Gewissenserforschung zum Thema „Inklusive Beschulung

Statt Antworten, die keiner hat – viele Fragen

Mit diesem Arbeitstitel hat die Arbeitsgruppe Schule und ethische Bildung vom Regierungspräsidium Tübingen 2006 eine Broschüre betitelt. Da im Blick auf UN-Konvention und Umsetzung der inklusiven Beschulung vieles ungeklärt ist, bediene ich mich dieses Titels und stelle die folgenden Fragen in den Raum: 

  • Gibt es klare Vorgaben für die inklusive Beschulung?
  • Kann garantiert werden, dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler – aber auch für die Lehrkräfte – nicht verschlechtern?
  • Gibt es Lehrkräfte, die diesen schulischen Anforderungen entsprechen können?
  • Haben sie gelernt, mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten – bis hin zum Psychiatriebedarf – umzugehen?
  • Gibt es Rahmenbedingungen, um im Bedarfsfall eingreifen zu können? (Auszeitraum / betreuendes Personal)
  • Hat der Elternwille grundsätzlich Vorrang, auch wenn vor Ort die adäquate sonderpädagogische Förderung nicht umgesetzt werden kann?
  • Sind Schulleitungen darauf vorbereitet, Belastungsgrenzen bei ihren Kolleginnen und Kollegen zu erkennen und angemessen zu reagieren?
  • Stehen ihnen dafür Ressourcen zur Verfügung?
  • Gibt es Sonderpädagogen, die zur Verfügung stehen, um ständig an der Regelschule zu sein – natürlich aus den verschiedenen Fachrichtungen, denn sonst macht es keinen Sinn?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit des KM mit dem Sozialministerium, um die Rahmenbedingungen von Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schulsystem in Bezug auf Inklusion abzustimmen?
  • Gibt es Definitionen über die Verpflichtung der Schulträger? (Umbaukosten / Betreuungskräfte / Fahrkosten…?)
  • Gibt es darüber hinaus Fachdienste, die die notwendige Unterstützung liefern: Krankenschwester, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopäden… und wer finanziert diese? (Wenn ich es richtig verstanden habe, soll niemand vom Regelbesuch ausgeschlossen werden!)

 Anmerken möchte ich, dass ich seit mehr als 20 Jahren im Sonderpädagogischen Dienst arbeite und die Schülerinnen und Schüler – wo immer möglich – an den Regelschulen belassen habe.

Es geht mir nicht um Sonderbeschulung als einzigen Weg, es geht mir vielmehr um eine realistische und nicht um eine ideologische Einschätzung der pädagogischen Alltagsbewältigung.

Wir wollen doch eine schulische Verbesserung für alle Schülerinnen und Schüler erreichen und die Qualität der Förderung erhalten, oder?

Über ideologiefreie, sachliche, konstruktive Rückmeldungen würde ich mich freuen. 

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

Eine spannende Geschichte:

Starterschulen 2012/13

 

 

Das Kultusministerium hat die Spannung um die sogenannten „Starterschulen“ Mitte Januar gelöst: 34 Schulen landesweit gehen zum Schuljahr 2012/13 an den Start. Der VBE hat sich erlaubt, die Starterschulen in eine übersichtliche Tabelle einzugliedern und schon wird einiges ganz deutlich:

  • Viele Schulen machen von der Ausnahmeregelung Gebrauch: Starterschulen sollten in der Regel 2-zügig sein! Viele sind 1- bis 2- zügig.
  • Die Befürchtung, dass hauptsächlich Haupt- und Werkrealschulen die Interessenten sind hat sich bewahrheitet! Realschule nur am Rande und Gymnasien haben sich für diese Schulart überhaupt nicht zu Wort gemeldet. Der Politik ist es bisher offensichtlich nicht gelungen in diesen beiden Schularten das für die Zielsetzung der Gemeinschaftsschule so dringend notwenige Interesse zu wecken. Zu viele Unklarheiten und Ungereimtheiten stehen da wohl noch im Weg (z.B. Lehreraus- und Fortbildung, Arbeitszeiten – 27 Stunden für alle, auch für Gymnasiallehrkräfte u.a.)
  • Hoffentlich stecken in diesen Zahlen nicht verkappte Standortsicherungen, die die eigentlichen Zielsetzungen der Gemeinschaftsschulen konterkarieren würden. Wenn Zügigkeiten auf verschiedenen Standorten verteilt werden (müssten), wird insgesamt kein gesundes und förderliches Schulklima entstehen können.
  • Interessant wird für den VBE auch die Weiterentwicklung der Starterschule zu gebundenen Ganztagsschulen. So ist zu bezweifeln, dass die 2 Stunden beim 3-Tagesbetrieb bzw. 3 Stunden beim 4-Tagesbetrieb zusammen mit der „Starthilfe“ in Höhe von 6 Stunden auf 3 Jahre für die Umsetzung einer adäquaten Ganztagspädagogik (Rhythmisierung, individuelles Lernen, verbindlicher Mittagstisch und Freizeitbetrieb – ungebunden und gebunden) ausreichen.
  • Beim Blick in die Regionen fällt auf, dass mit 13 Schulen der Stuttgarter Raum die reformfreudigste Region ist, gefolgt von Tübingen mit 10 Schulen und Freiburg mit 8 Schulen. Schlusslicht bildet der Regierungsbezirk Karlsruhe mit 3 Schulen! Ob bei den Karlsruhern wegen der vielen Unwägbarkeiten die Reformfreude am Schreibtisch gestorben ist, bleibt zunächst dahingestellt!

 

Der VBE wünscht allen Starterschulen ein gutes Gelingen, den erhofften Erfolg für ihre Schüler/innen und stets immer den Blick für das Positive. Der VBE ist überzeugt, dass es gelingen kann, Beispiel zeigen dies deutlich. Wenngleich nahezu alle gelingenden Beispiele über eine wesentlich bessere Ausstattung verfügen. Der VBE wird sich weiter darum bemühen, dass die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und nicht alle Verantwortung für das Gelingen auf die Schultern der betroffenen Lehrkräfte abgeladen wird.

Otmar Winzer, Stellvertretender Landesvorsitzender

Stellungnahme zur Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württembergs zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

Das Referat Hauptschule/Werkrealschule des VBE Baden-Württemberg nimmt zur Entwurfsfassung der Verordnungen des Kultusministeriums Baden-Württembergs zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften (WRSVO) vom Dezember 2011/Januar 2012 wie folgt Stellung:

Zur Verordnung des KM über die Ausbildung und
Prüfung an Werkrealschulen (WRSVO)

 

Erster Teil (Ausbildung)/Erster Abschnitt (Allgemeines)

Der VBE begrüßt die Verabschiedung vom wissenschaftlich nicht haltbaren Begabungsbegriff (ehemals „Förderung von  praktischen Begabungen, Neigungen und Leistungen“) als Kriterium der Selektierung beziehungsweise der Förderung von Schülern.

Der VBE weist sowohl auf die Chancen als auch auf die umfassenden Herausforderungen in Korrelation zur Notwendigkeit adäquater Rahmenbedingungen einer individuellen Förderung von Schülern, wie in § 1 Absatz 2 konstatiert, hin und begrüßt zugleich die Beibehaltung der kontinuierlichen Berufswegeplanung als Element des pädagogischen Profils der Schulart Werkrealschule.

 

Erster Teil/Zweiter Abschnitt (Unterricht und Versetzung in
den Klassen 5 bis 10)

Der VBE bedauert die trotz vielfacher Kritik erfolgte Beibehaltung des Fächerverbundes Musik-Sport-Gestalten.

Der VBE weist auf die steigende Herausforderung und die Fragwürdigkeit der betrieblichen Unterstützung schulisch begleiteter Praktika in allen Klassenstufen, insbesondere in der Orientierungsstufe, hin.

Der VBE stellt den konzeptionellen Ansatz der gemeinsamen Unterrichtung von Schülern, die den Hauptschulabschluss, und Schülern, die den Werkrealschulabschluss anstreben, in Klasse 10 deutlich in Frage.

