VBE: Rahmenbedingungen schaffen, um Kita- und Grundschulpersonal bestmöglich zu schützen

Am Donnerstag wollen Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann entscheiden, ob die Grundschulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg bereits am 18. Januar wieder öffnen. Abhängig wollen sie ihre Entscheidung von den dieswöchigen Infektionszahlen im Land machen. Der VBE fordert für eine mögliche Öffnung deutliche stärkere Anstrengungen für den Gesundheitsschutz des betroffenen Personals.

Zur Debatte um die Öffnung von Grundschulen und Kitas erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand: „Unsere Kindertageseinrichtungen und Schulen sind geschlossen beziehungsweise im Fernunterricht. Die politisch Verantwortlichen diskutieren darüber, ob Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben sollen oder doch zum 18.01.2021 wieder öffnen. Bei dieser Entscheidung müssen verschiedene Kriterien einbezogen werden. Zum einen ist das Infektionsgeschehen und der Gesundheitsschutz zu betrachten, zum anderen aber auch die psychologische und die pädagogische Seite. Der VBE ist der Ansicht, dass beide Seiten nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können und plädiert für eine Öffnung abhängig von den regionalen Inzidenzzahlen. Uns allen ist klar, dass eine längere Schließung ihre Spuren bei Kindern und Eltern hinterlässt. Deshalb sind nun endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, um alle in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen beschäftigten Personen bestmöglich zu schützen.“

Der VBE Baden-Württemberg fordert:
  1. Die Bereitstellung von FFP2-Masken und eine zeitnahe Impfmöglichkeit für das pädagogische Fachpersonal und die Grundschullehrkräfte.
  2. Personelle Unterstützung, um Hygiene- und Pandemiepläne umsetzen zu können.
  3. Die Möglichkeit der Wechselbetreuung beziehungsweise desWechselunterrichts, falls lokal hohe Inzidenzwerte dies erfordern und die Kindertagesstätte oder die Grundschule zu dieser Form wechseln möchte.
Weiterführende Informationen:

Mitgliederumfrage zur Öffnung der Schulen.

Regelungen für Schulen, Kitas und Kindertagespflege ab 11. Januar 2021.