Forderungen des VBE an die neue Landesregierung

Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass die Normalität nach Corona, die gleiche ist wie vor Corona. Wir möchten die Landesregierung bitten, mit uns ins Gespräch zu gehen, um den Übergang zu gestalten. Die Corona-Pandemie hat die Schwachstellen unserer Schulen offengelegt. Wir benötigen langfristige Konzepte, die wir jetzt starten und in der Zeit nach Corona systemisch weiterführen können. Vielleicht gibt es auch keine Zeit nach Corona und wir müssen Möglichkeiten einer Koexistenz klären!

 

Digitalisierung in Schulen

Die Pandemie hat wie ein Brennglas dafür gesorgt, dass die Schwachstellen der Digitalisierung in Schulen offenbart wurden und der Ausbau der Digitalisierung mit großer Kraft vorangetrieben wurde. Es ist unabdingbar, dass die Verstetigung über das Ende der aktuellen Förderprogramme hinaus geht. Schulen haben bereits sehr viel Zeit damit verbracht, ihre Hard- und Softwareausstattung zu planen und umzusetzen, auch die Bereitschaft der kontinuierlichen Anpassung und Fortbildung ist gegeben. Daher brauchen Schulen nun Planungssicherheit, damit die hohen Standards, die zurzeit gesetzt werden, auch über Jahre gefestigt werden können. Hier braucht es neben schnellen Datenleitungen an und in Schulen schulartspezifische Grundausstattungen, die im Rhythmus von drei Jahren überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Kreismedienzentren als verlässliche Partner für Schulen müssen mit deutlich mehr Personal ausgestattet werden. Die freie Auswahl an Lernmanagementsystemen und Arbeitsprogrammen muss erhalten bleiben. Passende Fortbildungsangebote müssen ausgebaut und angepasst werden.

Förderstunden, um Lernlücken langfristig zu schließen!

Um die in der Pandemie entstandenen Lernlücken nachhaltig zu schließen, bedarf es eines kontinuierlichen, individuellen und zielgerichteten Ansatzes. Der VBE plädiert dafür, den Schulen zusätzliche Förderstunden zur Verfügung zu stellen – sowohl den SBBZ, Sekundarschulen als auch den Grundschulen, die bisher bei der Zuteilung von Förderstunden übergangen wurden. Wir fordern, diese Stunden in der Stundentafel festzuschreiben. Die Schulen kennen den Förderbedarf vor Ort am besten und sollten frei entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Förderstunden einsetzen.

Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer!

Fernlernunterricht, Präsenzunterricht, Wechselunterricht, Notfalllerngruppen, Notbetreuung, Lernbrücken, Entwicklung digitaler Unterrichtskonzepte, Umsetzung der aufwendigen Hygienemaßnahmen – die aufgrund des Personalmangels ohnehin bereits hochbelasteten Lehrkräfte arbeiten seit Beginn der Pandemie am Anschlag. Der VBE fordert die zumindest temporäre Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden.

Entlastung der Schulleitungen!

Die Schulleiterinnen und Schuleiter arbeiten seit über einem Jahr nahezu ohne Erholungspausen an den Wochenenden oder in den Schulferien. Nicht nur dies zeigt deutlich, dass Schulleitungen aller Schularten jenseits der Belastungsgrenze agieren. Die erste und die zweite Stufe des Konzepts zur Stärkung der Schulleitungen müssen umgehend umgesetzt werden. Mit Blick auf die wachsenden Aufgaben von Schulleitungen muss im Bereich Leitungszeit nochmals nachgebessert werden.

Erhalt und Stärkung eines ausdifferenzierten Schulsystems!

Schülerinnen und Schüler benötigen passgenaue Bildungsinhalte und eine individuell ausgestaltete Lernumgebung. Der Erhalt der SBBZ und des Studiengangs Sonderpädagogik ist zwingend notwendig – sie müssen mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet sein. Der VBE bekennt sich klar zum Erhalt und zur Stärkung aller Schularten der Sekundarstufe. Wir stellen uns ausdrücklich gegen weitere Schulstrukturdebatten. Die Schulen unseres Bildungssystems brauchen Ruhe und Sicherheit, damit notwendige Schulentwicklungs- und Qualitätsentwicklungsprozesse auch fortgeführt und weiterentwickelt werden können.

Grundschule stärken!

