Recht auf digitale Bildung?

Anlässlich des heute im Auftrag des Bitkom veröffentlichten Rechtsgutachtens „Rahmenbedingungen eines Rechts auf digitale Bildung“ kommentiert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand:

„Ich bin der Auffassung, dass wir einen eigenen Rechtsanspruch auf digitale Bildung nicht brauchen. Entscheidend ist der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Bildung. Diesen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu den Schulschließungen während des Lockdowns ausgestaltet. Zu klären ist, was eine ‚gute‘ Bildung bedeutet. Beziehungsweise, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert, was den ‚unverzichtbaren Mindeststandard von Bildungsangeboten‘ kennzeichnet. Dieser Standard hat dann für alle Bildungsangebote zu gelten, egal ob analog oder digital.“

„Ohne Frage braucht es eine flächendeckende, nachhaltige und alle relevanten Aspekte mitdenkende fortschreitende Digitalisierung von Schule und ein Lernen aus der Corona-Pandemie. Das betont auch der VBE immer wieder mit Nachdruck. Viel zu viele Ungleichheiten und Bildungsungerechtigkeiten hat die Pandemie unter das Brennglas gerückt. Unverzichtbare Standards, wie es das Bundesverfassungsgericht nennt, haben dann auch für die digitale Bildung zu gelten, und zwar in allen Dimensionen, bei Technik, Infrastruktur, Pädagogik und Didaktik genauso wie bei digitalen Anwendungen und (Weiter-)Bildungsangeboten für Lehrkräfte. Nur so lässt sich qualitativ hochwertige digitale Bildung für Schülerinnen und Schüler realisieren“.

Weiterführende Infos

Hier kommen Sie zum Rechtsgutachten im Auftrag des Bitkom e.V.