Der VBE weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Wegfall einer Zugangsberechtigung zum Besuch der Klasse 10 mit Bildungsziel Werkrealschulabschluss nicht zugleich alle Schüler befähigt, den Anforderungen eines mittleren Bildungsabschlusses zu genügen.

Gemäß neuer Konzeption sollen innerhalb des Klassenverbandes des Prüfungsjahrgangs im Abschlussjahr zusätzlich zu der an einer Klassenstufe ausgerichteten Individualisierung unter der Bedingung einer deutlichen Niveauanhebung vor dem Hintergrund des Erwerbs eines mittleren Bildungsabschlusses unterschiedliche, dem jeweiligen Bildungsziel der Schüler angepasste schriftliche Arbeiten gefertigt werden.

Der VBE hält diesen Ansatz in der Praxis unter den aktuellen Rahmenbedingungen für nicht belastbar und insbesondere hinsichtlich leistungs- und motivationsschwacher Schüler für unvorteilhaft, da den Lern-, Unterstützungs- und Ergebnisanforderungen der Schüler nicht in adäquatem Maße entsprochen wird.

Vor diesem Hintergrund kommt der Beratung der Eltern eine neue Bedeutung zu, der nach Meinung des VBE durch veränderte Vorbereitung, Transparenz und Fortbildung Rechnung zu tragen ist.

 

Erster Teil/Zweiter Abschnitt (Besondere Bestimmungen für
Versetzung und Übergang in Klasse 10)

Der VBE konstatiert die Notwendigkeit der Festlegung beziehungsweise der Mitteilung der Form der schriftlichen Rückmeldung an Schüler, die den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstreben und ohne Versetzungsentscheidung nach Klasse 10 gehen, am Ende von Klasse 9 durch die Klassenlehrkraft.

 

Erster Teil/Zweiter Abschnitt (Wechsel des Abschlusszieles)

Der VBE erachtet die Regelung, dass ein Schüler, falls dieser nicht in Klasse 10 versetzt wird, in Klasse 9 bis zum Schuljahresende erklären kann, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anzustreben beziehungsweise dass die Erklärung eines in Klasse 10 versetzten Schülers innerhalb der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn zur Unterrichtung nach den Anforderungen für den Hauptschulabschluss, nur dann für schlüssig, wenn in Klasse 9 nicht bereits der auch zusätzlich freiwillig mögliche Hauptschulabschluss abgelegt wurde. Ansonsten bietet die vorgelegte Regelung die fragwürdige und in keiner anderen Schulart mögliche Wiederholung eines Abschlusses, die sich als Modell im Rahmen des überholten Berufsvorbereitungsjahrs in der Regel nicht als vorteilhaft für die betroffenen Schüler erwiesen hat.

 

Zweiter Teil (Schulische Prüfungen)/Erster Abschnitt
(Werkrealschulabschlussprüfung)

Der VBE stellt fest, dass künftig kein Zeitraum für die mündliche Prüfung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde festgelegt werden soll.

Der VBE begrüßt die Rückkehr zur Zusammensetzung bewährter Prüfungsausschüsse beziehungsweise zur Einführung einer personalschlanken, das heißt in geringerem Umfang unterrichtsausfallrelevanten Struktur der mündlichen Prüfungen, im Rahmen derer die Beschränkung des Fachausschusses auf den Vorsitzenden oder ein bestelltes Mitglied des Prüfungsausschusses, zugleich mit der Aufgabe, die Prüfung zu leiten und zu protokollieren, erfolgen soll.

Der VBE bemängelt, dass zu der „besondere[n] Form der mündlichen Prüfungen“, die nach Wahl des Schülers im Fächerverbund Materie-Natur-Technik oder im besuchten Wahlpflichtfach stattfinden soll, keine Konkretisierungen vorliegen.

Der VBE kritisiert aufgrund praktischer Erfahrungen die Beschränkung der Richtzeit der mündlichen Prüfung auf 15 Minuten –  insbesondere vor dem Hintergrund, dass die mündliche Prüfung neben dem Prüfungsgespräch eine Präsentation umfassen kann und die Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd gleich sein sollen.

Der VBE stellt die Notwendigkeit und die Aussagekraft der Ausweisung der im Jahreszeugnis in Klasse 9 im komplexen Fächerverbund Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit erteilte Note im Abschlusszeugnis (ohne für das Bestehen maßgebend zu sein) in Frage, da ein Leistungsbild im Bereich Berufsorientierung auch den Ergebnissen der Wahlpflichtfächer entnommen werden kann.

 

Zweiter Teil/Zweiter Abschnitt (Hauptschulabschlussordnung)

Der VBE hält die Regelung, dass bei der Bewertung der Jahresleistung im Fall des Ablegens der Prüfung am Ende von Klasse 10 nur die in dieser Klassenstufe erbrachten Einzelleistungen zu Grunde gelegt werden, insofern für nicht schlüssig, als die Teilnahme an der themenorientierten Projektprüfung für alle Schüler der Klasse 9 verbindlich ist (vgl. §27 HSAVO/Teilnahme an der Prüfung).

Ungeklärt lassen die vorliegenden Ausführungen, welche der beiden in Klasse 9 und 10 ermittelten Noten für die themenorientierte Projektprüfung in Folge als Prüfungsleistung in die Gesamtnote eingeht, wenn die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 abgelegt wird.

Der VBE bezweifelt die Existenz signifikanter Vorteile für Schüler, die im Fall des Nichtbestehens der Prüfung in Klasse 9 aus dem in diesem Fall – im Gegensatz zu einer Wiederholung der Klasse 9 – möglichen Besuch der Klasse 10 erwachsen sollen.

Dritter Teil (Schulfremdenprüfung) – ohne Kommentierung


 

Vierter Teil (Übergangsvorschriften, Inkrafttreten)

Der VBE begrüßt die durch den engen vorhandenen Zeitkorridor notwendige Übergangsregelung, dass die Erklärung über den gewünschten Bildungsabschluss im Schuljahr 2011/2012 anstatt bereits zum Ende des ersten Schulhalbjahres bis zum 01.03.2012 abzugeben sind und die Schüler der Klassenstufe 9 2011/2012 einheitlich eine Halbjahresinformation mit beratungsrelevanten Tendenznoten erhalten sollen.

Der VBE kritisiert, dass aus dem engen Zeitkorridor der Übergangsvorschrift an vielen Schulen Engpässe bezüglich der fristgerechten Herstellung der technischen Voraussetzung zur üblichen, EDV-gestützten Erstellung der Halbjahresinformationen resultier(t)en.

Der VBE weist darauf hin, dass eine Personengruppe wie in Absatz 2 dargestellt, die im Schuljahr 2011/2012 in Klasse 10 eingetreten ist und die Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Hauptschule nach Hauptschulabschlussprüfungsordnung mit Wahlpflichtfach nicht bestehen würde, nicht existiert: Bislang werden ausschließlich die Klassenstufen 8 und 9 in den Wahlpflichtfächern unterrichtet.

 

Anlagen: Kontingentstundentafel für die Werkrealschule

Der VBE erachtet die in Klasse 10 zwischen Werkrealschulabschluss und Hauptschulabschluss differenzierenden Stundentafeln für unzureichend, da – gemäß der aufgeführten Vorbemerkungen – die für den Hauptschulabschluss in Klasse 10 ausgewiesenen Stunden nur Richtwerte darstellen, von denen je nach organisatorischer und personeller Voraussetzung sowie Lernstand der Schüler abgewichen werden kann, wobei die Mindeststundenzahl von 29 Wochenstunden nicht unterschritten werden dürfe.

Für den betroffenen Bereich Berufsorientierende Bildung sehen die beigefügten Erläuterungen vor, nach Organisation der Schule Praktika an einem Tag, an zwei Halbtagen oder im Block anzubieten; die Phase im Betrieb oder in der Ausbildungsstätte solle mindestens 6 Unterrichtsstunden umfassen sowie zwei Unterrichtsstunden für die Reflexion/Aufarbeitung der Praktikumsphase; für den Bereich Kompetenztraining ist ein ergänzendes Angebot ab 2 bis 4 Wochenstunden, sofern die organisatorischen und personellen Voraussetzungen vorliegen, formuliert.

