VBE-Referat Gemeinschaftsschule: Halbjahresgespräch statt Lernentwicklungsbericht?

Informatik VBE Realschule

Im Rahmen des Gespräches zwischen dem VBE-Landesvorstand und Kultusminister Andreas Stoch am 23.11.2015 wurde die seitens vieler Gemeinschaftsschulen forcierte Anfrage formuliert, ob der schriftliche Lernentwicklungsbericht zugunsten eines Gesprächs im ersten Halbjahr der GMS entfallen könnte.

Aus dem Kultusministerium erging am 10.12.2015 diesbezüglich folgende schriftliche Auskunft:

„Derzeit ist der Lernentwicklungsbericht der Gemeinschaftsschule in § 6 der Gemeinschaftsschulverordnung geregelt. Demnach erhalten die Schüler zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres eine “schriftliche Information“ über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern und Fächerverbünden. Das heißt, dass es derzeit NICHT möglich ist den Lernentwicklungsbericht durch ein Gespräch zu ersetzen.

Unabhängig davon wurde dieser Wunsch, wie auch andere bezüglich der Leistungsmessung, bereits an das Kultusministerium herangetragen. Da wir im Aufbau einer Schulart sind, ist es normal und auch gut, dass wir kritische Rückmeldungen erhalten.

Bislang verfahren wir so, dass wir noch eine gewisse Zeit der Erfahrungssammlung abwarten und nicht voreilig eine Änderung der Rahmenbedingungen vornehmen. Gleichwohl werden die Rückmeldungen aufgenommen und aufgearbeitet.

Das Ersetzen eines schriftlichen Berichts durch ein Gespräch ist in der Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grundschulen bereits vorgesehen und soll aktuell mit der Artikelverordnung, die sich derzeit in der Anhörung befindet, erweitert werden. Bisher kann bereits die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats beschließen, dass der Schulbericht zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 2 durch ein Gespräch ersetzt wird, das der Klassenlehrer nach Beratung in der Klassenkonferenz mit den Eltern führt. Künftig soll das auf das Schulhalbjahr der Klassenstufe 3 erweitert werden.“