Europäischer Gerichtshof bestätigt Streikverbot für Beamte

„Wir begrüßen, dass das Tauziehen um das Streikverbot nun endlich ein Ende hat“, kommentiert Gerhard Brand, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die Bestätigung des Streikverbotes durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

„Mit der Durchsetzung eines Streikrechtes wären der Beamtenstatus und die damit verbundene Absicherung der Lehrkräfte aufs Spiel gesetzt worden. Der VBE steht zu dem ausgewogenen Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Staat und Beamtinnen und Beamten. Wir setzten uns seit jeher sowohl für dessen Erhalt als auch für eine flächendeckende Verbeamtung von Lehrkräften ein. Ähnlich wie Sicherheitskräfte übernehmen auch Lehrkräfte hoheitliche Aufgaben.“

Mit Blick auf die derzeitige Situation in den Schulen ergänzt Brand:

„Darüber hinaus dienen die Beschränkungen im Streikrecht der Sicherstellung eines regulären Schulbetriebes. Nach den diversen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie und wegen der ohnehin bereits sehr angespannten personellen Situation in den Schulen ist die Absicherung einer kontinuierlichen und verlässlichen Beschulung ungemein wichtig für die Schülerinnen und Schüler.

Hintergrund

Das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtmäßig. Deutschland habe damit das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, wie die Richter am Donnerstag in Straßburg mitteilten. Ein Streikverbot für Beamte werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, trotzdem gebe es genügend Möglichkeiten für berufliche Interessen von Beamten einzutreten.

Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 2018 klar und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß ist. Mehr zum damaligen Urteil des BVerfG lesen Sie hier.