Die Grundschule hat einen bedeutenden gesellschaftlichen Auftrag. Sie schafft die Grundlage für kreatives, lebenslanges Lernen und legt wichtige Basiskompetenzen, auf die alle weiterführenden Schularten aufbauen. Die Grundschule hat das heterogenste Schülerklientel. Von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis hin zu hochbegabten Kindern leisten Grundschullehrkräfte Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Bildungsarbeit gerade in den „kleinen“ Fächern zu leisten ist für die Grundschulen, bedingt durch das Studium von nur noch zwei Fächern schwierig geworden. Der VBE fordert die Einführung eines Studiums für Primarschullehrkräfte in drei Fächern. Das Drei-Fach-Studium wird maßgeblich dazu beitragen, auch die „kleinen“ Fächer mit der nötigen Fachexpertise unterrichten zu können und somit die Qualität in den Grundschulen zu steigern. Um dies abbilden zu können, ist eine Ausdehnung des Studiums im Primarschullehramt auf zehn Semester dringend nötig. Ein achtsemestriges Studium hat sich überholt und ist nicht mehr zeitgemäß. Vor diesem Hintergrund hat eine Eingruppierung der Primarschullehrkräfte in A 13 zu erfolgen. Diese Maßnahme ist dazu geeignet den eklatanten Personalmangel an Grundschulen zu kompensieren.

Die Klassengröße soll in der Grundschule auf 22 Schülerinnen und Schüler beschränkt werden. Eine adäquate, individuelle Förderung ist nur so umsetzbar.

Bei inklusiver Beschulung müssen die notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen und multiprofessionelle Teams eingesetzt werden. Wenn nötig, muss ein durchgängiges Lehrertandem bestehend aus einer Lehrkraft der Grundschule und dem SBBZ eingesetzt werden.

Die Grundschulempfehlung (GSE) braucht mehr Gewicht!

Seit dem Wegfall der verbindlichen GSE finden sich immer mehr Schülerinnen und Schüler an Schularten, die nicht ihrem Leistungsniveau entsprechen. Daraus resultieren häufig Überforderungen bei Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Der VBE fordert: Zentrale Klassenarbeiten in Klasse 4. Sie geben eine zusätzliche Rückmeldung über das fachliche Leistungsniveau. Das Ergebnis fließt als Note in die Halbjahresinformation ein und soll auf dem Formular für die weiterführenden Schulen ausgewiesen werden. Wenn Elternwille und GSE nicht übereinstimmen ist ein verbindliches Beratungsverfahren zu absolvieren. Es muss eine verbindliche Vorlage der GSE und der Halbjahresinformation an der weiterführenden Schule erfolgen.

Haupt- und Werkrealschulen erhalten und stärken!

Die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schularten leisten seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit mit einer zunehmend anspruchsvollen Schülerschaft. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Schularten sind in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe geschätzt. Vor allem im Handwerk bergen sie die große Chance, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Bestandslehrkräfte in A 12 an diesen Schularten brauchen dringend eine niederschwellige Aufstiegsmöglichkeit nach A 13. Sie dürfen nicht weiter hinter den Lehrkräften anderer Sekundarschularten zurückstehen. Wie die anderen Sekundarschulen müssen auch die Haupt- und Werkrealschulen einen deutlich höheren Pool an Differenzierungsstunden erhalten. Die Anzahl an Deutsch-, Mathe- und Englisch- Stunden ist durch den Bildungsplan gesunken. Doch gerade für die Basiskompetenzen benötigen die Schulen mehr Zeit um Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern!

Realschule wieder zu einer Realschule machen!

Der VBE bekennt sich ausdrücklich dazu, die Realschule als leistungsorientierte Schulart zu stärken. Sie stellt ihre herausragende Leistungsfähigkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft seit über 40 Jahren unter Beweis. Die grundlegende Ausrichtung des Unterrichts an den Realschulen ist das M-Niveau. Um alle Kinder früher passgenau fördern zu können, ist die Orientierungsstufe um ein Jahr zu kürzen. Wenn vor Ort gewünscht oder notwendig, sind ab der sechsten Klasse grundständige Bildungsgänge für eine äußere Differenzierung zwischen den Niveaustufen einzurichten. Der Hauptschulabschluss sollte an den Realschulen des Landes in der Regel nicht angeboten werden. Das Ziel der Realschule ist der Realschulabschluss und der Unterricht im M-Niveau. Verbundschulen aus Realschule und Werkrealschule soll die Möglichkeit eingeräumt werden, das G-Niveau im Bereich der Werkrealschule abzubilden.

Gemeinschaftsschulen brauchen mehr Unterstützung!

