VBE zur abgesenkten Eingangsbesoldung – Anspruch sichern!

VBE gewinnt vor Gericht; abgesenkte Eingangsbesoldung

Der VBE Baden-Württemberg hat seine betroffenen Mitglieder bereits mit zwei direkten, personifizierten Mailings auf die Ungerechtigkeit der abgesenkten Eingangsbesoldung hingewiesen. Nun möchten wir des Weiteren,  unsere Mitglieder zwingend darauf aufmerksam machen, dass sich diese den Anspruch auf amtsangemessene Alimentation bis zum 31.12.2015 sichern sollten. Denn, nach gewissenhaften Vorbereitungen mit seinen Dachverbänden dem Deutschen Beamtenbund und dem Beamtenbund Baden-Württemberg, stehen nun drei VBE-Musterkläger bereit, deren Verfahren gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg vom dbb Dienstleistungszentrum Süd-West betrieben wird.

Im Hinblick auf diese drei – von den Dachverbänden des VBE – geführten Verfahren empfiehlt der Beamtenbund Baden-Württemberg allen Kolleginnen und Kollegen, die von der abgesenkten Eingangsbesoldung (in Höhe von 4% oder 8%) betroffen sind, noch in diesem Jahr (d. h. spätestens bis zum 31.12.2015) – vorsorglich zur Rechtswahrung – einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation bei der jeweiligen Bezüge zahlenden Stelle zu stellen.

In der Regel ist das für unsere VBE-Mitglieder, das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) mit Sitz in Fellbach. VBE-Mitglieder können einen entsprechenden Musterantrag direkt bei uns anfordern.


Hintergrundinformation zur Absenkung der Eingangsbesoldung bei Junglehrerinnen und Junglehrern:

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte diese Kürzungen und Sparmaßnahmen bereits eingeführt und allen Beamten in der Besoldungsstufe A 12 das Gehalt in den ersten drei Dienstjahren um 4% gekürzt. Grün / Rot führte die Kürzung um weitere 4% fort, sodass die Besoldung seit dem 01.01.2013 bis zur Besoldungsstufe A 11 um 4% und ab der nächsthöheren Stufe A 12 um 8% gekürzt wurde.

Diese Absenkung ist untragbar. Ihr VBE Baden-Württemberg empfindet die Absenkung der Eingangsbesoldung um 8% in den ersten drei Dienstjahren, als nicht hinnehmbaren Zustand. Wir signalisieren Ihnen heute, dass der VBE Baden-Württemberg, Lehrerinnen und Lehrer nicht alleine lässt!