Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündet, Grundschulen und Kindertagesstätten voraussichtlich erst Anfang Februar öffnen zu wollen. Der VBE begrüßt die Entscheidung. Die Kultusministerin forderte jedoch, bei der Diskussion um die Öffnung von Schulen und Kitas grundsätzlich differenziert nach Alter vorzugehen. Die besonderen Bedürfnisse junger Kinder würden keine längeren Schließungen zulassen.
Zur erneuten Verschiebung der Öffnung von Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand:
„Es ist richtig, den Lockdown bei den hohen Inzidenzen fortzuführen. Es ist eine Frage des Gesundheitsschutzes der Kolleginnen und Kollegen. Aber: In den Kitas läuft die Notbetreuung voll. Dort gibt es fast keinen Unterschied zu der Zeit, als sie geöffnet waren. Für die Schulen beobachten wir eine ähnliche Entwicklung. Dieser Umstand konterkariert die Maßnahmen eines Lockdowns. Wir fordern deshalb eine an Kriterien festgemachte Beschränkung der Zulassung von Kindern in der Notbetreuung, eine sofortige Ausstattung der Kitas und Grundschulen mit FFP2-Masken sowie kleinere Gruppen für die Umsetzung der Hygieneregeln“.
Zum Wunsch der Kultusministerin bei Schul- und Kitaöffnungen künftig differenziert nach Alter vorzugehen, nimmt Brand wie folgt Stellung:
„Mit Blick auf der im Ärzteblatt veröffentlichten Studie von Barmer und AOK sehen wir, dass pädagogische Fachkräfte besonders häufig an SARS-CoV-2 erkranken. Vor diesem Hintergrund müssen eine nach dem Alter differenzierte Öffnung hinterfragt und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.“
Der VBE fordert:
- Kleinere Gruppen in der Notbetreuung
- Sofortige Ausstattung von Grundschulen und Kitas mit FFP2-Masken
- Die Möglichkeit, von Landesvorgaben abweichen zu können, wenn es die lokale Situation der Schule oder Kita erfordert
- Berücksichtigung der vor Ort getroffenen Hygieneregeln
- Deutlich mehr Personal an Kitas, um die Abstände besser einhalten und die Hygienemaßnahmen umsetzen zu können
- Ein weiteres Vorrücken der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in der Impfreihenfolge mindestens in Gruppe 2 – insbesondere in den Bereichen, die von der Ministerin früher geöffnet werden sollen sowie in den Bereichen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren