Dank des VBE: Grüne und CDU regeln Landesreisekostenrecht neu

Der entschlossene Einsatz des VBE und seines Dachverbandes BBW – Beamtenbund Tarifunion zeigt Wirkung: Wenige Wochen vor dem Ende der Legislatur hat sich die Landesregierung auf eine Neuregelung des Landesreisekostenrechts verständigt. Zum 1. Januar 2022 soll demnach das neue Landesreisekostengesetz in Kraft treten. VBE und BBW begrüßen die geplanten Neuerungen ausdrücklich, drängen jedoch auf ein deutlich schnelleres Inkrafttreten des Gesetzes.

Mit dem Gesetz soll Baden-Württemberg eines der modernsten Reisekostengesetze bundesweit erhalten. Ziel ist es, Dienstreisen künftig wesentlich einfacher und unbürokratischer zu regeln. Vor allem Beamte auf Widerruf sollen davon profitieren. Für die Reisekosten- und Trennungsgelderstattung gilt für Beamte auf Widerruf bislang eine Begrenzung bei Reisen zu Zwecken der Aus- und Fortbildung auf 50 Prozent. Künftig sollen sie Reisekosten und Trennungsgeld vollumfänglich erstattet bekommen. Mit der Neuregelung entspricht das Land einer zentralen Forderung von VBE und BBW.

Landesreisekostenrecht schafft Anreize für Fahrrad- und E-Bike-Nutzung

Darüber hinaus passt das Land das Kilometergeld an, insgesamt soll es künftig nur noch drei Sätze geben. Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Für alle anderen Fahrten mit einem Pkw sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen. Damit schafft das Land bewusst einen Anreiz, um künftig Wege auch mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen. Dies hatten VBE und BBW ebenfalls eingefordert.

Zudem haben Grüne und CDU den Streit um Bahnfahrten in der 1. Klasse beigelegt. Bei der Fahrt mit der Bahn ist gegenwärtig ab 100 Kilometer einfache Strecke grundsätzlich die Nutzung der 1. Klasse möglich. Künftig soll jedes einzelne Ressort darüber entscheiden können, für welche Fahrt ein 1. Klasse-Ticket zulässig ist.

Landesreisekostenrecht – weiterführende Infos

Hier kommen Sie zur betreffenden Pressemeldung des Finazministeriums.