Zugleich sieht die Kontingentstundentafel für den Hauptschulabschluss in Klasse 10 im Vergleich zu den gemeinsam unterrichteten Schülern mit Bildungsziel Werkrealschulabschluss die signifikante Halbierung der Stundenzahlen in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in Materie-Natur-Technik vor, was seitens des VBE angesichts kritischer Rückmeldungen aus der Wirtschaft zu eingeschränkten Lese, Schreib- und Rechenkompetenzen von Schulabgängern nur eingeschränkt nachvollziehbar ist.

Die Textgestaltung zur Kontingentstundentafel für die Werkrealschule zeugt nach Meinung des VBE von einer vergleichsweise geringen Wertschätzung und Bereitschaft zur Ressourcenausstattung dieses schulischen Angebots.

Der VBE stellt aufgrund des unter der letzten Landesregierung zunächst eingeführten und im Zuge der Modifizierung des Werkrealschulangebots nach vergleichsweise kurzer Zeit wieder eingestellten Praxiszugs für die Zielgruppe der leistungs- und motivationsschwachen Hauptschüler der Klassenstufen 8 und 9 gemachten Erfahrungen deutlich infrage, ob für die in Klasse 10 den Hauptschulabschluss ablegende Schülergruppe in den anvisierten (obschon für die Landesregierung in weiten Teilen ressourcenneutralen) Phasen in Betrieben die erwünschten Effekte hinsichtlich einer Ausbildungsreife und –bereitschaft resultieren werden.

Im Zuge der Inklusion begrüßt der VBE die Ergänzung der Anlagen um Kontingentstundentafeln für den Bildungsgang Werkrealschule mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Ausrichtungen.

Heike Stober, Mitglied des Landesvorstandes des VBE Baden-Württemberg

Gemeinschaftsschule

Eine neue Schulart in Baden-Württemberg

 

Teil 1: Auszug aus MKS-Papier

Gründe für Gemeinschaftsschulen:

Die grün-rote Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt auch und in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Es ist uns Ansporn und Verpflichtung, beste Bildungschancen für alle zu schaffen. Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten, sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik. Dazu zählen selbstverständlich auch Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft. Wir wollen dabei alle Bildungseinrichtungen unterstützen, sich verstärkt auf die Unterschiedlichkeit der jungen Menschen einzustellen

Ziele der Gemeinschaftsschule

  • Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen.
  • Jedes Kind bekommt die bestmögliche Förderung und erreicht den optimalen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen.
  • Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis von Demokratie.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Die Gemeinschafts-schule ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung an, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt wird und wo selbstverantwortlich geforscht, gearbeitet, gespielt, gelacht und gefeiert werden kann. Kurz: Die Gemeinschaftsschule ist ein Lebens- und Erfahrungsraum, in dem sich Persönlichkeiten entwickeln können, die in unserer Gesellschaft ihren Platz finden wollen und können. Schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen sollen ermöglichen, dass sich ein Maximum an individuellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt

Formen der Gemeinschaftsschule

In der Regel umfasst eine Gemeinschaftsschule die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die GMS in der Klassenstufe 10 eine genügend große Zahl von Schülerinnen oder Schülern mit Gymnasialniveau hat, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) zusätzlich anbieten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich. Insgesamt ergeben sich also vier Modellvarianten:

  • Klassenstufen 1-10
  • Klassenstufen 5-10
  • Klassenstufen 5-13
  • Klassenstufen 1-13

Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss.

Bildungspläne der Gemeinschaftsschule

Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr 2004. Im Rahmen der geplanten Reform der Bildungspläne 2015/16 bildet die Schnittmenge der Bildungspläne Hauptschule/Realschule/Gymnasium einen Basisplan für die Gemeinschaftsschule. Je nachdem, welcher Abschluss in der GMS angestrebt wird, gelten darüber hinaus die Bildungsstandards der entsprechenden Schularten. Die GMS arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule 2004.

Lehrkräfte an der Gemeinschaftsschule

Im Endausbau werden an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte aller Schularten unterrichten. Alle Lehrerinnen und Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt wer-den. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen

Schulabschlüsse der Gemeinschaftsschule

Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schüle-rinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II entweder an der GMS oder an einem allgemein bildenden Gymnasium

 

Teil 2: VBE-Stellungnahme zur Gemeinschaftsschule

Der VBE anerkennt die Absicht und Ziele der Einführung der Gemeinschaftsschulen als Bereicherung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg. Der VBE ist sich gleichzeitig aber auch bewusst, dass an den meisten Schulen/Schularten in Baden-Württemberg bisher gute Arbeit geleistet wurde und wird. Nationale Vergleiche legen dafür Zeugnis ab.

Der VBE meint dazu:

  • Zu fordern ist zunächst einmal eine klare semantische Trennung in der Begrifflichkeit im Umgang mit der neuen Schulart Gemeinschaftsschule in Abgrenzung zur Einheitsschule, Gesamtschule, Ganztagsschule und weiteren Schularten und –formen. Begriffe aus vorgeprägter politischer oder ideologischer Haltung als Synonyme sollen eher Verwirrung stiften und schaden jeder sachlichen Auseinandersetzung.
  • Eine Schule, in der jeder Schüler ausgehend von den unterschiedlichsten Voraussetzungen nach seinem individuellen Lernkonzept gefördert werden kann ist verantwortlich für ein Lernumfeld, in dem die Schüler ihre Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Da hat sowohl der Hochbegabte als auch das schwache Kind aus sozial schwierigem Umfeld im gemeinsamen Miteinander seinen Platz. Eine solche Schule könnte das Fundament für eine neue Sozialverträglichkeit in unserer Gesellschaft darstellen. Viele Diskriminierungen und Abwertungen im gesellschaftlichen Gefüge, deren Grundlagen bereits im System Schule gelegt werden, könnten damit abgebaut werden! Die Politik muss daher dringend insbesondere die neuen Gemeinschaftsschulen (eigentlich alle Schulen) in die Lage versetzen, dieses auch leisten zu können.
  • Wenn die Gemeinschaftsschule eine überzeugende Schulart werden soll, ist der Start ganz entscheidend. Dort sollten nur solche Schulen zum Zuge kommen, die jetzt schon einen weiten Teil des Weges hinter sich haben. Denn in anderen Schulen sind weder die Lehrkräfte, noch die Eltern, noch die Schulträger ausreichend vorbereitet. Ansonsten wäre die Zielsetzung dieser Schule im Wesentlichen gefährdet.
  • Die Qualität einer Schulart muss von Beginn an überzeugen, will sie eine Zukunft haben. Zwingend notwendige Anforderungen ab sofort:
    • Es muss die Sicherheit der Lehrerversorgung geschaffen werden. Dabei ist sowohl die Anforderung an zusätzlichen Stunden für die Unterrichts/Lernversorgung als auch für die Versorgung der Stunden für den gebundenen Ganztagsbetrieb zu sichern.
    • Über die vordringlich notwendige Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals muss der Qualitätsanspruch der Gemeinschaftsschule absolut gesichert sein. Die Gemeinschaftsschule wird zuallererst an ihrer Qualität ihre Existenzberechtigung nachweisen müssen!
    • Die Ausbildung der Lehrkräfte ist längst überfällig. Insbesondere der Umgang mit Heterogenität muss Schwerpunkt werden. Hier führt traditionelles Denken, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien würden in homogenen Gruppen arbeiten, absolut zum Irrtum und zum Hindernis! In keiner Schulart gibt es heute homogene Gruppen. Neues Denken ist hier angesagt – auch wenn das einige politische Gruppierungen nicht wahrnehmen wollen!
    • Die Kooperation der unterschiedlich beteiligten Schularten muss in eine verständliche und nachvollziehbare Form (z.B. nicht mit ev. „Zwangseinstellungen“ im Gymnasium) gebracht werden.
    • Kooperationsformen mit außerschulischen Partnern müssen dringend neu angedacht werden. Insbesondere der Ganztagsbetrieb fordert, das Leben in die Schule zu bringen. Kinder lernen nach aktuellen Forschungsergebnissen am meisten von konkreten Lebensbezügen (Prof. Hüther). Daher müssen Kontakte nach außen das Schulleben einer Gemeinschaftsschule erweitern. Institutionen und Einrichtungen im Lebenskreis der Schulen sollten selbstverständliche Bestandteile des schulischen Alltags werden. Schüler sollten am Leben lernen!
    • Über Elterninformation sollte die äußere Zustimmung abgesichert werden. Elternschulen/Elternkurse müssen Begleitinstrumente einer Gemeinschaftsschule werden.
    • Bei Schulträgern muss über umfassende Information für Klarheit und Sicherheit gesorgt werden.
  • Der Politik ist die Darstellung bisher nicht gelungen, dass es sich bei Gemeinschaftsschulen um „etwas völlig Neues“ mit einem völlig veränderten pädagogischen Konzept handelt. Ein Vergleich mit den traditionellen Schularten ist da sehr hinderlich! In der Öffentlichkeit ist vielfach der Eindruck entstanden, dass die Gemeinschaftsschule Ersatzschule für „auslaufende“ Hauptschulen oder als Standortsicherung für gefährdete Standorte bestenfalls als die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule gesehen werden kann!

