Eingruppierung von Nichterfüllern / Qualifizierungsprogramm Fachlehrer Sonderpädagogik / Festanstellung mehrjährig bewährter Nichterfüller

Berufswunsch Lehrer*in

Der Verband Bildung und Erziehung Baden Württemberg nimmt bezug auf den Beschluss der Einigungsstelle beim Kultusministerium Baden-Württemberg vom 25. Juli 2018 (verhandelt wurde die strittige Eingruppierung zweier Beschäftigter) und der VBE fordert, dass dieser Beschluss unverzüglich auf alle vergleichbaren Eingruppierungsfälle angewandt wird. Diesem Beschluss kommt, über die entschiedenen Einzelfälle hinaus, grundsätzliche Bedeutung zu. Der VBE bittet das Kultusministerium darum, auf das Finanzministerium entsprechend einzuwirken.

Der Beschluss stellt fest, dass Beschäftigte dieser Berufsgruppen in den Abschnitt 3.3 der EntgO-Lehrkräfte einzugruppieren sind und ihnen deshalb eine Angleichungszulage zusteht. Er verweist insbesondere darauf, dass das Land Baden-Württemberg im Besoldungsrecht ein Amt für verbeamtete Fachlehrkräfte an SBBZ ausgebracht hat. Deshalb ist diese Berufsgruppe nicht dem Abschnitt 3.4 EntgO-Lehrkräfte zuzuordnen. Den nach Abschnitt 3.3 eingruppierten Tarifbeschäftigten ist eine Angleichungszulage zu gewähren. Der Beschluss erläutert außerdem ausführlich, warum die betroffenen Lehrkräfte, aufgrund der vereinbarten Besitzstandsregelung, klar in die Entgeltgruppe 9 „klein“ einzugruppieren sind.

Der VBE verweist in diesem Zusammenhang auch auf die arbeitsmarktpolitische Situation. Derzeit, und auch noch lange in die Zukunft hinein, können im SBBZ-Bereich im ländlichen Raum weder die Stellen der wissenschaftlichen Lehrkräfte noch die der Fachlehrkräfte besetzt werden.

Die Situation verschlechtert sich von Jahr zu Jahr, der SBBZ-Bereich blutet förmlich aus. Beispielsweise kann im Schulamtsbezirk Lörrach für das kommende Schuljahr eine Sonderschullehrkraft eingestellt werden, bei einem Bedarf von ca. 40 Lehrkräften. Die Ausschreibung für frisch ausgebildete Fachlehrkräfte ist hier von vorne herein sinnlos, da sich die Ausbildungsschulen nicht im Schulamtsbezirk befinden und die Absolventen in anderen Regionen arbeiten wollen. 

Der Anteil der sogenannten Nichterfüller an SBBZ, die vor allem aus den im Betreff genannten Berufen kommen, erhöht sich jährlich. Mittlerweile gibt es SBBZ, die mit bis zu 40 % Nichterfüllern arbeiten.

Eingruppierung nach E 9 mit Angleichungszulage

Bekanntlich sind diese Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragt. Eine Eingruppierung nach E 9 mit Angleichungszulage ist deshalb ein finanzieller Anreiz und eine Notwendigkeit zur Arbeitskräftegewinnung, um den Schulbetrieb an SBBZ überhaupt noch aufrechterhalten zu können. Eine Abordnung von Lehrkräften aus den anderen Schularten ist keine Alternative, da auch im ländlichen Raum an diesen Schulen nicht mehr alle Stellen besetzt werden können und dort ebenfalls zahlreiche Nichterfüller arbeiten. Im Schulamtsbezirk Lörrach mussten dieses Schuljahr fast 300 Nichterfüller und Pensionäre eingestellt werden.

Der VBE fordert deshalb praktikable Qualifizierungsprogramme für diesen Personenkreis, um ihn langfristig zu binden. Leider verlieren wir immer wieder durch befristete Beschäftigungssituationen und die Nichtbezahlung der Sommerferien diese hoch willkommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Des Weiteren bitten wir zu prüfen, ob mehrjährig befristet Beschäftigten im SBBZ-Bereich, die sich schon seit Jahren hochmotiviert und hervorragend dort einbringen, ein unbefristeter Vertrag angeboten werden kann.

Die Qualifizierung zur Sonderschullehrkraft im Rahmen des HOLA und andere Maßnahmen sind sicher richtige und wichtige Schritte. Sie werden aber den großen Fachkräftemangel im SBBZ-Bereich nicht annähernd beheben können. Deshalb wären Qualifizierungs- und Bindungsmaßnahmen für potentielle Fachlehrkräfte ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur Stärkung der SBBZ und der Inklusion.

Hier lesen Sie die Antwort des Kultusministeriums (gerne klicken Sie auf den Brief um ihn noch größer lesen zu können):

Eingruppierung

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