Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht
Der Leiter des Referats „Arbeitnehmer“ im VBE, Bernhard Rimmele, hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begrüßt, das die Meinungsfreiheit der Beschäftigten stärkt.
Das Gericht hatte entschieden, dass eine öffentlich geäußerte Kritik am Arbeitgeber nicht grundsätzlich eine Kündigung rechtfertig. Rimmele dazu: „Die Zeiten, in denen Beschäftigte alle Bedingungen am Arbeitsplatz klaglos hinnehmen mussten, sind zum Glück vorbei.“
Gleichzeitig warnte Rimmele aber davor, das Urteil als Freibrief zu deuten: „Dies ist nur eine Entscheidung in einem sehr konkreten Fall. Grundsätzlich sollten die Beschäftigten versuchen, Probleme erst intern zu lösen, bevor sie sich öffentlich äußern. Die Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaftsvertreter sind im Normalfall die richtigen ersten Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.“