Dadurch ist die Gemeinschaftsschule jetzt schon in ein gefährliches Fahrwasser geraten: Da sich vorwiegend Hauptschulen oder maximal Haupt/Realschulen für das Modell interessieren, ist das Gymnasium im Verständnis der Menschen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsschulen nicht vorhanden. Warum sollte da ein Gymnasialschüler auf eine Gemeinschaftsschule wechseln? Ein Stigma scheint vorbereitet, das schwer widerlegbar sein wird! Das Gymnasium muss in einer Gemeinschaftsschule von Anfang an im Boot sein!

  • Neben dem Lehrer als Lernbegleiter (vom Sonderschullehrer bis zum Gymnasiallehrer!) müssen externe Mitarbeiter wie Sozialarbeiter, Logo- und Ergotherapeuten, Heilpädagogen u.a. in das Schulleben einbezogen werden. Gerade durch die Mitarbeit der Sonderpädagogen in den neuen Schulteams würde der Sonderpädagogik eine breitere Bedeutung für alle Kinder/Jugendliche und eine feste Verankerung in dieser Schulart zukommen. Durch inklusives Arbeiten würde die Arbeit dieser neuen Schulart insbesondere aufgewertet.
  • Als sehr problematisch erscheint dem VBE die Vereinigung unterschiedlicher Lehrerqualifikationen in einer neuen Schulart. Lehrkräfte aus Sonderschule, Grundschule, Haupt/ Werkrealschule, Realschule und Gymnasium arbeiten mit unterschiedlichen Arbeitszeiten, unterschiedlichen Ausbildungszeiten und unterschiedlicher Besoldung in einer Schulart! Für den VBE ist damit eine große Baustelle vorprogrammiert!
  • Lerngruppen müssen den traditionellen Klassenverband ersetzen. Sie sind lerntheoretische und soziale Bezugspunkte des Einzelnen. Aber Stammgruppen müssen gerade für schwächere Kinder den notwenigen Halt und die angemessene Geborgenheit bieten. Das erfordert natürlich neben der personellen auch eine sächliche Voraussetzung: räumliche Umgestaltung von Klassenzimmern zu Lernwelten, Schaffung von Lern- und Kommunikationsplätzen und Rückzugsmöglichkeiten für Individualität.
  • Das Problem der wohnortnahen Schule bei rückläufigen Schülerzahlen kann auch durch die Einführung der Gemeinschaftsschule nicht gelöst werden. Es ist an der Zeit, den Schulen und Schulträgern hier „reinen Wein“ einzuschenken und nicht falsche Hoffnungen zu schüren, die nachher zu maßlosen Enttäuschungen führen! Schulschließungen in Flächengebieten werden nicht zu verhindern sein. Hier tut die Wahrheit weh! Politik muss aber zur Wahrheit stehen!
  • Für die Schulträgerschaften ist die Klärung des Umgangs mit der Frage nach der Schulraumsituation und der damit verbundenen Bezuschussung durch die Landesregierung zu klären. Insbesondere sind beim Problem der „Inklusiven Bildung“ viel Fragen offen (Personalsituation, Klassen/Lerngruppengrößen, Behinderten-Ausstattung, Materialausstattung)
  • Zu begrüßen ist, dass Gemeinschaftsschule nur in gebundener Ganztagsschulform stattfinden soll. Denn nur in gebundener Form ist verbindliches individuelles Arbeiten möglich und planbar! Der Lernraum Schule kann nur dadurch zum Lebensraum Schule werden! Dabei ist aber das personelle Problem drückend. Nicht-unterrichtliche Zeiten sollten mit pädagogischem Stammpersonal, das von der Schule auf die Situation vor Ort abgestimmt ausgewählt wird und nicht mit vom Schulträger beschäftigten 400-Euro-Kräften versorgt werden!
  • Integrative Modelle kommen bei der Leistungseinforderung in Erklärungsnot. Es muss jetzt deutlich herausgearbeitet werden, wie die unterschiedlichen  Leistungsniveaus (Sonderschulniveau bis Gymnasialstandard) erreichbar und kompatibel sind.
  • Die Abschlussniveaus der einzelnen Schularten müssen wegen eventuell notwendiger Mobilität der Familien und der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen gesichert sein.
  • Der Ausbau integrierter und integrierender Lernformen über das traditionelle Schulartenverständnis hinaus in einer Schulart und die damit unweigerlich verbundene neue Organisationsstruktur in der Lehrkräfte aller Schularten arbeiten, eröffnet den Einstieg in die Neugestaltung des überkommenen Dienstrechtes im Lehrerberuf. In der Gemeinschaftsschule sind alle Lehrer im gleichen Boot („Alle Lehrer sind Lehrer“)!  „Alle Lehrer sind heute universitär ausgebildete Expertinnen/en, die lehren, erziehen, beraten, und innovieren“ wie der Deutsche Bildungsrat 1970 zusammengefasst hat. Hier fordert der VBE erneut die Gleichwertigkeit der Lehrämter ein!

Der VBE begrüßt jede Weiterentwicklung unseres Schulwesens, die zur Verbesserung von Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen beiträgt. Der VBE sieht eine solche Möglichkeit in der Einführung der Gemeinschaftsschule dort gegeben, wo die Gemeinschaftsschule von allen Beteiligten gewollt und akzeptiert ist und die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zukünftigen positiven Ergebnissen steht der VBE offen gegenüber und wird diese Entwicklung unterstützend begleiten.

Er bemängelt Fehlentwicklungen bei der Einführung solcher Schulen wie Zeitmangel, Informationsdefizite, nicht definierbare Rahmenbedingungen, pauschalierende Qualitätsaussagen, „Hoffnungsschinderei“ für geplagte Schulträger, fehlende Bildungspläne, ungeklärte Situation für Unterstützungssysteme (z.B. Päd. Assistenten).

Eine solche Einführung mit gewaltigen handwerklichen Fehlern hat die zu begrüßende Zielsetzung dieser Schulart durchaus nicht verdient!

„Nichts ist so konstant wie die Veränderung – in der Gesellschaft – so auch in der Schule!“

Beschluss Landesvorstand 17.01.2012

Verantwortlich: Otmar Winzer, Stellvertretender Landesvorsitzender

VBE-Stellungnahme zur Gemeinschaftsschule

Teil 1:

Eine neue Schulart in Baden-Württemberg:

Gemeinschaftsschule

(Auszug aus MKS-Papier)

 

Gründe für Gemeinschaftsschulen:

Die grün-rote Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt auch und in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Es ist uns Ansporn und Verpflichtung, beste Bildungschancen für alle zu schaffen. Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten, sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik. Dazu zählen selbstverständlich auch Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft. Wir wollen dabei alle Bildungseinrichtungen unterstützen, sich verstärkt auf die Unterschiedlichkeit der jungen Menschen einzustellen.

