Informationen des VBE zu den Maßnahmen gegen den Lehrermangel

Am 14. Juli hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um dem Lehrermangel zu begegnen. Am Wochenende vom 16. und 17. Juli haben die Koalitionäre in der Haushaltskommission beschlossen, mehr Deputate zur Verfügung zu stellen und auf Stellenstreichungen zu verzichten. Was genau diese beiden Entscheidungen für Lehrkräfte bedeuten, welche Maßnahmen geplant sind und weiterführende Informationen haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.

Bei den Verhandlungen rund um den Doppelhaushalt 2018/19 konnte die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) Erfolge erzielen. Es gelang ihr nicht nur, sich mit Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) auf einen Verzicht von weiteren Stellen zu einigen. Die Kultusministerin konnte sich auch mit ihrem Wunsch nach zusätzlichen Deputate im nächsten und übernächsten Jahr durchsetzen. Im kommenden Jahr sollen 840 zusätzliche Deputate geschaffen werden, 2019 weitere 513. Diese Stellen sollen dazu verwendet werden, bildungspolitische Vorhaben umzusetzen.

Diese Deputate werden also für die Umsetzung der Inklusion, den Ausbau der Ganztagsschulen, die Einführung des Ethikunterrichts ab Klasse 7, den Ausbau von Mathematik- und Deutschunterricht an Grundschulen und weitere Stunden für die Realschulen verwendet. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat die Rücknahme der Stellenstreichungen wiederholt angemahnt. Dass die Landesregierung diese Forderung des VBE umsetzt, hat der VBE in einer Pressemeldung begrüßt. Der Landesvorsitzende, Gerhard Brand, bezeichnete die Rücknahme als „richtiges Signal“, machte aber auch darauf aufmerksam, dass es insgesamt an Lehrerinnen und Lehrer mangele.

Maßnahmen gegen den Lehrermangel

Aufgrund des Lehrermangels ist die Unterrichtsversorgung auf Kante genäht, wie auch die Kultusministerin bei diversen Gelegenheiten betont hat. Die in diesem Jahr bereits angespannte Situation wird sich im nächsten Schuljahr aufgrund weiterer Pensionierungen jedoch keineswegs entspannen. Um auf diese spezielle Situation zu reagieren, hat das Kultusministerium einige Maßnahmen angeschoben, die helfen sollen, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Diese hat die Kultusministerin am 14. Juli vorgestellt.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat diese Maßnahmen in einer Pressemeldung nicht gut geheißen, deren Notwendigkeit aber eingesehen. „Die Probleme sind jedoch nicht vom Himmel gefallen. Die Vorgängerregierungen hätten darauf reagieren müssen. Der VBE hat mehrmals eindringlich darauf hingewiesen, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Nun steht die aktuelle Kultusministerin vor einem Scherbenhaufen und muss nach dem Prinzip ‚Not kennt kein Gebot’ handeln“, kommentierte Gerhard Brand die Maßnahmen.

Die Maßnahmen hat das Kultusministerium in Sofortmaßnahmen und langfristige Maßnahmen unterteilt. Die Pressemitteilung des Kultusministeriums können Sie hier abrufen. Im Folgenden ist dargestellt, welche Maßnahmen konkret getroffen werden und wie sie umgesetzt werden sollen.

