VBE: Flüchtlinge – und die Sicherung des Unterrichts

VBE Flüchtlinge

Nach neuesten Angaben sind in Deutschland im Jahr 2015 etwa 1,5 Millionen Flüchtlinge eingereist. Das bedeutet für Regierungen, Parlamente, Öffentliche Verwaltung, Schulen und die gesamte Bevölkerung gewaltige Herausforderungen.

Noch nie stand unvorhersehbar eine so große Zahl von zusätzlichen Schülerinnen und Schüler vor unseren Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer benötigen. Durch die ohnehin schon prekäre Situation auf dem Arbeitsmarkt stehen der Landesregierung nicht genügend qualifiziert ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Viele geflüchtete Kinder kommen in unseren Schulen an und benötigen dringend Lehrerinnen und Lehrer. Durch die ohnehin schon prekäre Situation auf dem Arbeitsmarkt stehen der Landesregierung nicht genügend komplett ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung.

Der VBE sagt an dieser Stelle ganz deutlich:

„Hier rächt sich die restriktive Einstellungspolitik der vergangenen Jahre!“

Übergangsweise muss die Regierung auch auf Notmaßnahmen zurückgreifen.

Dazu stellt der

VBE: Drei klare Forderungen

1. Alle qualifiziert ausgebildeten Lehrkräfte, die noch kein Einstellungsangebot erhalten haben, müssen vorrangig eingestellt werden!

2. Die Reaktivierung von Pensionären darf nur vorübergehend erfolgen. Die geleistete Arbeit ist vollständig zu vergüten!

3. Die Einstellung von Nicht-Erfüllern (Personen ohne, oder ohne vollständige Lehramtsausbildung) darf nur vorübergehend und befristet erfolgen, um die akute Notsituation zu überbrücken.

Zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen wird man auch die Tatkraft von pensionierten Lehrerinnen und Lehrern zurückgreifen müssen. Würde  sich der VBE dagegen stellen, dann hieße das: Überstunden, Doppelbeaufsichtigung, Klassenzusammenlegungen. Mit Blick auf den Arbeitsschutz und die ohnehin schon hohe Belastung der Lehrkräfte gilt es, das zu vermeiden. Dies zu vermeiden gilt auch mit Blick auf die Qualität der Bildung und die Erfordernisse, der zum Teil hoch traumatisierten Kinder, die zu uns in die Schulen kommen.

Der VBE steht für Professionalität in der Bildung. Zum Schutz dieser Professionalität sieht es der VBE als unabdingbar, dass nur komplett ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit Unterricht betraut werden! Wenn der Dienstherr in dieser akuten Notlage nicht umhin kommen sollte, auch Nicht-Erfüller einzustellen, dann erhebt der VBE hierzu vier Forderungen:

1. Es darf nur eine vorübergehende und befristete Maßnahme sein.

2. Der Dienstherr geht bei der Einstellung von Nicht-Erfüllern verantwortungsbewusst mit den Einstellungskriterien vor.

3. Die eingestellten Nicht-Erfüller müssen ein Coaching und eine Qualifizierung über vorangehende und begleitende Fortbildungsmaßnahmen erfahren. Für diese Personengruppe sind bei persönlicher Bewährung Möglichkeiten der Nichtqualifikation zu schaffen.

4. Bereits eingestellte Nicht-Erfüller bekommen mit Blick auf ihre Arbeitssituation die Unterstützung des VBE.

Der VBE Landesvorstand, Anfang Dezember 2015

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