Anlässlich der aktuellen Covid-19-Pandemie erklärt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg: „Lehrkräfte und Schulleitungen sind keine Virologen. Wir erwarten von den Ministerien und Gesundheitsbehörden bestmögliche Unterstützung und volle Hilfestellung für die Kolleginnen und Kollegen. Die Schulen müssen sich auf die Dienststellen verlassen können. Das Land steht als Arbeitgeber in der Pflicht, seine Lehrkräfte zu schützen.“
Brand weiter: „Wir stehen in Baden-Württemberg erst am Anfang der Entwicklung und Ausbreitung des Virus. Wir müssen nun alles unternehmen, um die Infektionskette zu verlangsamen und wenn möglich zu unterbrechen. Und wir müssen heute die Sachen tun, um vorbereitet zu sein, auf das, was morgen kommt. Die Kultusministerin handelt daher sicher richtig, wenn sie Schulen und Kitas vorläufig schließen lässt. Zugleich müssen die Folgen von Schulschließungen mitbedacht werden, etwa für die berufstätigen Eltern, deren Kinder wochenlang zu Hause bleiben müssen. Der VBE appelliert an die Arbeitgeber, Rücksicht zu zeigen und Eltern so weit wie möglich entgegen zu kommen. Unabhängig davon, welche kollateralen Auswirkungen die Schließung von Schulen haben wird, ist eines jedoch gesetzt: Der Schutz der Lehrkräfte und Kinder geht vor.“
Covid-19-Pandemie und Schulschließungen: Unsicherheit aushalten
Brand vertraut auf die Entscheidungen der zuständigen Behörden: „Der VBE begrüßt, dass die Schließung in Baden-Württemberg erst zum Dienstag erfolgt. Die Schulen haben damit noch die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für die Heimarbeit mitzugeben und sich mit Blick auf anstehende Prüfungen abzustimmen. Auch die Eltern haben so noch etwas Zeit, um sich auf die neue Lage vorzubereiten.
Natürlich sind jetzt aber viele Fragen offen, zum Beispiel wie die Vorbereitung auf anstehende Prüfungen, insbesondere den mittleren Schulabschluss weitergehen können. Ob Prüfungstermine im April und Mai gehalten werden können. Und auch, wie die Betreuung insbesondere von Grundschulkindern gewährleistet werden kann – vor allem, wenn ein oder beide Elternteile in für die Infrastruktur wichtigen Berufen arbeiten, also insbesondere im Gesundheitsbereich und im Einzelhandel. Hier gilt es, auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und weiterer Experten zu hören, Kinder, wenn irgendwie möglich, nicht in die Obhut von Großeltern zu geben, da diese deutlich höhere Risiken tragen. Gleichzeitig ist sicherzustellen, die Infrastruktur im Gesundheitsbereich und im Einzelhandel bestmöglich aufrechtzuerhalten. Das ist auch Aufgabe von Politik, auf eine sinnvolle Priorisierung hinzuwirken.
Die Situation ist aber komplett neu. Die viel zitierte „dynamische Lage“ hat uns in der Geschwindigkeit der Ereignisse fast unvorbereitet getroffen. Daher müssen wir nun auch ein Stück weit die mit Schulschließungen verbundene Unsicherheit aushalten. Deshalb gilt es, Ruhe zu bewahren und verhältnismäßig zu reagieren. Wegen drei Wochen schulfrei ist kein immenser Leistungsabfall zu befürchten. Gleichermaßen ist von den Lehrkräften nicht zu erwarten, in der Kürze der Zeit Aufgaben für zwei Wochen aufzustellen. Zumal die Möglichkeit, den Unterricht digital weiterzuführen, in der Regel nicht gegeben ist.“
Covid-19-Pandemie – „Dies ist der richtige Weg“
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig, hatte gestern zudem angekündigt, dass es eine abgestimmte Richtlinie gibt, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der momentanen Situation erwachsen sollen. Dies sei durch verschobene Bewerbungsfristen für das Studium zu erreichen und eine gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse in ganz Deutschland. Zudem werden Gespräche mit der Wirtschaft geführt werden. „Dies ist der richtige Weg“, so Brand.
Und weiter: „Nicht zuletzt braucht es Antworten für diejenigen pädagogischen Fachkräfte und das weitere Personal an Schulen (insbesondere im Ganztag), die nach geleisteten Stunden und Projekten bezahlt werden. Die Kultusministerien sind gefragt, wie die weitere Zusammenarbeit gewährleistet werden kann und welche Modalitäten gelten.“