Sofortige Maßnahmen
  • Qualifizierung von Bewerbern des Gymnasiallehramts für Grundschulen: Da im Gymnasialbereich ein Bewerberüberhang besteht, werden nicht alle Bewerberinnen und Bewerber an Gymnasien einen Platz erhalten. Rund 800 Bewerberinnen und Bewerber kommen aufgrund ihrer Fächerkombinationen für einen Einsatz an Grundschulen in Frage und wurden bereits über die Möglichkeit informiert, eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für die Grundschule zu erwerben. Dafür muss eine Zusatzausbildung absolviert werden, welche zwei Jahre dauern soll und parallel zum Einsatz an der Grundschule stattfindet. Die Ausbildung endet mit zwei Prüfungen der Unterrichtspraxis und einem Reflexionsgespräch zu grundschuldidaktischen Themen. Außerdem finden unter anderem zwei Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung am Ende der Schulung statt. Während der Ausbildung sind die Lehrkräfte als TV-L angestellt, werden nach dem erfolgreichen Absolvieren in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und nach A 12 besoldet. Laut Aussage der Ministerin kann eine Gymnasiallehrkraft, die an dieser Qualifizierung teilnimmt, sich jederzeit auf eine Stelle am Gymnasium bewerben, dieser Wechsel wird auch nicht verwehrt. Beim Wechsel in die gymnasiale Laufbahn muss jedoch wieder eine Probezeit absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung: Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte werden gebeten, den Umfang ihres Teilzeitdeputats zu erhöhen. Teilzeitbeschäftigungen können aus dienstlichen Gründen (wie z. B. die Sicherung der Unterrichtsversorgung) auf 65% erhöht werden. Anträge auf Teilzeit, auf die kein Rechtsanspruch besteht, werden in Zukunft kritischer geprüft.
  • Öffnung der Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre: Für Mangelbereiche wird die Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre geöffnet. Das heißt, Pensionäre können neben der Flüchtlingsbeschulung auch an Grundschulen, den SBBZ, regional an weiterführenden Schularten und fachspezifisch im Gymnasium arbeiten.
  • Hinausschieben der Altersgrenze für angehende Pensionäre: Die Möglichkeit, den Einstieg in den Ruhestand aufzuschieben, wird gezielt beworben. Die Altersgrenze kann auf Antrag der Lehrkraft vom 66. bis zum 69. Lebensjahr erhöht werden, was sich positiv auf die Pensionsbezüge auswirkt. Lehrerinnen und Lehrer, die den Höchstsatz bereits erreicht haben, erhalten in jedem Monat, den sie freiwillig weiterarbeiten, einen Zuschlag von zehn Prozent ihrer Bezüge.
  • Einsatz angehender Lehrerinnen und Lehrer: Absolventen können die Zeit zwischen Abschlussprüfung und Vorbereitungsdienst mit einem Vertretungsvertrag überbrücken. Auch Lehramtsanwärter können nach Abschluss ihrer Prüfungen Vertretungsunterricht im Rahmen des Vorbereitungsdienstes übernehmen – diese Option gilt dabei über die Ausbildungsschule hinaus.
  • Rückkehr aus Beurlaubung: In Regionen mit besonderem Bedarf werden aktuell beurlaubte Lehrkräfte gebeten, vorzeitig aus der Beurlaubung zurückzukehren.
  • Ein-Fach-Lehrkräfte In bestimmten Bereichen werden Lehrkräfte mit der Befähigung für lediglich ein Fach (Sport, Musik, Kunst) für befristete Einsätze zugelassen.
  • Quereinstieg in den beruflichen Schulen: Der Quereinstieg in bestimmte Fächer an beruflichen Schulen hat sich bewährt. Diese Möglichkeit soll gezielter beworben werden, wobei auch besondere finanzielle Anreize gesetzt werden sollen.
  • Abordnungen: Im Zuge der Neuausrichtung der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wurde die Fremdevaluation ausgesetzt. Die an das Landesinstitut für Schulentwicklung abgeordneten Fremdevaluatoren werden zurück an die Schulen gehen. Da in Baden-Württemberg prozentual relativ viele Lehrkräfte abgeordnet sind, werden Abordnungen in die Verwaltung aber auch allgemein überprüft.
  • Flexibilisierung des Einstellungsverfahrens: Das Verfahren, Stellen bereits vorab (im Dezember) auszuschreiben, soll verstetigt werden. Baden-Württemberg kann so als frühestes Bundesland Einstellungszusagen vergeben. Außerdem soll es noch möglich sein, auch über das Ende der Bewerbungsfrist des Hauptverfahrens hinaus berücksichtigt zu werden.
Mittel- und langfristige Maßnahmen
  • Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die bereits jetzt oder künftig an SBBZ eingesetzt werden: Um den Mangel im Bereich SBBZ zu reduzieren, wird 800 Haupt- und Werkrealschullehrkräften, die bereits an SBBZ unterrichten, in den nächsten vier Schuljahren ein weiterqualifizierender Lehrgang angeboten. Lehrkräften, die perspektivisch an SBBZ eingesetzt werden, wird ein Aufbaustudium an pädagogischen Hochschulen angeboten.
  • Einsatz von Lehramtsanwärtern in Mangelregionen: Lehramtsanwärter sollen vermehrt in ländlichen Regionen eingesetzt werden, wofür die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung gezielt mit ländlicheren Ausbildungsschulen zusammenarbeiten sollen.
  • Laufbahnzugang für Lehrkräfte aus Drittstaaten: Lehrkräften aus Nicht-EU-Staaten, deren Ausbildung bisher nicht umfassend anerkannt wurde, soll der Zugang zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis ermöglicht werden.
  • Effizientere Steuerung des Lehrerbedarfs: Neben verpflichtenden Planungsgesprächen zwischen Schulleitungen und Schulverwaltung sollen auch verstärkt Abordnungen und Versetzungen in Mangelregionen erfolgen.
  • Vorausschauende Bedarfs- und Einstellungsplanung: Um Engpässen zukünftig rechtzeitig begegnen zu können, soll die Bedarfs- und Einstellungsplanung in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium weitsichtiger vorgenommen werden. Aufbauend auf die nächste Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen soll mit der Anpassung der Studienanfängerkapazitäten reagiert werden.

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