Grundsätzlich ist das Thema Inklusion ein positiver Grundgedanke, mit einem guten pädagogischen Ansatz. Gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung im Umgang mit Diversität kann und ist für Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen eine neue Perspektive an der man wachsen kann. Nicole Bündtner und Nadine Possinger vom VBE sind der Meinung, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine gelungene Umsetzung durch gute vorausschauende Planung beachtet werden muss.
Die Inklusion soll im kommenden Schuljahr 2015/16 ins Schulgesetz aufgenommen werden und in Kraft treten. Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen dann relativ frei entscheiden auf welche Schule sie ihr Kind schicken. Schon jetzt wird in den unterschiedlichsten Schularten inkludiert, Chancen und Möglichkeiten der Inklusiongetestet und weiterentwickelt. Noch im Jahre 2009 war man der Auffassung, dass Inklusion kostenneutral geschehen soll. Das ist unvorstellbar! Es ist doch ersichtlich, dass eine einwandfreie Umsetzung nur durch die notwendigen finanziellen, räumlichen und sachlichen Mittel möglich ist.
Aktuell streitet sich die Landesregierung um die Finanzierung mit den Schulträgern. Es soll nach dem Konnexitätsprinzip („wer bestellt – bezahlt“) vorgegangen werden. Dies hat zur Folge, dass Schulträgern mit geringen finanziellen Möglichkeiten die Hände gebunden sind. Die Gültigkeit dieses Vorhabens wird derzeit vom Land geprüft. Momentan steht einem Kind mit einem Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung ein Stundenkontingent für eine professionelle Fachkraft von cirka drei Stunden pro Unterrichtswoche zur Verfügung, und das nur, wenn die Sonderschule über ausreichende Ressourcen verfügt. Bereits in der ersten Klasse haben Kinder einen Stundenplan von 22 Wochenstunden. Die restlichen 19 Stunden in der Woche muss das inkludierte Kind ohne Fachkraft auskommen. Die unterrichtende Lehrkraft hat dementsprechend die Aufgabe die Kinder so gut wie möglich in den Unterricht zu integrieren. Dies stellt eine enorme Arbeitsbelastung für die Lehrkraft dar, welche sie gegebenenfalls ohne Zusatzqualifikation (z. B. Fortbildungen) leisten soll und muss.
Der VBE fordert, dass die Finanzierung geklärt wird, bevor das Schulgesetz in Kraft tritt. Zudem muss im Unterricht mit dem Zweilehrerprinzip bzw. Tandemprinzip gearbeitet werden. Das heißt, dass zusätzlich zu der unterrichtenden Lehrkraft eine weitere Fachkraft für die Kinder und Jugendlichen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung 1:1 zur Verfügung stehen.
Zudem müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen und Ressourcen für die optimale Förderung der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Handicap gewährleistet werden. Das bedeutet, dass entsprechendes Unterrichtsmaterial, notwendige sächliche Voraussetzungen (wie Hörgeräte, Schallschutzklassenzimmer, Geräte für Hörgeschädigte, Rampen und Aufzüge für Rollstuhlfahrer …) und Sonderschullehrer- und notwendige Schulbegleiter vorhanden sein müssen. Auch für ausreichende Krankheitsvertretung muss gesorgt sein.
(Hinweis: Es besteht nur für die Kinder ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, wenn dieser Anspruch vom SSA festgestellt wurde. Es gibt im Bereich der Lernbehinderung viele Kinder, die nie überprüft wurden und daher auch keinerlei Ansprüche auf sonderpädagogische Unterstützung haben. Deshalb ist es wichtig, dass die Kolleginnen der Regelschule diese Kinder zur Überprüfung melden.)
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die an den Regelschulen mit den notwendigen Voraussetzungen gefördert werden können, sollen dort auch die Möglichkeit der Beschulung bekommen. Sind die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben, so ist eine Beschulung an einer entsprechend ausgestatteten Sonderschule für alle am Schulleben Beteiligten die bessere Lösung.
Wenn die Landesregierung weiterhin unbedacht Dinge in die Wege leitet ohne vorausschauend zu planen, steht irgendwann die Schule „light“ im Zentrum des Geschehens. Wir wollen eine GUTE SCHULE und keine Schule „light“ bei der es schlichtweg nur um die Grundversorgung geht. Die wichtigen Aspekte müssen vor der Durchführung abgeklärt werden, damit alle am Schulleben Beteiligten es als gewinnbringend empfinden und die Qualität des Unterrichts gewährleistet werden kann.