Ziele der Gemeinschaftsschule

Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen.

  • Jedes Kind bekommt die bestmögliche Förderung und erreicht den optimalen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen.
  • Menschliche Unterschiede werden als Bereicherung erlebt und stärken im schulischen Alltag das Verständnis von Demokratie.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Die Gemeinschafts-schule ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Dazu bietet die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung an, in der voneinander und miteinander zielorientiert gelernt wird und wo selbstverantwortlich geforscht, gearbeitet, gespielt, gelacht und gefeiert werden kann. Kurz: Die Gemeinschaftsschule ist ein Lebens- und Erfahrungsraum, in dem sich Persönlichkeiten entwickeln können, die in unserer Gesellschaft ihren Platz finden wollen und können. Schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen sollen ermöglichen, dass sich ein Maximum an individuellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt

Formen der Gemeinschaftsschule

In der Regel umfasst eine Gemeinschaftsschule die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die GMS in der Klassenstufe 10 eine genügend große Zahl von Schülerinnen oder Schülern mit Gymnasialniveau hat, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) zusätzlich anbieten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich. Insgesamt ergeben sich also vier Modellvarianten:

  • Klassenstufen 1-10
  • Klassenstufen 5-10
  • Klassenstufen 5-13
  • Klassenstufen 1-13

Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an 3 oder 4 Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss.

Bildungspläne der Gemeinschaftsschule

Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr 2004. Im Rahmen der geplanten Reform der Bildungspläne 2015/16 bildet die Schnittmenge der Bildungspläne Hauptschule/Realschule/Gymnasium einen Basisplan für die Gemeinschaftsschule. Je nachdem, welcher Abschluss in der GMS angestrebt wird, gelten darüber hinaus die Bildungsstandards der entsprechenden Schularten. Die GMS arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule 2004.

Lehrkräfte an der Gemeinschaftsschule

Im Endausbau werden an der Gemeinschaftsschule Lehrkräfte aller Schularten unterrichten. Alle Lehrerinnen und Lehrer können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt wer-den. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen

 

 

Schulabschlüsse der Gemeinschaftsschule

Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schüle-rinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur nach der Sekundarstufe II entweder an der GMS oder an einem allgemein bildenden Gymnasium

Teil 2:

VBE-Stellungnahme zur Gemeinschaftsschule:

Der VBE anerkennt die Absicht und Ziele der Einführung der Gemeinschaftsschulen als Bereicherung der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg. Der VBE ist sich gleichzeitig aber auch bewusst, dass an den meisten Schulen/Schularten in Baden-Württemberg bisher gute Arbeit geleistet wurde und wird. Nationale Vergleiche legen dafür Zeugnis ab.

Der VBE meint dazu:

  • Zu fordern ist zunächst einmal eine klare semantische Trennung in der Begrifflichkeit im Umgang mit der neuen Schulart Gemeinschaftsschule in Abgrenzung zur Einheitsschule, Gesamtschule, Ganztagsschule und weiteren Schularten und –formen. Begriffe aus vorgeprägter politischer oder ideologischer Haltung als Synonyme sollen eher Verwirrung stiften und schaden jeder sachlichen Auseinandersetzung.
  • Eine Schule, in der jeder Schüler ausgehend von den unterschiedlichsten Voraussetzungen nach seinem individuellen Lernkonzept gefördert werden kann ist verantwortlich für ein Lernumfeld, in dem die Schüler ihre Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können. Da hat sowohl der Hochbegabte als auch das schwache Kind aus sozial schwierigem Umfeld im gemeinsamen Miteinander seinen Platz. Eine solche Schule könnte das Fundament für eine neue Sozialverträglichkeit in unserer Gesellschaft darstellen. Viele Diskriminierungen und Abwertungen im gesellschaftlichen Gefüge, deren Grundlagen bereits im System Schule gelegt werden, könnten damit abgebaut werden! Die Politik muss daher dringend insbesondere die neuen Gemeinschaftsschulen (eigentlich alle Schulen) in die Lage versetzen, dieses auch leisten zu können.
  • Wenn die Gemeinschaftsschule eine überzeugende Schulart werden soll, ist der Start ganz entscheidend. Dort sollten nur solche Schulen zum Zuge kommen, die jetzt schon einen weiten Teil des Weges hinter sich haben. Denn in anderen Schulen sind weder die Lehrkräfte, noch die Eltern, noch die Schulträger ausreichend vorbereitet. Ansonsten wäre die Zielsetzung dieser Schule im Wesentlichen gefährdet.
  • Die Qualität einer Schulart muss von Beginn an überzeugen, will sie eine Zukunft haben. Zwingend notwendige Anforderungen ab sofort:
    • Es muss die Sicherheit der Lehrerversorgung geschaffen werden. Dabei ist sowohl die Anforderung an zusätzlichen Stunden für die Unterrichts/Lernversorgung als auch für die Versorgung der Stunden für den gebundenen Ganztagsbetrieb zu sichern.
    • Über die vordringlich notwendige Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals muss der Qualitätsanspruch der Gemeinschaftsschule absolut gesichert sein. Die Gemeinschaftsschule wird zuallererst an ihrer Qualität ihre Existenzberechtigung nachweisen müssen!
    • Die Ausbildung der Lehrkräfte ist längst überfällig. Insbesondere der Umgang mit Heterogenität muss Schwerpunkt werden. Hier führt traditionelles Denken, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien würden in homogenen Gruppen arbeiten, absolut zum Irrtum und zum Hindernis! In keiner Schulart gibt es heute homogene Gruppen. Neues Denken ist hier angesagt – auch wenn das einige politische Gruppierungen nicht wahrnehmen wollen!
    • Die Kooperation der unterschiedlich beteiligten Schularten muss in eine verständliche und nachvollziehbare Form (z.B. nicht mit ev. „Zwangseinstellungen“ im Gymnasium) gebracht werden.
    • Kooperationsformen mit außerschulischen Partnern müssen dringend neu angedacht werden. Insbesondere der Ganztagsbetrieb fordert, das Leben in die Schule zu bringen. Kinder lernen nach aktuellen Forschungsergebnissen am meisten von konkreten Lebensbezügen (Prof. Hüther). Daher müssen Kontakte nach außen das Schulleben einer Gemeinschaftsschule erweitern. Institutionen und Einrichtungen im Lebenskreis der Schulen sollten selbstverständliche Bestandteile des schulischen Alltags werden. Schüler sollten am Leben lernen!
    • Über Elterninformation sollte die äußere Zustimmung abgesichert werden. Elternschulen/Elternkurse müssen Begleitinstrumente einer Gemeinschaftsschule werden.
    • Bei Schulträgern muss über umfassende Information für Klarheit und Sicherheit gesorgt werden.
  • Der Politik ist die Darstellung bisher nicht gelungen, dass es sich bei Gemeinschaftsschulen um „etwas völlig Neues“ mit einem völlig veränderten pädagogischen Konzept handelt. Ein Vergleich mit den traditionellen Schularten ist da sehr hinderlich! In der Öffentlichkeit ist vielfach der Eindruck entstanden, dass die Gemeinschaftsschule Ersatzschule für „auslaufende“ Hauptschulen oder als Standortsicherung für gefährdete Standorte bestenfalls als die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule gesehen werden kann!

Dadurch ist die Gemeinschaftsschule jetzt schon in ein gefährliches Fahrwasser geraten: Da sich vorwiegend Hauptschulen oder maximal Haupt/Realschulen für das Modell interessieren, ist das Gymnasium im Verständnis der Menschen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsschulen nicht vorhanden. Warum sollte da ein Gymnasialschüler auf eine Gemeinschaftsschule wechseln? Ein Stigma scheint vorbereitet, das schwer widerlegbar sein wird! Das Gymnasium muss in einer Gemeinschaftsschule von Anfang an im Boot sein!

