Wie geht es weiter mit den Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten?

Die gute Nachricht

Mit Ministerratsbeschluss vom 27.9.2011 wurde beschlossen, dass die an Haupt- und Werkrealschulen beschäftigten Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten (PA) – über ihre bisherige Befristung zum 31.1.12 hinaus – unbefristet weiterbeschäftigt werden können.

Bernhard Rimmele, Vertreter der Angestellten im Bezirkspersonalrat Freiburg, Vorstandsmitglied im VBE Südbaden

Zunächst sind die Schulleiter aufgefordert, die Bewährung der Pädagogischen Assistenten an ihren Schulen festzustellen. Dann werden die Regierungspräsidien die vertragliche Änderung in die Wege leiten, soweit ein Antrag des PA auf Entfristung gestellt wurde. Damit wurde eine wesentliche Forderung des VBE erfüllt, die unterstützt  von vielen PAs  in Form einer Resolution an die Landesregierung gestellt  wurde. Ebenso konnte der VBE in den Tarifverhandlungen (unter dem Dach der dbb-Tarifunion) durchsetzen, dass die Einstufung ab Januar 2012 – vermutlich auf Antrag – von der Entgeltgruppe E 6 nach E 8 steigt (im Moment noch vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Tarifverhandlung).

 

Die schlechte Nachricht

Für alle PAs die nun über den 31.1.12 unbefristet weiterbeschäftigt werden, erfolgt die Finanzierung aus dem Gesamtstellenbestand des Kultusresorts. Die einzelne Schule muss die Stelle nicht aus ihrer eigenen Stellenbesetzung finanzieren. Dies ist solange gewährleistet, bis der derzeitige Stelleninhaber die Stelle freigibt.  Bei einer Wiederbesetzung müsste die jeweilige Schule einen neuen PA aus dem eigenen Stundenpool der Schule „finanzieren“, d.h., es gehen der Schule dafür Stellenanteile der Lehrer  verloren.  Da die Schulen stundenmäßig gerade so versorgt sind, dass sie den Regelunterricht abdecken können und meist nur über eine geringe Anzahl von Stunden aus dem Ergänzungsbereich  verfügen, werden zukünftig wohl die allermeisten Schulen keine Ressourcen haben, um sich einen PA leisten zu können. Diese Regelung der „Eigenfinanzierung“  gilt auch für alle Haupt- und Werkrealschulen, die bis dato noch nicht über einen Pädagogischen Assistenten verfügen.

Die Landesregierung nimmt damit bewusst in Kauf, dass die wichtige und wertvolle Arbeit der PAs an den Schulen vom Aussterben bedroht ist. Gerade soziale Brennpunktschulen und Ganztagesschulen  haben in den PAs eine wichtige Stütze, die nun wegzubrechen droht. Und besonders benachteiligt sind nun wieder Schüler mit erhöhtem Förderbedarf, denen diese Hilfe besonders zu  Gute kam. Ganz zu schweigen von der Forderung des VBE, das PA-Programm auch auf andere Schularten auszuweiten.

Eine weiterer wesentlicher Punkt der Resolution bleibt auch unerfüllt: Fast alle PAs haben einen Beschäftigungsumfang von 10-20 Wochenstunden,  es bleibt also beim Nebenerwerb, davon leben lässt sich auch zukünftig kaum.  Eine Entscheidung wie es mit den PA an den Grundschulen weitergehen soll, deren befristeten Verträge noch bis 31. Januar 2013 laufen, ist noch nicht gefallen.

Bernhard Rimmele

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