Masern und kein Ende! – Vom Sinn und Unsinn einer Verwaltungsvorschrift

Masern

In den letzten Wochen wurde mal mehr mal weniger emotional das Thema Masernschutzimpfung behandelt. Rein rational betrachtet, kann man –  vergleicht man die weltweiten Fallzahlen der WHO mit teilweise dramatischen Folgen für die Betroffenen – wenig gegen eine verbindliche Masernschutzimpfung sagen. Allerdings lässt die Überprüfung des Impfstatus und die konkrete Handhabe an den Schulen noch sehr viele Fragen offen. Aus Sicht des VBE ist es kaum nachvollziehen, wie ein Bundesministerium für Gesundheit über die Arbeitszeiten von Schul- und Kitaleitungen bestimmen kann!

Schulleiterinnen und Schulleiter stehen im Dienst des jeweiligen Bundeslandes und dort unterstehen sie der jeweiligen Kultusverwaltung. Der VBE ist entsetzt über die Ignoranz des Gesundheitsministeriums und des Landessozialministeriums, mit der man über die Tätigkeiten von Schulleitung und von Kolleginnen und Kollegen hinwegsieht.

Masern: Masernschutzgesetz seit 01.03.2020 in Kraft

Zwar werden gemäß dem Bundesgesetz, das seit 01.03.2020 in Kraft ist, die Leitungen von Einrichtungen in die Pflicht genommen, im Gesetzt steht aber auch ganz klar, dass die oberste Landesgesundheitsbehörde bestimmen kann, dass die Meldung des Impfschutzes „nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist.“ Nicht nur aufgrund des Arbeitstag- und Verwaltungsaufwands ist dies aus Sicht von Schulen und Kindertagesstätten dringend zu fordern, es sind bei Weitem auch nicht alle Fragen zum Thema Datenschutz geklärt. Nicht erst seit der EU-DSGVO muss jedem klar sein, dass medizinische Daten einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen.

Es ist nach Ansicht des VBE unverständlich, wie man medizinische Daten in eine nichtverschlüsselte Datei eintragen kann um diese dann ebenfalls unverschlüsselt an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Allein schon die Erhebung der Daten ist datenschutzrechtlich mehr als fragwürdig! Bei der Einsicht in den Impfpass können neben dem Masernimpfschutz noch mehr Daten erhoben werden, die Schul- und Kitaleitungen nicht zu interessieren haben, es sich aber aufgrund der Vorgehensweise nicht vermeiden lässt, die Informationen als „Begleitinformationen“ zu erhalten.

Es ist auch mehr als fragwürdig, ob Schul- und Kitaleitungen von Grunderkrankungen zu erfahren haben, die eine Impflicht aussetzt. Wenn es um die Weitergabe von Gesundheitsdaten geht, müssen Betroffene diesem explizit zustimmen. Auch hier wird aus unserer Sicht das Recht von Eltern und Schülerinnen und Schülern übersehen, was wiederum zu Lasten von Schulleitung und Sekretariaten geht, da hier bei entsprechenden Maßnahmen der Verwaltungsaufwand noch höher wird, wie er in diesem Themenfeld eh schon ist.

Hier muss mehr als dringend ein Konsens gefunden werden, dass auf einfache und datenschutzkonformer Weise sichergestellt werden kann, dass in Schulverwaltungssoftware per Mausklick ein aktiver Impfschutz bestätigt werden kann. Zudem muss ebenfalls dringend geklärt werden, dass diese Daten nicht bei jedem Schulwechsel erneut erhoben werden müssen, sondern wie allgemeine Schülerdaten auch weitergeleitet werden dürfen.

Masern: Tatsache ist, dass Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen möchten

Einer der größten Knackpunkte sieht der VBE allerdings in der Tatsache, dass es weiterhin Eltern gibt, die ihre Kinder nicht impfen lassen möchten. Selbst wenn sie sich für eine isolierte Masernschutzimpfung entscheiden, gibt es zur Zeit in Deutschland keinen reinen Masernimpfstoff sondern ausschließlich Kombi-Impfstoffe. Zudem ist mit einer Verknappung von Masernimpfstoff zu rechnen. Eltern mit einem Bußgeld zu drohen ist zwar nicht Aufgabe von Schulleitungen, diese werden aber mit Sicherheit in den Diskussionen eingebunden, was wiederum zu einer deutlichen Mehrbelastung führt.

Der VBE fordert die entsprechenden Landesbehörden auf, sich dringend auf entsprechende Verfahren zu einigen, da es nicht sein kann, dass Schulleitungen und Kolleginnen und Kollegen mit diesem immensen Verwaltungsaufwand belastet werden können und viele offene Fragen noch überhaupt nicht geklärt wurden.