Dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg liegt es fern, Eltern pauschal ein Erziehungsversagen zu unterstellen. Ebenso weisen nicht alle Erziehungsberechtigten dieses große Engagement auf, wie etwa die Eltern, die sich im Landeselternbeirat (LEB) oder vor Ort für eine bessere Schule einsetzen. Dennoch kann es auch der LEB nicht ignorieren, dass es eine hohe Korrelation zwischen Bildungserfolg und häuslichem Umfeld gibt. Nicht ohne Grund wird zurzeit intensiv daran gearbeitet, dass Bildungschancen nicht mehr von der sozialen Herkunft abhängen dürfen.
Disziplinprobleme haben an den Schulen zugenommen; so mancher Schüler beherrscht nicht einmal mehr die einfachsten Grundregeln eines verträglichen Miteinanders. Negative Verhaltensauffälligkeiten gehören mittlerweile auch an Grundschulen zum Alltag. Der VBE beobachtet mit großer Sorge, dass so manche Eltern mit der Erziehung ihres Kindes schlichtweg überfordert sind. Dann gibt es Eltern, die ihr Kind permanent kontrollieren und wenig Selbständigkeit zulassen, wie auch Erziehungsberechtigte, die wenig oder überhaupt kein Interesse am schulischen Weiterkommen des Kindes zeigen.
Immer wieder kommen Schüler ohne Frühstück oder Pausenvesper zur Schule, sind übermüdet und unkonzentriert. Immer mehr Kinder leiden unter körperlichen Beeinträchtigungen. Exzessiver Medienkonsum führt zu Bewegungsmangel und Konzentrationsstörungen. Schüler, die sich zu wenig bewegen, werden schneller nervös, reizbar und aggressiv, stören sich und andere im Unterricht. Jedes vierte bis fünfte Kind leidet bei der Einschulung unter Sprachstörungen. Je schwächer die Sprache bei einem Kind entwickelt ist, desto schwerer fällt es ihm, seine Bedürfnisse zu artikulieren und Konflikte mit Worten auszutragen.
Natürlich liegt es im gemeinsamen Interesse von Eltern und Lehrern, dass Schulen mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden. Natürlich wünschen sich Eltern und Lehrer die höchst mögliche Qualität von Unterricht. Aber es sei verkehrt, so der VBE-Sprecher, bei Missständen reflexartig nur nach mehr Finanzmitteln zu rufen, wenn man auch durch konsequente Begleitung und wertschätzende Erziehung der Kinder und Jugendlichen sowie eine Stärkung der Partnerschaft Elternhaus-Schule Verbesserungen erzielen könnte. Das eine schließe das andere nicht aus. Erziehung ist nach dem Grundgesetz noch immer Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht – selbst bei einem Ganztagesschulbetrieb. Diese Tatsache kann auch nicht wegdiskutiert werden.