Rektorenstellen attraktiver machen – Belastung wiegt Besoldung nicht auf

VBE begrüßt neue Initiative des Kultusministeriums zur Qualifizierung von Führungskräften

Stuttgart. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg kommt die Ini­tiative des Kultusministeriums zur Qualifizierung und Gewinnung von Schullei­tern „Fit für Führung“ sehr gut an. Leider wurden diese Seminare einst dem Spar­zwang geopfert. Die Auswirkungen sind an den Schulen deutlich zu spüren. Viele Chefsessel bleiben lange Zeit unbesetzt oder müssen mit der Person besetzt wer­den, die zur Verfügung steht. Eine echte Bestenauswahl fand bisher selten statt.

Da immer weniger Lehrer Chef werden wollten, mussten Rektorenstellen teilweise wie­derholt ausgeschrieben werden. Immer seltener fand eine wirkliche Auswahl statt, da die Bewerberanzahl zu gering war, falls sich überhaupt jemand um die Stelle bemühte.

Von Schulleitern wird erwartet, dass sie „Zugpferde der Schulentwicklung“ sind. In der Wirtschaft sind Managementaufgaben hoch dotiert, im Grundschulbereich langt die Besoldung für die Führungskraft gerade mal für ein geringes Zubrot. So wird auf Kos­ten der Schulleiter Haushaltssanierung betrieben. Das soziale Ranking im Lehrerberuf spiegelt sich leider auch auf der Schulleitungsebene wieder. Der VBE fordert daher auch hier die Anerkennung der Gleichwertigkeit schulischer Führungsarbeit. Die Lei­tung einer Grundschule oder einer anderen Schulform der Sekundarstufe I ist genauso wertvoll und wichtig wie die Leitung eines Gymnasiums.

Besonders benachteiligt werden Frauen, denn die Bedingungen für die Leitung von Grundschulen sind am schlechtesten. Die betroffenen Kolleginnen – die meisten Päda­gogen in der Primarstufe sind Frauen – sind als Grundschullehrkräfte am unteren Ende der Besoldungsskala, wenn man die Fachlehrer außen vor lässt. Bei höchster Unter­richtsverpflichtung, meist auch zusätzlicher Klassenlehrertätigkeit und Schulleitungs­verantwortung erhalten Grundschulrektoren die geringste Vergütung für ihre Arbeit.

Da die Unterrichtsversorgung Vorrang hat, nehmen Schulleiter häufig nicht einmal die Mindestanrechnung von acht Wochenstunden regelmäßig wahr, schieben stattdessen Vertretungsstunden, damit kein Unterricht bei kurzfristiger Erkrankung einer Lehrkraft ausfällt, und verlagern einen Teil der Leitungsarbeit in die Abendstunden oder aufs Wo­chenende. „Vielleicht kann man mit der neuen Initiative des Ministeriums trotzdem interessierte Lehrkräfte für Leitungsaufgaben gewinnen“, hofft man beim VBE.

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