VBE zum Wegfall der Isolationspflicht

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht dem Wegfall der Isolationspflicht an Schulen mit gemischten Gefühlen entgegen und fordert Klarheit in der Lagebeurteilung: „An den Schulen sind wir darauf angewiesen, der wissenschaftlichen Expertise der Mediziner und Virologen und deren Einschätzung der Lage zu vertrauen.“

Brand weiter: „Wir stellen aber fest, dass es offensichtlich keinen Konsens zwischen dem Bundesgesundheitsminister und dem RKI gibt, was die Aufhebung der Isolationspflicht betrifft.

Die Rückmeldung aus dem Bereich der Intensivmedizin ist, dass derzeit kaum Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind. Insofern besteht von intensivmedizinischer Seite aus keine Grundlage für eine Isolationspflicht. Von den Hausärzten erhalten wir dagegen die Rückmeldung, dass eine Isolationspflicht weiterhin sinnvoll sei.

Insgesamt ergibt sich damit ein unausgewogenes Bild. Als Bildungsverband fordern wir Klarheit und kein Pendeln zwischen den Stühlen. Bei der Schaffung dieser Klarheit sind die Situation an den Schulen sowie der Schutz der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im Auge zu behalten.“

Hintergrund

Baden-Württemberg schafft die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation nach einem positiven Corona-Test ab. Die entsprechende Verordnung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft.

Wer bisher einen positiven Corona-Test bekam, musste sich sofort in die häusliche Absonderung begeben. Nach frühestens fünf Tagen in der Isolation sowie mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ohne Symptome durfte die Person wieder außer Haus.

Ab sofort dürfen laut Verordnung positiv Getestete anstelle der Isolation auch eine „Absonderungsersetzende Schutzmaßnahme“ ergreifen. Die Verordnung definiert diese Ersatzmaßnahme als „Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar)“. Diese Pflicht gilt in allen Innenräumen außerhalb des eigenen Wohnbereiches sowie im Freien, wenn kein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

Weiterführende Infos

Die Pressemeldung des Sozialministeriums „Baden-Württemberg passt Corona-Verordnung zur Absonderung an“ finden Sie hier.

Informationen zur aktuellen Lage an den Schulen finden Sie hier.