  • Neben dem Lehrer als Lernbegleiter (vom Sonderschullehrer bis zum Gymnasiallehrer!) müssen externe Mitarbeiter wie Sozialarbeiter, Logo- und Ergotherapeuten, Heilpädagogen u.a. in das Schulleben einbezogen werden. Gerade durch die Mitarbeit der Sonderpädagogen in den neuen Schulteams würde der Sonderpädagogik eine breitere Bedeutung für alle Kinder/Jugendliche und eine feste Verankerung in dieser Schulart zukommen. Durch inklusives Arbeiten würde die Arbeit dieser neuen Schulart insbesondere aufgewertet.
  • Als sehr problematisch erscheint dem VBE die Vereinigung unterschiedlicher Lehrerqualifikationen in einer neuen Schulart. Lehrkräfte aus Sonderschule, Grundschule, Haupt/ Werkrealschule, Realschule und Gymnasium arbeiten mit unterschiedlichen Arbeitszeiten, unterschiedlichen Ausbildungszeiten und unterschiedlicher Besoldung in einer Schulart! Für den VBE ist damit eine große Baustelle vorprogrammiert!
  • Lerngruppen müssen den traditionellen Klassenverband ersetzen. Sie sind lerntheoretische und soziale Bezugspunkte des Einzelnen. Aber Stammgruppen müssen gerade für schwächere Kinder den notwenigen Halt und die angemessene Geborgenheit bieten. Das erfordert natürlich neben der personellen auch eine sächliche Voraussetzung: räumliche Umgestaltung von Klassenzimmern zu Lernwelten, Schaffung von Lern- und Kommunikationsplätzen und Rückzugsmöglichkeiten für Individualität.
  • Das Problem der wohnortnahen Schule bei rückläufigen Schülerzahlen kann auch durch die Einführung der Gemeinschaftsschule nicht gelöst werden. Es ist an der Zeit, den Schulen und Schulträgern hier „reinen Wein“ einzuschenken und nicht falsche Hoffnungen zu schüren, die nachher zu maßlosen Enttäuschungen führen! Schulschließungen in Flächengebieten werden nicht zu verhindern sein. Hier tut die Wahrheit weh! Politik muss aber zur Wahrheit stehen!
  • Für die Schulträgerschaften ist die Klärung des Umgangs mit der Frage nach der Schulraumsituation und der damit verbundenen Bezuschussung durch die Landesregierung zu klären. Insbesondere sind beim Problem der „Inklusiven Bildung“ viel Fragen offen (Personalsituation, Klassen/Lerngruppengrößen, Behinderten-Ausstattung, Materialausstattung)
  • Zu begrüßen ist, dass Gemeinschaftsschule nur in gebundener Ganztagsschulform stattfinden soll. Denn nur in gebundener Form ist verbindliches individuelles Arbeiten möglich und planbar! Der Lernraum Schule kann nur dadurch zum Lebensraum Schule werden! Dabei ist aber das personelle Problem drückend. Nicht-unterrichtliche Zeiten sollten mit pädagogischem Stammpersonal, das von der Schule auf die Situation vor Ort abgestimmt ausgewählt wird und nicht mit vom Schulträger beschäftigten 400-Euro-Kräften versorgt werden!
  • Integrative Modelle kommen bei der Leistungseinforderung in Erklärungsnot. Es muss jetzt deutlich herausgearbeitet werden, wie die unterschiedlichen  Leistungsniveaus (Sonderschulniveau bis Gymnasialstandard) erreichbar und kompatibel sind.
  • Die Abschlussniveaus der einzelnen Schularten müssen wegen eventuell notwendiger Mobilität der Familien und der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen gesichert sein.
  • Der Ausbau integrierter und integrierender Lernformen über das traditionelle Schulartenverständnis hinaus in einer Schulart und die damit unweigerlich verbundene neue Organisationsstruktur in der Lehrkräfte aller Schularten arbeiten, eröffnet den Einstieg in die Neugestaltung des überkommenen Dienstrechtes im Lehrerberuf. In der Gemeinschaftsschule sind alle Lehrer im gleichen Boot („Alle Lehrer sind Lehrer“)!  „Alle Lehrer sind heute universitär ausgebildete Expertinnen/en, die lehren, erziehen, beraten, und innovieren“ wie der Deutsche Bildungsrat 1970 zusammengefasst hat. Hier fordert der VBE erneut die Gleichwertigkeit der Lehrämter ein!

Der VBE begrüßt jede Weiterentwicklung unseres Schulwesens, die zur Verbesserung von Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen beiträgt. Der VBE sieht eine solche Möglichkeit in der Einführung der Gemeinschaftsschule dort gegeben, wo die Gemeinschaftsschule von allen Beteiligten gewollt und akzeptiert ist und die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Zukünftigen positiven Ergebnissen steht der VBE offen gegenüber und wird diese Entwicklung unterstützend begleiten.

Er bemängelt Fehlentwicklungen bei der Einführung solcher Schulen wie Zeitmangel, Informationsdefizite, nicht definierbare Rahmenbedingungen, pauschalierende Qualitätsaussagen, „Hoffnungsschinderei“ für geplagte Schulträger, fehlende Bildungspläne, ungeklärte Situation für Unterstützungssysteme (z.B. Päd. Assistenten).

Eine solche Einführung mit gewaltigen handwerklichen Fehlern hat die zu begrüßende Zielsetzung dieser Schulart durchaus nicht verdient!

„Nichts ist so konstant wie die Veränderung – in der Gesellschaft – so auch in der Schule!“

Beschluss Landesvorstand 17.01.2012

Verantwortlich: Otmar Winzer, Stellvertretender VBE-Landesvorsitzender

Pädagogische Assistenten

Hasta la vista asistente

Arnold Schwarzenegger war im Umgang mit seinem „baby“, dem T 1000 Terminator, so wenig zimperlich, wie die Landesregierung im Umgang mit ihren Pädagogischen Assistenten: Am Ende war beides weg: Der Terminator und die Pädagogischen Assistenten. Dabei ist es ein Segen für die Landesregierung, dass wir Rektorinnen und Rektoren schlechte Nachrichten gewöhnt sind. Wo wir früher nach der Sauerstoffmaske gerufen hätten, schreckt uns heute, abgehärtet durch die tägliche Arbeit in politisch rauer See, auch vollkommen Unverständliches nicht mehr. Nebenbei bemerkt: Die Sauerstoffmaske wäre nicht für uns gewesen!

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Was war passiert? Alles hörte sich doch so gut an, so freundlich, wie es der Himmel über Los Angeles war, als der T 1000 den kleinen John aufgespürt hatte.

