VBE-Brief: Rechtschreibsituation an Schulen in Baden-Württemberg

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat Gespräche mit dem Kultusministerium zur Rechtschreibsituation an Schulen in Baden-Württemberg geführt. Rechtschreiben wird zwar in der Schule gelernt, aber Rechtschreiben hört nach der Schule nicht auf. Mit Blick auf die Rechtschreibleistung von Jugendlichen, wie auch von Erwachsenen, ist das Vorgehen des Kultusministeriums, diesem Bereich in der gesellschaftlichen Diskussion mehr Gewicht zu verleihen, richtig. Wir können in der Schule nur erfolgreich sein, wenn es gesellschaftlich getragen wird.

Schwierig wird es für uns, wenn wir den Eindruck bekommen, das Kultusministerium greift in unsere pädagogische Profession ein. Mit der klaren Positionierung des Kultusministeriums zur Grundschrift und zur Rechtschreibung an Grundschulen ist dieser Eindruck entstanden.

Der VBE hat daraufhin das Gespräch mit dem Kultusministerium aufgenommen. Die rechtliche Seite wird im Wesentlichen durch § 38 (6) Schulgesetz bestimmt. Er sagt klar aus, dass die pädagogische Verantwortung bei uns Lehrerinnen und Lehrern liegt. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, benötigen wir Freiheit in unserem Handeln. § 38 (6) Schulgesetz sagt aber ebenso klar aus, dass das Ministerium den Rahmen vorgibt. Ein Widerspruch? Nicht unbedingt!

In unseren Gesprächen mit dem Ministerium konnten wir Präzisierungen erreichen. Einen unzulässigen Eingriff in unsere Profession wird es nicht geben! Im Einzelnen:

  1. Die Grundschrift kann an den Erprobungsschulen ohne zeitliche Begrenzung fortgeführt werden.
  2. Grundschulen, die keine Erprobungsschulen sind, aber nach Öffnung des Bildungsplanes 2016 mit der Einführung der Grundschrift begonnen haben, müssen keinen harten Schnitt machen. Im Rahmen der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft soll eine Änderung organisch erfolgen.
  3. Schülerinnen und Schüler, die die Grundschrift gelernt haben, müssen sich nicht umstellen.
  4. Das Kultusministerium untersagt nicht das Lernen mit der Anlauttabelle. Was beim Erlernen der Rechtschreibung erfolgen muss ist nur der frühe Hinweis auf falsche Schreibweisen und die Betonung der richtigen Schreibweise von Anfang an – nicht erst ab Klasse drei.

Der VBE wird mit dem Kultusministerium im Gespräch bleiben. Wir unterstützen die Bemühungen des Ministeriums, der Rechtschreibung in der gesellschaftlichen Diskussion mehr Bedeutung zu verschaffen, und wir treten ein für den Schutz unserer Profession.

VBE-Brief zur Rechtschreibsituation an alle Schulen in BW