Im VBE-Fokus: Die Abholphase in den Kindertageseinrichtungen

Aufsichtspflicht Kita

Es besteht eine klare Aufsichtspflicht! Kindertageseinrichtungen haben eine klare Aufsichtspflicht gegenüber den betreuten Kindern. Diese Pflicht endet nicht mit dem Ende des regulären Betreuungszeitraums, sondern erst, wenn das Kind sicher an die Eltern oder an eine andere autorisierte Person übergeben wurde. Es ist wichtig, dass die Übergabe der Kinder während der Abholphase sorgfältig erfolgt. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen sicherstellen, dass die Kinder nur von autorisierten Personen abgeholt werden. Doch auch Eltern tragen Verantwortung, indem sie die klaren Anweisungen der Einrichtung befolgen. Dazu gehört zum Beispiel das Schließen von Türen und Gartentoren, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Die letztendliche Verantwortung haben aber immer die pädagogischen Fachkräfte. Sie sind für die Sicherheit und das Wohl der betreuten Kinder zuständig. Bei Vernachlässigung dieser Pflichten drohen rechtliche Konsequenzen.

Richtlinien helfen

Stellen Sie deshalb klare Richtlinien für die Abholphase in Ihrer Kindertageseinrichtung auf! Diese sollten von Eltern und allen pädagogischen Fachkräften gleichermaßen eingehalten werden. Weisen Sie auf die üblichen Gefahrenquellen hin und sprechen Sie ganz klar an, dass bei Nichteinhaltung der Vorgaben die Sicherheit der Kinder gefährdet ist. Hinsichtlich der Einhaltung der aufgestellten Regeln ist eine offene Kommunikation zwischen Elternhaus und Kindertageseinrichtung entscheidend. Beide Seiten sollten über die Sicherheitsmaßnahmen während der Abholphase informiert sein, sich verantwortlich fühlen und verantwortungsbewusst handeln.

Aufsichtspflichtverletzung

Achtung, das Thema „Aufsichtspflichtverletzung“, taucht sehr schnell bei Eltern auf, wenn ihrem Kind in der Kindertageseinrichtung etwas passiert. Erstaunlich ist, dass die gleichen Eltern, die an die Kinder- tageseinrichtung in Sachen Aufsichtsführung hohe Anforderungen stellen, oft nicht in der Lage sind, die einfachsten Regeln, zum Beispiel das Schließen der Eingangstüre beim Verlassen der Kita, zu beachten.

Um für größtmögliche Sicherheit in der Abholphase zu sorgen, sollten Sie die El- tern für die „Tor- und Türproblematik“ re- gelrecht sensibilisieren. Weisen Sie in einem Elternbrief zu Beginn eines neuen Jahres noch einmal auf diese Schwierigkeiten. Fertigen Sie Hinweisschilder für die Eingangstüre und -tore an, auf denen die Eltern gebeten werden, diese immer hinter sich zu schließen.

Die Erfahrung zeigt leider, dass Sie sich nicht darauf verlassen können, dass die Eltern diese Bitte trotz aller Hinweise zu- verlässig umsetzen. Daher sollten Sie – da die Aufsichtspflicht für die noch nicht abgeholten Kinder letztlich bei Ihnen liegt – nicht darauf vertrauen. Alle Mitarbeitenden sollten deshalb in der Abholphase besonders aufmerksam sein und den Eingangsbereich im Auge behalten, sodass kein Kind unbemerkt die Einrichtung verlassen kann.

Noch besser, führen Sie nach Möglichkeit eine Tor-/ Türwache ein

Besonders wenn sich die Kinder in der Abholzeit auf dem Außengelände befinden, ist eine Tür- oder Torwache sinnvoll. Diese hat die Eingangstüre bzw. das Eingangstor immer fest im Auge. Der Grundsatz „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ führt so ganz sicher zur Minimierung von unliebsamen „Aufsichtspflichtverletzungen“.

Walter Beyer, Stv. Landesvorsitzender