Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO) bleibt ein Dauerbrenner

Beschäftigte im Schuldienst

Josef Klein, Vorstandsmitglied VBE-BW

Josef Klein, Vorstandsmitglied VBE-BW

Heute will ich auf Grund der aktuellen Ereignisse einmal ein paar Worte über angestellte Lehrkräfte verlieren, dies allerdings in der Hoffnung, dass diese Worte nicht verloren sind. Zunächst zum Begriff: „Angestellte“ und „Arbeiter“ heißen seit der Einführung des TV-L und TVöD im Jahre 2006 offiziell „Beschäftigte“, wobei die Begriffe in der Praxis nicht nur im mündlichen Sprachgebrauch traditionell weiterhin nebeneinander verwendet werden. Dies sorgt für Verwirrungen, die zudem dadurch angereichert werden, weil im Personalvertretungsrecht (§4 LPVG) auch die Beamten zu den Beschäftigten gehören. Es wäre wirklich einfacher gewesen, den Begriff „Angestellte“ zu belassen, aber nichts ist so beständig wie die Veränderung, egal, ob diese Sinn macht oder eben nicht. Im Bereich des Schuldienstes gibt es als Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis, Pädagogische AssistentInnen, KrankheitsvertreterInnen, ErzieherInnen, FachlehrerInnen (die wenigsten, da die Mehrheit der FL Beamte sind) und einige andere. Zu den im Schuldienst Beschäftigten gehören nicht die Hausmeister und Sekretärinnen, da diese nicht Beschäftigte des Landes, sondern der Kommunen sind. Sie unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und nicht dem Tarifvertrag des Landes (TV-L). Ausnahmen kann es im Bereich der Heimschulen oder Seminare geben, wo das Land gegebenenfalls selbst Schulträger ist. Zu den Beschäftigten des Landes gehören aber auch solche KollegInnen, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages für den Staatsdienst „bereitgestellt“ werden, z.B. ReligionslehrerInnen, PfarrerInnen, KatechetInnen, usw., auch wenn bei jenen Arbeitgebern der TV-L gegebenenfalls keine Gültigkeit hat.

Es bleibt die Frage zu klären, warum es überhaupt beschäftigte Lehrkräfte gibt. Nun, manche haben bei Einstellung altershalber die Grenze überschritten, bei der man in Baden-Württemberg noch verbeamtet wird (42 plus), anderen traut der Staat gesundheitlich nicht zu, das andere Ende des Berufsweges zu erreichen. Wieder andere, z.B. aus anderen Ländern oder Bundesländern, erfüllen ausbildungshalber oder persönlich nicht die Bedingungen, verbeamtet zu werden. Beschäftigte unseres Landes erkennt man daran, dass sie einen TV-L- Vertrag des Landes Baden-Württemberg unterschrieben haben.

Durch den TV-L Vertrag werden bestimmte Regelungen der beamteten Lehrkräfte für die beschäftigten Lehrkräfte übernommen (z.B. Arbeitszeit nach Deputaten), andere nicht. Somit bilden beschäftigte Lehrkräfte eine besondere Spezies. Die wichtigste gehaltstechnische Besonderheit für Lehrkräfte besteht im fehlenden Eingruppierungstarifvertrag für beschäftigte Lehrkräfte im öffentlichen Dienst der Länder. Schon nach dem bis 2006 geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) waren Lehrkräfte von der Vergütungsordnung, die für alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder die Eingruppierung regelte, ausgenommen. Stattdessen wird die Eingruppierung auf Basis von Arbeitgeber-Richtlinien vorgenommen. Genau diese möchte der VBE für die beschäftigten Lehrkräfte ändern. Für die Lehrkräfte muss wie bei den anderen Beschäftigten des Landes die Eingruppierung durch Zusammenwirken der Gewerkschaften und Arbeitgeber geregelt werden. Dafür stehen wir und dafür stehen wir -mit Ihnen- auf. Das Zauberwort heißt L-EGO, die Lehrkräfte – Entgeltordnung. An ihr arbeiten wir seit Jahren, besonders intensiv seit einem Jahr. Und wir waren zu einem kleinen Teil erfolgreich. Darüber später mehr.

Der VBE als Gewerkschaft

Der gebräuchlichste Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz führt zum § 2 (Begriff der Gewerkschaft) aus, dass auch Beamtenverbände zu den Gewerkschaften zählen, sofern es sich um Zusammenschlüsse auf freiwilliger Basis handelt, keine Arbeitgeber als Mitglieder haben und von diesen unabhängig organisiert sind. Da der VBE das geltende Tarif- und Schlichtungsrecht anerkennt und auch alle anderen im Kommentar genannten Bedingungen erfüllt, ist er also nicht nur Verband, der die Interessen der Beamten vertritt, sondern auch Gewerkschaft, die für die Interessen der Beschäftigten eintritt. Es wird von anderer Seite immer wieder behauptet, der VBE sei schon deshalb keine Gewerkschaft, weil er nicht tariffähig sei. Soeben haben wir erneut das Gegenteil bewiesen: durch die Zustimmung des VBE zum Einstieg in L-EGO wurde ein großer Stein auf dem sehr steinigen Weg der Gehaltserhöhungen für beschäftigte Lehrkräfte beiseite geräumt. An den Verhandlungen für Tariferhöhungen wirken seit Jahren gleichberechtigt ver.di und die Tarifunion des Beamtenbundes mit. Der VBE sitzt über die Tarifunion mit am Tisch. Willi Russ als Verhandlungsführer der Tarifunion sitzt mit Frank Bsirske (ver.di) am gleichen Tisch wie Jens Bullerjahn, der Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, der für alle Bundesländer außer Hessen über die TdL die tariflichen Feinheiten aushandelt.

