VBE informiert: Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen (Krankheitsvertretungen)

Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen

Im letzten Schuljahr gab es zum ersten Mal die Gelegenheit, dass befristet Beschäftigte ohne Lehramtsbefähigung eine Entfristung bekamen, also dauerhaft in den Schuldienst eingestellt wurden. Wie kam es zu dieser Entwicklung? Geschuldet durch den großen Lehrkräftemangel in den ländlichen Regionen, wurden in den letzten Jahren immer mehr Quereinsteiger eingestellt und zu den Sommerferien hin wieder entlassen, dann wieder ein neuer Vertrag zu Schuljahresbeginn, oft über Jahre hinweg. Sie kennen diese unwürdige Situation bestens… 

Der VBE hat die Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Situation ein Ende haben muss, zumal viele von Ihnen durch Ihre gute Arbeit sich bestens bewährt hatten und auch für viele von Ihnen der Lehrerberuf zur neuen beruflichen Heimat wurde.

Auch für das nächste Schuljahr besteht wieder die Möglichkeit, einen Antrag auf Entfristung zu stellen. 

Achtung: Es gibt einen kurzfristigen Antragstermin, die Anträge müssen bis zum 11. Jan. 2021 gestellt werden.

Grundvoraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • aktuelle befristete Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
  • langjährige und erfolgreich ausgeübte Vertretungstätigkeiten: derzeitige Mindestbeschäftigungsdauer von 36 Monaten. Falls Sie diesen Punkt derzeit noch nicht erfüllen: Es ist geplant, diese Einstellungsmöglichkeit fortzuführen.
  • sehr gute bis gute Beurteilung (Die Stellungnahme Ihrer Schulleitung und eine Beurteilung können nach Auskunft des RP Freiburg auch noch nach dem 11. Jan. vorgenommen werden.)
  • unabweisbarer nicht zu deckender dauerhafter Lehrkräftebedarf 

Was bedeutet der letzte Punkt: Nur wenn in Ihrer Region und in Ihrer Schule ein dauerhafter Lehrkräftemangel besteht,  hat eine Bewerbung eine Chance.  Wenn dies zutrifft und Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen können, sollten Sie sich bewerben.  

Im Zentrum dieser Einstellungsmöglichkeit stehen die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), darüber hinaus auch die anderen Schularten, insbesondere wenn Sie die Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst unterrichten. Aber auch mit anderen Fächern ist eine Bewerbung möglich und kann erfolgreich sein.

Alle weiteren Informationen und das Bewerbungs- und Einstellungsprozedere finden Sie unter https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite,  dort unter der Rubrik “Einstellung“ und dann beim Stichwort “Entfristung“. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei einer eventuellen Bewerbung.

Bernhard Rimmele, Landesreferatsleiter Arbeitnehmer im VBE