Nun zunächst wurde die Bezahlung der Pädagogischen Assistenten nach E 8 geregelt. Das war ein lobenswerter Schritt, der die ausnahmslos gut beurteilte Arbeit der Pädagogischen Assistenten würdigte. Dann kam die Entfristung der bislang befristeten Verträge. Ein weiterer lobenswerter Schritt, der sowohl den Pädagogischen Assistenten, als auch den Schulen Planungssicherheit für die Zukunft gab. Die Pädagogischen Assistenten hatten nun ihre Stelle sicher und mussten sich nicht im Oktober arbeitslos melden – außer vielleicht diejenigen, bei denen der Schulleiter das Kreuzchen bei „nicht geeignet“ gemacht hatte und die aufgrund dieser Beurteilung arbeitslos werden. Nach so vielen sinnvollen Maßnahmen, über die wir alle froh waren, kommt es jetzt knüppeldick! Die Schulen, die bereits einen Pädagogischen Assistenten haben, dürfen diesen behalten. Alle anderen Schulen, die auch gerne einen Pädagogischen Assistenten hätten, dürfen auch einen beantragen – aber sie bezahlen dafür mit einem Lehrer. Sie haben die Wahl, beides gibt es nicht: Pädagogischer Assistent oder Lehrer. Wenn wir jetzt so gut an den Schulen versorgt wären, dass es sich um eine echte Wahlmöglichkeit handelte, dann wäre es zwar immer noch kein schöner Zug, aber man könnte darüber nachdenken. So aber muss man nicht darüber nachdenken. Keine Schule in Baden-Württemberg ist so gut versorgt, dass der Verzicht auf einen Lehrer zugunsten eines Pädagogischen Assistenten nicht sofort den Pflichtunterricht gefährden würde – und darauf kann und wird sich kein Schulleiter einlassen. Es wird also zukünftig mit keinen neuen Einstellungen von Pädagogischen Assistenten zu rechnen sein. Wer noch keinen hat, wird auch keinen bekommen! Und die, die einen haben, werden auch nicht ruhig schlafen. Sobald die noch an der Schule befindlichen Pädagogischen Assistenten ein anderes, besseres Angebot erhalten, sind sie weg. Schauen Sie sich Ihren Pädagogischen Assistenten an! Woher kommt der denn? Und dann können Sie darüber philosophieren, wie lange Sie ihn noch haben. Hoffentlich wider Erwarten lange, denn wenn er weg ist, bekommen Sie keinen neuen! Es sei denn, Sie geben einen Lehrer dafür! Ein bisschen erinnert mich das an alte Kriegsfilme: Im Morgengrauen auf einer einsamen Brücke. Links am Ufer bewaffnete Soldaten auch rechts am Ufer dasselbe Bild. Die Uniformen unterscheiden sich. Durch den morgendlichen Dunst sind zwei Gestalten zu erkennen, die sich auf der Brücke langsam aufeinander zu bewegen. In der Mitte gehen sie ausdruckslos aber gezeichnet aneinander vorbei, keiner schaut den anderen an. Sie verschwinden am anderen Ufer wieder im Nebel. Nach zehn Minuten ist der gespenstische Austausch vorbei. Der Fluss fließt ruhig vor sich hin.

Wie schon gesagt, so ein Austausch wird in der Schulpraxis kaum vorkommen. Erlaubt muss aber die Frage sein, wo kommt der Lehrer, von dem sich die Schule trennen würde, denn hin? Wird er auf der anderen Seite der Brücke eliminiert? Weil ein Pädagogische Assistent jetzt seinen Platz an der Schule eingenommen hat? Welchen Platz überhaupt? Ein Pädagogischer Assistent kann nicht selbständig unterrichten. Ein Pädagogischer Assistent kann nicht den Platz eines Lehrers einnehmen, wird aber mit ihm verrechnet. Eins zu eins auch noch. Das eins zu eins entzieht sich unserem Verständnis. Ein Lehrer ist in A 12 besoldet, ein Pädagogischer Assistent in E 8. Dazwischen liegen Welten.

Ein Pädagogischer Assistent verdient als Berufsanfänger in der ersten Stufe 2.132 Euro brutto. Der eins zu eins verrechnete Grund- und Hauptschullehrer ist in A 12 eingruppiert, das sind für einen Berufsanfänger 3.109 Euro brutto. Der Pädagogische Assistent kostet also zunächst 977 Euro weniger. Die Argumentation des Landes, warum trotz dieser Gehaltsdifferenz ein Pädagogischer Assistent eins zu eins mit einem fast 1.000 Euro teureren Lehrer verglichen wird, ist nachvollziehbar: Es ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dieser ist bei einem Tarifbeschäftigten so hoch, dass der auf den ersten Blick deutlich teurere Lehrer das Land nicht mehr kosten würde als der Pädagogische Assistent in E 8, weil das Land für einen verbeamteten Lehrer keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abführen muss.

Gott, was sind wir froh, dass die in der Regierung so gut aufpassen und die Gehälter auch spitz – der Stuttgarter würde sagen: very sharp – nachrechnen. Da haben wir Baden-Württemberger das Gefühl, das Land ist in guten Händen. Ich habe mal unseren Wirtschaftskundelehrer gefragt. Der sagte die Lohnnebenkosten, wie sie auch genannt werden, liegen bei knapp 22 Prozent des Bruttolohnes. Bei 2.132 Euro sind das 469 Euro. So ganz ist mir der Vergleich jetzt doch nicht mehr klar. Der Pädagogische Assistent kostet das Land mit allem Drum und Dran 2.601 Euro, der verbeamtete Lehrer 3.109 Euro zuzüglich Beihilfe im Krankheitsfall. Während meiner Schulzeit habe ich gelernt 2.601 ist nicht gleich 3.109 Euro, und wehe, ich hätte damals etwas anderes behauptet: „Brand, setzen, sechs!“.

Der VBE fordert, ohne Wenn und Aber, von dieser unsinnigen Regelung, einen Pädagogischen Assistenten mit einem Lehrer zu verrechnen und Konkurrenzsituationen aufzubauen, Abstand zu nehmen!

Lassen Sie uns am Ende den Scheinwerfer noch einmal auf Arnold Schwarzenegger richten. Das Lexikon des internationalen Films schreibt über den Terminator 2: „ … inszenierte Gewalt- und Überlebensgeschichte, die ihre brutalen Aktionen mit dem überraschenden Postulat einer menschenwürdigen Welt durchsetzt!“ Hoffen wir auf ein ähnliches Postulat der Landesregierung.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Gerhard Brand

VBE Landesvorsitzender

Wie geht es weiter mit den Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten?

Die gute Nachricht

Mit Ministerratsbeschluss vom 27.9.2011 wurde beschlossen, dass die an Haupt- und Werkrealschulen beschäftigten Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten (PA) – über ihre bisherige Befristung zum 31.1.12 hinaus – unbefristet weiterbeschäftigt werden können.

Bernhard Rimmele, Vertreter der Angestellten im Bezirkspersonalrat Freiburg, Vorstandsmitglied im VBE Südbaden

Zunächst sind die Schulleiter aufgefordert, die Bewährung der Pädagogischen Assistenten an ihren Schulen festzustellen. Dann werden die Regierungspräsidien die vertragliche Änderung in die Wege leiten, soweit ein Antrag des PA auf Entfristung gestellt wurde. Damit wurde eine wesentliche Forderung des VBE erfüllt, die unterstützt  von vielen PAs  in Form einer Resolution an die Landesregierung gestellt  wurde. Ebenso konnte der VBE in den Tarifverhandlungen (unter dem Dach der dbb-Tarifunion) durchsetzen, dass die Einstufung ab Januar 2012 – vermutlich auf Antrag – von der Entgeltgruppe E 6 nach E 8 steigt (im Moment noch vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Tarifverhandlung).

 

Die schlechte Nachricht

Für alle PAs die nun über den 31.1.12 unbefristet weiterbeschäftigt werden, erfolgt die Finanzierung aus dem Gesamtstellenbestand des Kultusresorts. Die einzelne Schule muss die Stelle nicht aus ihrer eigenen Stellenbesetzung finanzieren. Dies ist solange gewährleistet, bis der derzeitige Stelleninhaber die Stelle freigibt.  Bei einer Wiederbesetzung müsste die jeweilige Schule einen neuen PA aus dem eigenen Stundenpool der Schule „finanzieren“, d.h., es gehen der Schule dafür Stellenanteile der Lehrer  verloren.  Da die Schulen stundenmäßig gerade so versorgt sind, dass sie den Regelunterricht abdecken können und meist nur über eine geringe Anzahl von Stunden aus dem Ergänzungsbereich  verfügen, werden zukünftig wohl die allermeisten Schulen keine Ressourcen haben, um sich einen PA leisten zu können. Diese Regelung der „Eigenfinanzierung“  gilt auch für alle Haupt- und Werkrealschulen, die bis dato noch nicht über einen Pädagogischen Assistenten verfügen.

Die Landesregierung nimmt damit bewusst in Kauf, dass die wichtige und wertvolle Arbeit der PAs an den Schulen vom Aussterben bedroht ist. Gerade soziale Brennpunktschulen und Ganztagesschulen  haben in den PAs eine wichtige Stütze, die nun wegzubrechen droht. Und besonders benachteiligt sind nun wieder Schüler mit erhöhtem Förderbedarf, denen diese Hilfe besonders zu  Gute kam. Ganz zu schweigen von der Forderung des VBE, das PA-Programm auch auf andere Schularten auszuweiten.

