht. Zum Glück haben wir nie lockergelassen. Waren wir doch die ersten, die mutig genug waren, an Verwaltungsgerichten Musterverfahren anzustrengen.“

Marianne Markwardt zieht für den VBE erfolgreich vor Gericht

Zu den von den Sparmaßnahmen des Landes betroffenen Lehrkräften gehörte die im VBE engagierte Marianne Markwardt. 300 Euro weniger bekam die Lehrerin monatlich vom Land. Als Musterklägerin für den VBE und den Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) erklärte sich die Donaueschingerin bereit, gegen das Land Baden-Württemberg anzutreten. Der VBE und der BBW hatten gegen die Sparmaßnahmen des Landes geklagt. Mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Oktober beschlossen, dass das Vorgehen der Landesregierung 2012, die Eingangsbesoldung ab 1. Januar 2013 von jungen Beamten in den ersten drei Dienstjahren um bis zu acht Prozent abzusenken, gegen die Verfassung verstößt.

Abgesenkte Eingangsbesoldung trat 2012 in Kraft

Baden-Württemberg hatte Ende 2012 im Zuge einens Sparpaketes beschlossen, jungen Beamten ihr Einstiegsgehalt drei jahre lang um bis zu acht Prozent zu kürzen. Seit 2008 wurde Einsteigern drei Jahre lang das Grundgehalt um vier Prozent gekürzt. 2013 verdoppelte die damalige grün-rote Koalition die Absenkung auf acht Prozent. Die Benachteiligung der Berufsanfänger ist von der jetzigen grün-schwarzen Koalition zum 1. Januar 2018 ganz zurückgenommen worden.