VBE zur Weihnachtsferien-Regelung: Die schwächste aller möglichen Lösungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann haben sich auf eine Regelung für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen geeinigt. Hiernach ist für die Klassen 1 bis 7 regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen. Die Präsenzpflicht ist am 21. und 22. Dezember 2020 jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 werden im Fernunterricht unterrichtet. Ab dem 23. Dezember beginnen dann regulär die Weihnachtsferien.

Der VBE kritisiert die heute vom Land verkündete Weihnachtsferien-Regelung: „Die jetzt getroffene Regelung sorgt für ein ordentliches Durcheinander an den Schulen und schafft weitere Unordnung. Manche Eltern werden ihre Kinder zuhause lassen, manche nicht und die Lehrkräfte müssen neben Präsenzunterricht auch noch Fernunterricht für die daheim bleibenden Kinder leisten. Statt Anerkennung gibt es also weitere Belastung. Es ist die schwächste aller möglichen Lösungen, die beste Variante wären zwei zusätzliche Ferientage gewesen“, erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand.

Hintergrundinfos

Nach Aussage der Leopoldina ist die Gruppe der älteren Jugendlichen deutlich stärker epidemiologisch betroffen als die Jüngeren. So begründet das Land, ab Klasse 8 besondere Maßnahmen zu treffen und diese in den Tagen vor Weihnachten nach Hause in den Fernunterricht zu schicken. Diese älteren Schülerinnen und Schüler können zudem im Zweifel auch ohne elterliche Aufsicht zuhause bleiben.

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin hatten bei ihrem Treffen am vergangenen Mittwoch (25. November 2020) beschlossen, Maßnahmen zu treffen, die die Ansteckungsgefahr bei Familientreffen während der Weihnachtstage verringern. Dazu hatte man die Verlängerung der Weihnachtsferien anvisiert. Ministerpräsident Kretschmann hatte daraufin verkündet, dass die Weihnachstferien in Baden-Württemberg bereits am 21. Dezember beginnen sollen. Mit der heutigen Entscheidung ist diese Verkündung obsolet.

Schulen, die die beweglichen Ferientage  nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies aber weiterhin frei. Die bislang entsprechend getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt.

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