Die Gemeinschaftsschule hat sich zu einer festen Säule im baden-württembergischen Bildungssystem entwickelt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Um die Leistungsfähigkeit der Gemeinschaftsschulen zu gewährleisten und den zunehmenden schulischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden zu können, fordert der VBE wirkungsvolle Maßnahmen. Die Gemeinschaftsschule ist eine verbindliche Ganztagsschule. Für die Organisation eines qualitativ ansprechenden Ganztagesangebotes mit pädagogischer Zielsetzung müssen mehr sächliche und zeitliche Ressourcen, zum Beispiel Lehrerarbeitsplätze oder Leitungszeit, geschaffen werden. Coaching-Gespräche sind ein wesentliches Merkmal der Gemeinschaftsschule und im Direktbereich auszuweisen. Jede Lerngruppe benötigt zudem eine verbindliche Klassenlehrerstunde, diese ist ebenso im Direktbereich anzusiedeln. Um der Individualisierung, insbesondere in Klasse 8, 9 und 10, voll umfänglich gerecht zu werden, bedarf es pro Klasse und Niveaustufe mindestens eine Lehrperson in den Kernfächern sowie eine Erhöhung des Stundenpools.

SBBZ und Inklusion

Der VBE bekennt sich zu der am Kindeswohl orientierten Inklusion. Die UN-Konvention fordert nicht die inklusive Beschulung um jeden Preis, sondern hat als Ziel die bestmögliche Aktivität und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die UN-Konvention hält Alternativen für notwendig, wenn hierdurch das Ziel der Teilhabe besser erreichbar ist. Die Beschulung am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) ist ein besonderes Angebot zum Wohle beeinträchtigter und behinderter Kinder. Sie stellt eine Chance für diese Kinder dar! Das Angebot ist deshalb unverzichtbar. Schüler benötigen passgenaue Bildungsinhalte und eine individuell ausgestaltete Lernumgebung. Der VBE fordert, die hierfür notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen bereit zu stellen. Für eine bestmögliche Förderung und Teilhabe muss der Oberbegriff Inklusion – und damit seine schulische Umsetzung – für jede Art und Schwere der Behinderung definiert und die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

Im inklusiven Unterricht muss die Doppelbesetzung mit Regelschullehrkraft und Sonderpädagogen – wo immer notwendig – gewährleistet sein. Darüber hinaus müssen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Teamgespräche, Förderplanungen und konzeptgerechte Fortbildungen zu ermöglichen. Daher fordern wir die Klassengröße in inklusiven Settings den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Kinder, die inklusiv beschult werden, sollten beim Klassenteiler doppelt zählen und pro Klasse auf maximal fünf beschränkt werden. Die Fristen für Anträge dürfen nicht unmittelbar nach Schuljahresbeginn liegen. Dies ist zu kurzfristig, um die Kinder in dieser Hinsicht sicher einschätzen zu können. Der VBE fordert, inklusive Bildungsangebote so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler die für sie beste Förderung bekommen, um ihre Fähigkeiten möglichst optimal entfalten zu können.

Fachlehrkräfte angemessen besolden und Perspektiven geben!

Fachlehrkräfte sind unverzichtbar und werden unterschiedlich je nach Bedarf, häufig auch in anderen als in den ausgebildeten Fächern und in allen Schularten eingesetzt. Die herausragende Qualifizierung des Personenkreises resultiert im Besonderen aus den abgeschlossenen Berufsausbildungen oder/und Studien, die wiederum Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung der einzelnen Fachseminare sind. Die dreijährige erweiterte Ausbildung musisch -technischer und sonderpädagogischer Fachlehrkräfte akkreditiert durch spezifizierte und studiumsorientiert angepasste Inhalte, die Anhebung der Eingangsbesoldung nach A10 des gehobenen Dienstes und E9b für Tarifbeschätigte.

