Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss erfolgreich abgeschlossen

Redaktionsverhandlungen

Die Tarifparteien hatten am 2. März 2019 eine Tarifeinigung erzielt. Bei Tarifverhandlungen können aber in der Kürze der Zeit wegen der Komplexität der Verträge nicht alle Details abschließend geregelt werden. In den sogenannten Redaktionsverhandlungen zwischen der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) und dem dbb (Beamtenbund und Tarifunion) konnten jetzt alle offenen Themenkomplexe geregelt werden. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bezahlte im Vorgriff bereits seit Mai die erhöhten Gehälter. Ab September wurden nun die seit 1. Januar 2019 dynamisierten sonstigen Entgeltbestandteile nachträglich ausbezahlt sowie die auf 105 € erhöhte Angleichungszulage, auch rückwirkend zum Januar 2019.

Die erhöhten Garantiebeträge bei Höhergruppierungen werden auch bei “Bestandsfällen“ in Höhe von 180 € (E 9 -14) gezahlt. Wer also in den Vorjahren vor 2019 eine Höhergruppierung hatte und aufgrund des geringen Unterschiedsbetrages in der niedrigeren Stufe der Entgeltgruppe den Garantiebetrag von zuletzt 64,13 € erhält, wird den Garantiebetrag von 180 € rückwirkend ab 1.01.2019 erhalten. Der Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Die Jahressonderzahlung, die mit dem Gehalt des Monats November ausbezahlt wird, wurde für die Jahre 2019-2021  auf dem Gehaltsniveau von 2018 “eingefroren“, d.h. hier werden die linearen Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigt. Das ergibt niedrigere Prozentwerte:

Entgeltgruppe Ausgangswert 2019 2020 2021
5 – 8 95% 92,19% 89,40% 88,14%
9a – 11 80% 77,66% 75,31% 74,35%
12 und 13 50% 48,54% 47,97% 46,47%
14 und 15 35% 33,98% 32,95% 32,53%

Klar ist aber auch, dass ein 2019 erfolgter zwischenzeitlicher Stufenaufstieg, eine andere Eingruppierung oder eine Änderung des Beschäftigungsumfanges auf die aktuelle Jahressonderzahlung einwirken und diese gegenüber dem Stand 2018 auch erhöhen können – schließlich sind die Monate Juli – September immer des jeweiligen Jahres die Bemessungsgrundlage der jährlichen Sonderzahlung.

Bei der Überleitung von Beschäftigten in der bisherigen „kleinen EG 9“ in die neue Entgeltgruppe 9a wurde für die Beschäftigten eine gute Lösung gefunden. Die Betroffenen (z.B. Fachlehrkräfte, Erzieherinnen an GfK und befristet Beschäftigte) finden eine Überleitungstabelle mit der neuen Einstufung in 9a auf der Homepage des VBE Baden-Württemberg im Downloadbereich. Zu beachten ist hier, dass in manchen Fällen die neue Stufenlaufzeit von vorne beginnen kann. Dies ist damit begründet, dass Beschäftigte in Stufe 3 nicht bessergestellt werden solle als diejenigen, die vor der Überleitung bereits Stufe 4 erreicht hatten. Beschäftigte mit einer individuellen Endstufe werden einer neuen individuellen Endstufe zugeordnet. 

Die antragslose Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppen der S-Tabelle (entspricht dem Niveau des TVÖD) zum 1. Jan. 2020 wird noch in einer Zuordnungstabelle geregelt.

Die Redaktionsgespräche zwischen dem dbb, der GEW und der TdL bezüglich der erforderlichen Änderungen für die Lehrkräfte nach den Regelungen des TV EntgO-L stehen aktuell noch aus. Der VBE wird dann über die Ergebnisse berichten.  

Bernhard Rimmele, Referatsleiter Arbeitnehmer