Ein hartes Stück Arbeit – so könnte man am ehesten die Einigung in den Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen bezeichnen. Nach zähem Ringen und nach einem Schlichtungsverfahren wurde im April ein neuer Tarifvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausgehandelt. Druck haben zuvor auch die Dachverbände des VBE, der Deutsche Beamtenbund (dbb) und der Beamtenbund Baden-Württemberg (bbw) gemacht. Wie Mitte März in Freiburg, als sie ihren Forderungen in einer Protestaktion Ausdruck verliehen haben. „Hart verhandelt, viel erreicht“, so beschreibt der dbb die Einigung der Tarifparteien. Wir als VBE sehen das nun erreichte Ergebnis als positiv und tragfähig an. Der neue Tarifvertrag gilt nun rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Was dieser aber genau für Erzieherinnen und Erzieher bedeutet, darauf wollen wir im Folgenden eingehen.
Inflationsausgleich:
In den Verhandlungen hat man sich auf einen steuerfreien Inflationsausgleich von 3.000 Euro (netto) geeinigt. Konkret heißt das: Im Juni 2023 erhalten die Beschäftigten eine Zahlung von einmalig 1.240 Euro. Danach erfolgen monatlich weitere Zahlungen. Von Juli 2023 bis Februar 2024 bekommen die Beschäftigten dann 220 Euro.
Mehr Gehalt:
Ab März 2024 gilt für Erzieherinnen und Erzieher, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, dass die Gehälter angehoben werden – mindestens um 340 Euro. Das bedeutet 200 Euro (Sockelbetrag) mehr und danach ein Anstieg um 5,5 Prozent. Werden die 340 Euro jedoch nicht erreicht, wird das Gehalt um den Betrag angehoben.
Was bedeutet der Tarifabschluss für Auszubildende?
Der im Tarifabschluss verhandelte Inflationsausgleich hat auch Auswirkungen auf die Auszubildenden. Sie bekommen im Juni eine Einmalzahlung von 620 Euro. Zwischen Juli 2023 und Februar 2024 bekommen sie monatlich 110 Euro mehr. Ab März 2024 werden auch die Gehälter der Auszubildenden um monatlich 150 Euro angehoben.
Was bedeutet der Tarifabschluss für Erzieherinnen und Erzieher, die bei freien und kirchlichen Trägern beschäftigt sind?
In aller Regel richten sich viele freie Träger nach dem TVöD. Es ist davon auszugehen, dass die Gehälter auch bei kirchlichen und freien Trägern angepasst werden.
Laufzeit:
Der Tarifvertrag läuft zwei Jahre. Das heißt, 2025 sitzen die Tarifparteien wieder am Verhandlungstisch.