VBE begrüßt geplantes Verbot der Vollverschleierung

Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, unterstützt das Vorhaben des Kultusministeriums, die Vollverschleierung an Schulen zu verbieten.

„Es ist wichtig, dass das Ministerium die Schulen nicht mit dem Problem alleine lässt und hier Rechtssicherheit schafft. Symbole der Unterdrückung und der religiösen Intoleranz haben an unseren Schulen nichts zu suchen, eine Vollverschleierung an Schulen lehnen wir daher ausdrücklich ab. Das Dulden einer solchen Verschleierung würde traditionalistische Gruppen stärken, die gesellschaftliche Intoleranz und Frauenfeindlichkeit propagieren und Druck auf muslimische Schülerinnen erzeugen, wenn sie sich nicht voll verschleiern wollen“, so Brand.

Eisenmann plant Schulgesetzänderung

Das Kultusministerium kündigte heute an, das Tragen von Nikabs an Baden–Württembergischen  Schulen durch eine Änderung des Schulgesetzes verbieten zu lassen. „Wir dulden keine Vollverschleierung an unseren Schulen“, so Eisenmann in der betreffenden Pressemeldung des Ministeriums. Nach eigenen Angaben ist das Ministerium bisher der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2014 gefolgt. Hiernach stellt die Verschleierung des Gesichts ein objektives Unterrichtshemmnis dar und könne daher untersagt werden. Jetzt hat jedoch das Verwaltungsgericht Hamburg einer Schülerin die Vollverschleierung erlaubt und damit für rechtliche Unsicherheit gesorgt.

Um in Baden-Württemberg Rechtssicherheit zu gewährleisten, will Eisenmann nun die hierfür nötige gesetzliche Grundlage schaffen. „Schulen sind Orte des Miteinanders und der Begegnung. Der Unterricht dort basiert auf einer offenen Kommunikation, die sich auch in Gestik und Mimik ausdrückt. Ein verhülltes Gesicht verhindert diese offene Kommunikation“, so die Ministerin. Un weiter: „Auch die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen.  Ganz konkret, wenn sich Lehrkräfte und Schülerinnen im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können.“