Das ist Ihnen alles neu? Kein Wunder, denn die Medien -auch die öffentlich-rechtlichen- haben sich angewöhnt, sehr einseitig über die Verhandlungen zu berichten. Das mag damit zu tun haben, dass der Beamtenbund sich violett und der VBE sich blau präsentiert, während die Presse(gewerkschaften) und „die Andersgläubigen“ sich vorwiegend Rot als Lieblingsfarbe aussuchten. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Südwestrundfunk von unseren beiden Demonstrationen in Stuttgart und Ulm kein Wort berichtete, auch dass der Südkurier von der Stuttgarter Beamtenbunds-Demo ausführlich berichtete und ein ebenso großes Archiv-Bild mit roten statt blau-violetten Fahnen dazufügte. In beiden Fällen erfolgte eine Beschwerde des VBE, man kann dabei nur auf Sensibilisierung der Medien hoffen, mehr nicht.

Auf jeden Fall ist der VBE im Beamtenbund-Tarifunion mit seinen 1,28 Millionen Mitgliedern sehr gut aufgestellt. Und die 370 000 Beschäftigten der Tarifunion können von den Arbeitgebern nicht übersehen werden. Resümee: Der VBE ist eine wirksame Vertretung der Beschäftigten und Beamten, die sich mit ihrer Arbeit nicht verstecken muss.

L-EGO

Wie oben beschrieben, arbeitet der VBE schon seit vielen Jahren an einer Entgeltordnung für Lehrkräfte, die nicht nur wie bisher von den Arbeitgebern „bestimmt“ wird. Tatsächlich hat das Jahr 2014 dabei Fortschritte gebracht, die sich niemand erträumte. Nachdem die GEW zu Jahresanfang 2014 zunächst aus Frust total ausgestiegen war, hat der VBE intensiv mit den Arbeitgebern an einem Gesamtpaket gearbeitet, das pünktlich zu Beginn der Tarifverhandlungen vorlag. Die Hürde war und ist, dass das Paket Teil der Tarifverhandlungen wurde. An anderer Stelle dieses VBE-Magazins können Sie nachlesen, welch vielfältige Themen in den Tarifverhandlungen auf der Agenda standen. Da die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -außer den beschäftigten Lehrkräften- aus vielen verschiedenen Gruppen bestehen, konnten sich die Lehrerverbände und
Lehrergewerkschaften mit der Forcierung von L-EGO auch 2015 nicht durchsetzen und es drohte die Situation -wie seit Jahren einmal mehr- für L-EGO nichts zu erreichen.

Und nun passierte etwas ganz Interessantes: Obwohl die Bundesregierung massiv am Gesetz zur Tarifeinheit bastelt (das mit ziemlicher Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird), haben die Arbeitgeber in diesem Fall gerne davon Gebrauch gemacht, dass dieses Gesetz noch nicht in Kraft ist. So wurde mit dem VBE ein Tarifvertag abgeschlossen, in dem der Einstieg in die Lehrerentgelttabelle ermöglicht wurde. Zufrieden sind wir damit natürlich nicht, aber ein erster Schritt ist getan und weitere sollen folgen. Es ist ein Einstieg in eine gerechtere Bezahlung der tariflichen Lehrkräfte. Der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann sagt dazu: „Für den VBE steht jetzt schon fest, dass das Thema Entgeltordnung Lehrkräfte ein Dauerbrenner im Kalender der nächsten Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst bleiben muss. Die heute offerierten (‚zusätzlichen‘ Anm. d. Autors) 30 Euro mehr für die Kolleginnen und Kollegen mit vollständiger Lehrerausbildung, die in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert sind, bedeuten in keiner Weise, dass der ungerechtfertigte Einkommensabstand zwischen den tarifangestellten und verbeamteten Lehrkräften überwunden ist. Es ist aber erreicht, dass in den künftigen Runden auf der Basis eines Tarifvertrags verhandelt werden kann. Das ist ein Meilenstein, wenn auch vorerst ein kleiner. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) schafft sich das Problem ungerechter Bezahlung im Lehrkräftebereich nicht vom Hals. Das muss klar sein.“

Die GEW hat nach dem Motto „Alles oder nichts!“ den Einstieg abgelehnt und läuft deshalb Gefahr, weitere Jahre nichts zu bekommen. Welche Haltung die richtige ist, wird erst die Zukunft weisen. Aber dem VBE ist der Spatz in der Hand deutlich lieber als die Taube auf dem Dach.

Und die Beamten?

Während die Tarifverhandlungen für Beschäftigte seit 2012 für alle Bundesländer außer Hessen von Herrn Bullerjahn (Sachsen-Anhalt) geführt werden, sind die Länder autonom darin, wie sie mit dem Tarifabschluss für ihre jeweiligen Beamten umgehen. Bei der letzten Besoldungserhöhung für Beamte hat die baden-württembergische Landesregierung den A 12-Lehrkräften (und höher) durch Zeitverschiebungen quasi ein Jahr eine Nullrunde zugemutet. Die beiden Fraktionsführer Edith Sitzmann (Grüne) und Claus Schmiedel (SPD), haben im Vorfeld für 2015 ausgeschlossen, dass für die Beamten zeitgleich die Tarifvereinbarungen übernommen werden. Andere Bundesländer sind da weiter: Bayern, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme bereits angekündigt. Der Beamtenbund bleibt am Ball!

Josef Klein, Vorstandsmitglied im VBE-BW

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