Beim Besetzungsverfahren gibt es selten eine Auswahlmöglichkeit
Stuttgart. Ein Schiff ohne Kapitän wird sich nicht auf große Fahrt begeben. Aber so manches „Schulschiff“ in Deutschland musste bisher schon längere Zeit ohne Führungskraft auskommen, beklagt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Das Stellenbesetzungsverfahren ziehe sich hin, und geeignete Bewerber stünden in der Regel nicht Schlange. „An kleineren Schulen gibt es nicht einmal einen Konrektor als ständigen Vertreter, so dass dort Kollegen übergangsweise Schulleitungsaufgaben wahrnehmen müssen“, moniert VBE-Chef Gerhard Brand. Erst jüngst hatte der Gemeindetag auf diese ungute Situation hingewiesen.
Immer weniger Pädagogen wollen heute Leiter einer Schule werden. Bei den meisten Besetzungsverfahren gibt es nur einen Bewerber für das anspruchsvolle Amt. Manche Rektorenstellen müssen wiederholt ausgeschrieben werden. Häufig hält die Schulaufsicht vergebens Ausschau nach geeignetem Personal, was sicher nicht für die Attraktivität des Leitungsamtes spricht. Die Ursachen für die deprimierende Bewerberlage sind vielfältig. Lehrer sehen bei der Herausforderung „Schulleitung“ meist mehr Frust als Freude. Rektoren und Konrektoren sollen alles professionell managen, den Arbeitgeber aber möglichst nicht allzu viel kosten. Vor allem im Grundschulbereich gelten Leitungsstellen als finanziell völlig unattraktiv. Bei höchster Unterrichtsverpflichtung, oft voller Klassenlehrertätigkeit und gleichzeitiger Schulleitungsverantwortung erhalten Grundschulchefs die geringste Vergütung. Der Rektor einer kleineren Grundschule und der Leiter eines Gymnasiums werden aus laufbahnrechtlichen Gründen mit bis zu 2000 Euro monatlich unterschiedlich hoch besoldet. Bei Funktionsstellen gilt neben der Schulart die Schülerzahl als Maßstab für die Besoldung der Rektoren und Konrektoren. Obendrein werden Rektoren und deren Stellvertreter mit der Übertragung der neuen Aufgaben nicht gleich befördert und höher besoldet, sondern erst nach einer monatelangen Wartezeit. Eine zweijährige Probezeit muss dann auch noch bestanden werden.
„Das ganze Besoldungsgefüge an Schulen ist in Schieflage“, kritisiert der VBE-Chef. Und da es bei meist nur einer Bewerbung um den Chefsessel keine Bestenauswahl geben könne, werde auf Dauer auch die Qualität der Schulen leiden, warnt Brand.