Das Regelstundenmaß von 31 Unterrichtsstunden der sonderpädagogischen Fachlehrkräfte Gent und KMent ist an das der musisch-technischen Fachlehrkräfte anzugleichen, da sich die Herausforderungen des Aufgabenbereichs deutlich erweitert haben. Das Regelstundenmaß sollte sich zudem an dem Regelstundenmaß der wissenschaftlichen Lehrkräfte der Schulart orientieren, an der die Fachlehrkräfte eingesetzt sind. Aufstiegslehrgänge zum wissenschaftlichen Lehramt sind für Fachlehrkräfte an Pädagogischen Hochschulen einzurichten und jeder qualifizierten Fachlehrkraft unabhängig vom Besoldungsstatus anzubieten. Zahlreiche Fachlehrkräfte, die Klassen leiten, Deutsch, Mathe usw. fachfremd unterrichten, unter vielem anderen AES-Prüfungen vorbereiten und durchführen und sogar Schulleitungsaufgaben übernehmen, entsprechen nachweislich der Richtlinie bezüglich „Bestenauslese“ laut Beamtenstatusgesetz § 9, die unter anderem derzeit Voraussetzung für die Bewerbung zum Aufstieglslehrgang ist. Weitere Interpretationen ergeben sich aus §22 (1) 3,4 Aufstieg/ Landesbeamtengesetz.

Beratungslehrkräfte sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems!

Beratungslehrkräften kommt durch die Gestaltung von Lernprozessen und Unterstützung bei Schulschwierigkeiten häufig eine Schlüsselrolle zu. Die unterschiedlichen Aufgabenbereiche gilt es für jede Schulart passend auszurichten. Der Rechtsanspruch der Schülerinnen und Schüler auf angemessene Bildung kann nur von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern erfolgreich begleitet werden, wenn sie genügend Ressourcen und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, um ihre Aufgabe wirksam leisten zu können. Der VBE fordert deshalb, die Anzahl an Beratungslehrkräften deutlich zu erhöhen. Beratungslehrkräfte müssen außerdem mit einem ausreichenden Zeitbudget versorgt werden.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten sind eine wichtige, bewährte und wertvolle Ergänzung des pädagogischen Angebots an Schulen!

Der VBE setzt sich ausdrücklich für den Erhalt der Stellen und die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher Stellen ein. Außerdem fordert der VBE die Möglichkeit zur Aufstockung der Arbeitszeit, und der Qualifizierung erfahrener Kräfte in einem speziellen berufsbegleitenden Programm sowie Aufstiegsmöglichkeiten und eine Anhebung der Bezahlung. Der VBE fordert eine Position im Landeshaushaltsplan und eine Beendigung der Verrechnung pädagogischer Assistenzen mit Lehrerstellen.

Lehramtsstudiengänge

Pädagogische Hochschulen und Universitäten müssen dringend mit mehr Personal versorgt werden, damit die hohen Standards der Ausbildung in Baden-Württemberg gehalten und regelmäßig geprüft und angepasst werden können. Die Digitalisierung muss inhaltlich in der Lehre der Hochschulen einen eigenen Stellenwert einnehmen. Der VBE sieht es als unabdingbar an, dass fachdidaktische Aspekte den Bereich der Digitalisierung beinhalten müssen. Hier müssen Schnittstellen zwischen Hochschulen, Seminaren und Schulen geschaffen und gepflegt werden. Dazu bedarf es Personalfreistellungen auf allen Seiten. Themen wie Inklusion und Diagnostik sind selbstverständliche Inhalte in der Lehre.

Keine Arbeitslosigkeit in den Sommerferien!

Für viele Junglehrerinnen und Junglehrer gehen die Sommerferien mit  Arbeitslosigkeit einher. Mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens und dem Erhalt des Abschlusszeugnisses endet die Besoldung. Lehrkräften, die im kommenden Schuljahr eine Stelle antreten, fehlen somit die Mittel für eine zielführende Vorbereitung. Auch die Schülerschaft leidet unter der fehlenden Vorbereitungszeit in den Sommerferien, da die Junglehrkräfte sich nicht mit der Planung und Strukturierung des kommenden Schuljahres auseinandersetzen können, sondern die Zeit für die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes aufwenden müssen. Die bisherige Einstellungspraxis verleitet Junglehrerinnen und Junglehrer ebenfalls dazu in andere Bundesländer oder die Schweiz abzuwandern. Der VBE fordert eine lückenlose Übernahme nach dem Vorbereitungsdienst in das Lehramt, sowie die vollständige Anrechnung des Vorbereitungsdienstes in der Lehrerausbildung auf die Stufen bei der Eingruppierung.

Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen

2012 entschied das Finanzministerium gravierende Einschnitte in das Beihilferecht in Baden-Württemberg und kürzte unter anderem die Beihilfesätze drastisch. So wurde beispielsweise die Beihilfe von 70% auf 50% bei Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, die nach dem 1.Januar 2013 eingestellt wurden, gekürzt. Dieser Bemessungssatz gilt auch für Ehepartner. Wir erachten diese Änderungen als familienfeindlich. Der Dienstherr kommt hier seiner Fürsorgepflicht nicht nach – das Beamtenverhältnis beruht auf einem Dienst- und Treueverhältnis.

