VBE zum Qualitätskonzept für öffentliche Schulen

Nach den Ergebnissen unterschiedlicher Studien ist es unabdingbar die Unterrichts- und Schulqualität in Baden-Württemberg zu steigern. Das Kultusministerium hat die Schwachstellen erkannt und nimmt mit dem Qualitätskonzept eine umfassende strukturelle Veränderung vor. Bei einer solch weitreichenden Umstrukturierung, mit der Auflösung des Landesinstituts für Schulentwicklung und der Schaffung zweier neuer Institutionen, stellt sich zwangsläufig die Frage, was dies konkret für die betroffenen Beschäftigten bedeutet. Nach Meinung des VBE ist unbedingt darauf zu achten, dass die Umstrukturierung für die Mitarbeiter so sozialverträglich wie möglich gestaltet wird.

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) verfügt gemäß dem Qualitätskonzept über weitreichende Befugnisse. Dies spiegelt sich in den im Konzept beschriebenen Funktionsstellen wider. Aufgaben, die zuvor auf die Seminare, die Landesakademien und das Landesinstitut für Schulentwicklung verteilt waren, werden nun als Synergie in einem Zentrum mit sechs Regionalstellen zusammengefasst. Damit soll dem ZSL zukünftig eine tragende Rolle im Bildungssystem Baden-Württemberg zugesprochen werden.

Leitung der Seminare muss an den Seminaren selbst bleiben

Grundsätzlich zu bedenken ist, dass für eine solch große Behörde klare Strukturen im Vorfeld geschaffen werden müssen und nicht erst im Realbetrieb. In Ansätzen ist das durch die Höhe der Funktionsstellen und deren Besoldung ersichtlich, allerdings ist unklar, in wie weit vorhandene Funktionsträger wie die Leiter der Seminare oder die Vorstände der Landesakademien in das neue System eingebunden werden. Der VBE geht selbstverständlich davon aus, dass Seminarleiter und stellvertretende Seminarleiterfür die Leitung der Seminare in vollem Umfang erhalten bleiben.

Der VBE geht weiterhin davon aus, dass die qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte an den Seminaren erhalten bleibt. Die nachweislich erfolgreiche Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ist auf die Verzahnung konzeptioneller, wissensorientierter Arbeit mit der praktischen Ausbildung an den Seminaren zurückzuführen. Dies sollte nach Meinung des VBE in gleichbleibender Qualität erhalten bleiben.

Keine Doppelstrukturen in der Kultusverwaltung schaffen

Mit dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) und dem ZSL samt Regionalstellen wird die Kultusverwaltung mit großen zusätzlichen Systemen erweitert. Es ist darauf zu achten, dass keine Doppelstrukturen bzw. Schnittstellen mit gleicher oder ähnlicher Zuständigkeit entstehen. Wir gehen davon aus, dass dafür Sorge getragen wird, dass eine schlanke Verwaltung erhalten bleibt.

Die angegeben Kostenaufstellungen sind schlüssig und verständlich dargestellt. Die Einrichtung von Übergangspersonalräten gemäß dem Entwurf ist zu befürworten. In Artikel 16 des Konzepts werden die Änderungen der Laufbahnverordnung aufgeführt. Es ist nicht klar erkennbar, wer nun unter die Laufbahnverordnung fällt, insbesondere nicht unter den Begriff des „horizontalen“ Laufbahnwechsels und wie der Laufbahnwechsel innerhalb des ZSL und des IBBW für welche Gruppe wie aussieht.

Schulleitung und Lehrkräfte müssen bei Evaluationen entlastet werden

Bezüglich der Evaluationen und der daraus resultierenden Maßnahmen gibt es noch einige offene Punkte im Qualitätskonzept. Im Entwurf ist von einer bis mehrerer Evaluationen die Rede. Hier muss Klarheit geschaffen werden, wann es zu den Evaluationen kommt und in welchen Fällen wie oft reevaluiert wird. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Datenpflege in den Schulen betreibt. Wenn es wie bisher die Schulleitungen übernehmen, müssen diese hierfür eine deutliche Entlastung in Form von Verwaltungsfreistellungen in der Direktzuweisung erhalten.

Ebenso benötigen Lehrkräfte für die vermehrten Evaluationen und Vergleichsarbeiten Entlastungen in Form von Anrechnungsstunden. Es wird in der Präambel des Qualitätskonzepts eine Etablierung von valideren Daten gefordert und damit einhergehend eine deutliche Steigerung der Unterrichts- und Schulqualität. Dies ist verständlich, kann aber nicht ohne die entsprechende Zuwendung in Form von Stunden erfolgen. Insbesondere bei der Umsetzung von dann verbindlichen Maßnahmen müssen Kolleginnen und Kollegen und insbesondere Schulleitung deutlich entlastet werden. Zudem müssen hier zielgerichtete Fortbildungen angeboten werden, sowohl im persönlichen Kontakt als auch durch Onlineangebote.

Datenschutzverordnungen müssen im Qualitätskonzept beachtet werden

Das IBBW ist gemäß Entwurf Artikel 18 berechtigt, Daten weiterzugeben. So ähnlich ist das auch in der alten Verordnung wiederzufinden. Spätestens seit EU-DSGVO muss klar sein, dass expliziert dargestellt wird, wer wann aus welchem Grund diese Daten erhält. Geschieht dies nicht, verstößt das IBBW klar gegen geltendes EU-Recht.

Generell gibt der VBE zu bedenken, dass in einem Flächenland wie Baden-Württemberg dafür Sorge getragen werden muss, dass „kurze Dienstwege“ insbesondere bei Veränderungen und Problemen dem Ziel der Qualitätssteigerung dienlich sind. In kleinen Bundesländern wie Hamburg oder Bremen können zentrale Institutionen schnell agieren, in Flächenländern wird das aber eher zu einem Problem.