VBE: Sitzenbleiben keine Strafmaßnahme, sondern Konsequenz

Auch für den nächsthöheren Spiele-Level benötigt man

entsprechende Punkte

 

Stuttgart/Singen. Auf dem kleinen Parteitag in Singen forderte die Grüne Jugend, das Sitzen­bleiben abzuschaffen. Der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) hält dagegen, dass es jeder Schüler meist selber in der Hand habe, ob er die Versetzung schaffe oder nicht. Wenn nicht Überforderung, Krankheit oder Schicksalsschläge den Schüler vom Lernen abhielten, sei bei nicht aus­reichenden Leistungen das Sitzenbleiben eigentlich eine logische Konsequenz.

Mit unter zwei Prozent ist die Quote der Sitzenbleiber in Baden-Württemberg sehr niedrig, trotzdem ist jeder Sitzenbleiber in der Schule ein Sitzenbleiber zu viel. Leider wird es immer wieder unbelehrbare oder völlig demotivierte Schüler geben, die es regelrecht darauf anlegen, eine „Ehrenrunde“ zu drehen. Bei diesen Fällen gliche die Abschaffung des Sitzenbleibens einer Generalamnestie.

Sicher ist es mit eine Aufgabe der Schule, Kinder und Jugendliche, die Schwie­rigkeiten mit dem Lernen haben, frühzeitig und so intensiv individuell zu fördern, dass deren Versetzung am Schuljahresende erst gar nicht als gefährdet angesehen werden muss. Dafür benötigen die Schulen zum einen Unterstützung und ausrei­chende Lehrerstunden, zum anderen aber auch motivierte Schüler, die mitziehen und wirklich selber lernen wollen.

Jeder Schüler versteht, dass er bei Computerspielen den nächsten Level erst dann erreicht, wenn er sich vorher die entsprechende Punktzahl „erarbeitet“ hat. Für die­ses Ziel legt er sich mächtig ins Zeug. Gleiches muss für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten. Auch einem Fahrschüler händigt man den Führer­schein nicht aus, wenn er sich noch nicht die nötigen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis angeeignet hat, selbst wenn er sich deshalb „beschämt“ fühlen sollte.

Dass das Aussprechen einer Nichtversetzung stets nach einer gründlichen päda­gogischen Überprüfung und Würdigung der gesamten Schülerpersönlichkeit er­folgt und nicht lediglich aufgrund reiner Zahlenarithmetik, dürfte eigentlich selbst­verständlich sein. So ist Sitzenbleiben keine Strafe, sondern die Konsequenz aus unzureichenden Leistungen. Ein Abschaffen wäre in diesem Fall kontraproduktiv.

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