Traumjob Lehrer? – Lehrernachwuchs sichern und Anreize schaffen!

Der Lehrermangel hat Baden-Württemberg fest im Griff. Es gibt kaum Krankheitsreserven und an vielen Schulen ist Mehrarbeit die Regel. Gerade junge Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht über jahrelange Erfahrung verfügen und sich in der Probezeit noch besonders beweisen müssen, stoßen dabei oft schon nach kurzer Zeit an ihre Grenzen. Es gilt, die Arbeitsbedingungen im Schulalltag so zu gestalten, dass die Attraktivität des Lehrberufs wieder steigt und sich wieder mehr junge Kolleginnen und Kollegen für das Lehramt in Baden-Württemberg entscheiden.

Perspektiven und Qualifizierungsmaßnahmen für Nichterfüller schaffen!

Aufgrund des akuten Lehrkräftemangels muss das Land auf Nichterfüller zurückgreifen. Der VBE fordert vorangehende und berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, um die Arbeit von Nichterfüllern zu professionalisieren und um ihnen gegebenenfalls eine längerfristige Perspektive zu bieten. Grundsätzlich fordern wir, dass das Land dafür Sorge trägt, dass die Lehrerversorgung in Zukunft wieder durch regulär ausgebildete Lehrkräfte gewährleistet werden kann, um die Unterrichtsqualität auf hohem Niveau zu sichern. Die Profession des Lehrberufs ist zu sichern.

Kitas: Mehr Wertschätzung für die Arbeit von Pädagogischen Fachkräften!

Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen sorgen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und frühkindliche Bildung von Kindern. Der VBE fordert die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erzieher. Hierzu zählt die Verbesserung der Personalausstattung in den Kitas sowie der Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit.

Die landesrechtlichen Vorgaben zu Personalschlüssel, Gruppengröße und Raumkonzept müssen verbindlich und verbessert werden. Andernfalls werden Erzieherinnen und Erzieher auf Kosten ihrer Gesundheit überlastet und die Betreuungs- und Bildungsqualität der Kinder leidet. Zudem brauchen alle Kitas eine verlässliche Krankheitsvertretung auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.

Leitungskräfte sind Schlüsselfaktoren für die Qualität in den Kitas. Es müssen landesweit verbindliche Standards zur Leitung von Kitas eingeführt werden. Es sind Fortbildungen anzubieten, die die Leitungen für ihren neuen Aufgabenbereich qualifizieren. Die Leitungsfreistellung muss verbindlich in den Mindestpersonalschlüssel eingerechnet werden.

Der VBE fordert einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen. Die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierender Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist.

Der Mangel an Fachkräften in Kindertageseinrichtungen hat in den letzten Jahren in einem Maß zugenommen, dass oft gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel der Mindestpersonalschlüssel, nicht mehr eingehalten werden können. Daher fordert der VBE den Fachkräftemangel wirksam zu bekämpfen. Der Einsatz multiprofessioneller Teams ist dringend erforderlich.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bereits vor der Pandemie haben Schulen und Kindertagesstätten mit der Prüfung von Masernschutzimpfungen die Arbeit von Gesundheitsdiensten beziehungsweise Gesundheitsämtern übernommen. Während der Pandemie hat dies überproportional zugenommen. Gesundheitsämter und Sozialministerium haben Aufgabenpakete an Kultus- und Schulverwaltung übertragen, ohne dass diese Abteilungen hierfür im Voraus qualifiziert oder vollständig arbeitsfähig gewesen wären. Noch immer wird Schulleitungen und Kitaleitungen die Aufgabe übertragen, sich um Dinge aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz und Pandemiebekämpfung zu kümmern. Hier fordern wir klare Aufgabenabgrenzungen zu Inhalten, die dem Sozialministerium und dessen unterstehenden Behörden, wie Gesundheitsämtern, zuzuordnen sind. Weiterhin braucht es eine ständige Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Landesgesundheitsamtes, des Kultusministeriums und des Sozialministeriums, des B.A.D. und der UKBW sowie der Verbände um schulspezifische Themen klaren Strukturen und Zuständigkeiten zuzuordnen. Die Erfahrungen der letzten Monate können auf andere Bereiche übertragen werden.

Gerhard Brand, Landesvorsitzender