Beyer hilft weiter! Beim Thema Beleidigungen und Drohungen

Bei meiner Anfrage geht es um üble Beleidigungen und Drohungen. Folgender Fall einer Lehrkraft hat sich ereignet: Heute Nachmittag kam mein Hausmeister und hat mich auf eine Schmiererei am Schulhaus aufmerksam gemacht. An einer Stelle des Schulhauses, die Gott sei Dank schlecht einzusehen ist, werde ich auf das Übelste beschimpft und bedroht. Mein Name und dann „Du Drecksau, eines Tages steche ich dich ab!“ steht an der Wand zu lesen. Da ich persönlich sehr aufgewühlt bin, weiß ich gar nicht, wo ich mich hinwenden soll und was die nächsten Schritte sein könnten. Mein erster Gedanke ist: „Das muss schleunigst weg!“ Ich möchte aber auch nicht überstürzt handeln und Beweise vernichten. Bitte zeigen Sie mir doch möglichst noch heute auf, was zu tun ist! Wie ist es um die rechtliche Seite bestellt? Es wäre für mich sehr wichtig, wenn Sie mich kurzfristig beraten könnten. Mein Fall ist sehr dringend.

Beyer hilft weiter: Zunächst einmal spreche ich Ihnen mein Mitgefühl aus, es macht mich selbst immer sehr betroffen, wenn Lehrkräfte, Schulleitungen und andere Personen derartigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt sind. Selbstverständlich helfe ich Ihnen gerne weiter. Sie fragen, wie Sie vorgehen können? Leider kann ich Ihnen die letzte Entscheidung nicht abnehmen. Ich kann Ihnen nur mögliche Wege aufzeigen und dann müssen Sie das weitere Vorgehen für sich selbst klären.

Lösungsansatz 1:

Falls Sie der Angelegenheit keine große Bühne geben und sie nicht weiterverfolgen möchten, dann gibt es die Möglichkeit, die Schmiererei durch sofortiges Überstreichen zu verdecken. Den Hausmeister bitten Sie um schnelle Abhilfe und um Verschwiegenheit. Bei diesem Vorgehen bleibt das Wissen um die Tat beim Täter, beim Hausmeister und bei Ihnen. Ich sehe dabei allerdings die Gefahr, dass, wenn Sie das Problem derartig lösen, sich eine Schmiererei wiederholen könnte und der oder die Verursacher voraussichtlich unentdeckt bleiben. Aufgrund der Drohung „… steche ich dich ab!“ würde ich persönlich diesen Lösungsansatz nicht wählen.

Lösungsansatz 2:

Sie gehen offensiv mit dem Problem um. Machen Sie als Erstes zur Beweissicherung ein Foto. Danach informieren Sie den Schulträger und die Polizei. Im Anschluss erhalten Sie von der Polizei weitere detaillierte Hinweise. Bei diesem Vorgehen werden der Täter oder die Täterin sicherlich eher erwischt und/oder abgeschreckt als bei Variante 1. Ein Nachteil ist, dass der Inhalt der Schmiererei und diese selbst größere Kreise ziehen wird, denn irgendwo gibt es immer eine undichte Stelle. Je nachdem könnten auch Befragungen durchgeführt werden.

Nun zum rechtlichen Hintergrund:

Es liegt eine strafbare Beleidigung vor (§ 185 StGB), man könnte auch von einer Bedrohung (§ 241 StGB) ausgehen. Es könnte aber sein, dass die Schmierereien von einem Minderjährigen unter 14 Jahren begangen wurden. Dieser ist noch nicht strafmündig. Hier gibt es daher keine Strafverfolgung. Möglich ist aber, dass das Jugendamt informiert wird. Wer so etwas an die Wand schreibt, macht sich auch schadensersatzpflichtig. Das heißt, wenn der Täter gefunden wird, muss dieser die Kosten der Beseitigung bezahlen.

Nun noch ein paar persönliche Tipps, die ich Ihnen mitgeben möchte:

• Sammeln Sie Fakten! Wer hatte in letzter Zeit Probleme mit mir? Wurde jemand vom Unterricht ausgeschlossen oder bestraft? Wem traue ich derartige Beleidigungen und Bedrohungen zu? Wer fühlt sich ungerecht behandelt?

• Handeln Sie entschlossen, denn Personen, die derartige Drohungen und Beleidigungen aussprechen, machen sich strafbar. Stellen Sie einen Strafantrag!

• Nutzen Sie die Rechtsberatung beim VBE BW! Unsere erfahrene Juristin an der Landesgeschäftsstelle kann Ihnen sicherlich weitere Hinweise geben und wichtige Möglichkeiten aufzeigen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Entscheidung und viel Erfolg bei der Aufklärung des Vorfalls!

Walter Beyer, stellv. VBE-Landesvorsitzender