Eine weiterer wesentlicher Punkt der Resolution bleibt auch unerfüllt: Fast alle PAs haben einen Beschäftigungsumfang von 10-20 Wochenstunden,  es bleibt also beim Nebenerwerb, davon leben lässt sich auch zukünftig kaum.  Eine Entscheidung wie es mit den PA an den Grundschulen weitergehen soll, deren befristeten Verträge noch bis 31. Januar 2013 laufen, ist noch nicht gefallen.

Bernhard Rimmele

Bildungs- und Teilhabepaket – Gut gemeint, schlecht gemacht

Heike Stober, Mitglied des Landesvorstandes des VBE Baden-Württemberg

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand bekräftigte bereits im Mai dieses Jahres: „Statt weiter auf den Abruf der Bildungspakete durch Hartz-IV-Familien zu warten, wäre eine direkte Förderung der Schulen mit Bundesmitteln wesentlich sinnvoller. […] Jedes Kind von Anfang an optimal individuell zu fördern und zu fordern, ist die beste Prävention gegen Schulversagen. Es ist ökonomischer, die öffentlichen Einrichtungen von den Kindertagesstätten über die Schulen bis hin zu den Universitäten dazu in die Lage zu versetzen, als später Abermillionen Euro über die Arbeitsagenturen in nachträgliche Fördermaßnahmen stecken zu müssen, um dann die jungen Menschen langsam wieder aufzubauen, die sich als die Verlierer des Bildungssystems sehen.“

Auch der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann forderte im Sinne größerer Bildungsgerechtigkeit: „Statt hilflose Sonderprogramme durch den Bund aufzulegen, wie das jüngste Bildungspaket, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam die Bildungsrepublik anpacken“.

Das neue Hartz-IV-Bildungspaket für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien, wurde im Februar 2011 festgelegt, am 29. März 2011 gesetzlich beschlossen und gilt seit dem 1. April 2011. Ein Rechtsanspruch auf die Bildungsleistungen besteht bereits seit Januar 2011. Mit „heißer Nadel gestrickt“ wurde das Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund auffallend zurückhaltender und unsystematischer Information der Bezugsberechtigten durch den Bund und in den Ländern sowie Kommunen kaum nachgefragt, so dass eine Antragsfristverlängerung bin zum 30.06.2011 erfolgte. „Ausbaden“ müssten die Situation die Kommunen, da die Länder durchgesetzt hatten, dass die Kommunen für die Ausgabe der Gutscheine zuständig seien. Die Kommunen verfügen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über eine Aufstellung des bezugsberechtigten Personenkreises. Die notwendigen Gesetze erwartet man im Landratsamt wiederum frühestens im Juli.

Tatsächlich erklangen in jüngster Vergangenheit zahlreiche Klagen hinsichtlich Überforderung bei Landratsämtern und Jobcentern, da für die Umsetzung der Bundesinitiative bislang keine zusätzlichen Stellen auf den Ebenen der Landkreise und der Kommunen geschaffen wurden.

Mit Blick auf den im schulischen Alltag offensichtlichen, zusätzlichen Unterstützungsbedarf benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie dem näher rückenden Stichtag, waren es letztlich vielerorts die Schulen, die in ihrem kommunalen Bezug und in unmittelbarem Kontakt zu Familien mit Kindern und Jugendlichen als zielgruppenorientiert agierende Informationsvermittler bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets fungieren mussten.

Auch unter Zurückstellung der erheblichen Kritik und Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zur Verbesserung der Bildungschancen, soll das eingestellte Geld schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

Wie zusätzlich aufwändig die aus dem Bildungspaket resultierenden, bürokratischen Aufgaben für Bildungseinrichtungen sind, zeigt bereits ein erster Blick auf die Leistungspalette, die unmittelbare schulische Auskünfte, d.h. schulische Vorgänge erforderlich machen. Dabei handelt sich insbesondere um Anträge auf Leistungen bezüglich Schulausflügen und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen.

Das Bildungspaket hat erhebliche Veränderung im Schulalltag zur Folge, die je nach Schulstandort eine Massenleistung verlangt. Selbige wurde im Sinne der Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher zum Teil ohne ursprüngliche Zuständigkeit zu diesem Zweck aus der Notwendigkeit im Augenblick heraus geleistet und bislang ohne systematische Vorbereitung und Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften erbracht.

Der zusätzliche Bürokratieaufwand und fehlende Ausführungsbestimmungen belasten Schulleitungen und Lehrkräfte in unverhältnismäßigem Umfang und vernichten Arbeitskapazitäten, die den Schülerinnen und Schülern zustehen.

Dagegen spricht sich der VBE Baden-Württemberg vehement aus.

Heike Stober

Mit dem Hammer!

„Wir haben das beste Schulsystem“, erläuterte Marion Schick, ehemalige Kultusministerin in Baden-Württemberg, noch auf der didacta im Februar 2011. Fakten- und datenreich verteidigte die CDU-Politikerin das differenzierte Schulsystem Baden-Württembergs gegenüber der Gemeinschaftsschule ihrer nordrhein-westfälischen Kollegin Silvia Löhrmann, Grüne.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

Marion Schick reihte sich damit in eine lange Tradition ein. Vor ihr war Helmut Rau Kultusminister, davor Annette Schavan Kultusministerin. Gerade Annette Schavan ist es, die jetzt als Bundesministerin für Bildung und Forschung von dieser Tradition abrückt. Laut verkündet sie den Bruch der CDU mit der Hauptschule und ruft das neue Modell der gemeinsamen Beschulung von Haupt- und Realschülern aus. Zwei Säulen soll es in Zukunft noch geben: die Oberschule und das Gymnasium. Wie kommt der Wandel? Ist die Gemeinschaftsschule die bessere Schule für unsere Kinder? Noch vor kurzem behauptete Schavan das Gegenteil. Gibt es neue unwiderlegbare pädagogische Erkenntnisse, die jetzt diesen Schluss zulassen? Oder gibt es neue, unwiderlegbare fiskalische Erkenntnisse, die bei zurückgehenden Schülerzahlen und Finanzmitteln nur diesen Schluss zulassen? Wird Pädagogik missbraucht, um Politik zu machen? Was ist die richtige Pädagogik? Niemand weiß das besser als wir Lehrer. Wir wissen genau, was für die Kinder gut ist, die uns jeden Tag gegenübersitzen. Wir arbeiten mit ihnen, reden mit ihnen, pflegen den Kontakt zu den Eltern und wir können sehr genau einschätzen, in welchem Klima unsere Kinder am besten gefördert werden können. Wenn wir in Baden-Württemberg in die Lehrerzimmer hineinhören, hören wir unterschiedliche Meinungen hierzu. Freude über die Entwicklung hin zur Ganztagesschule genauso wie ein starkes Festhalten an der Differenzierung in Haupt- und Realschule. Und natürlich ist es so! Wir haben in Baden-Württemberg eine uneinheitliche Bildungslandschaft! Wir können nicht Mannheim mit Gebrazhofen im Allgäu vergleichen und glauben, für beide Orte passt das gleiche System optimal. Nein, wir müssen die Systemfrage öffnen. Sie darf nicht zum Bestimmungsfaktor der Bildung werden. Im Mittelpunkt der Überlegungen muss der Schüler stehen. Bildung muss sich an den Gegebenheiten vor Ort und dem Dialog der Bildungsbeteiligten, den Lehrern, den Eltern und der Kommune, orientieren. Die jetzt von der Bundes-CDU favorisierte Oberschule deckt sich übrigens in Teilen mit einem Modell, das der VBE entwickelt und vergangenen Herbst vorgestellt hat: Die erweiterte Realschule, die zur Studierfähigkeit führen kann, und Haupt- und Realschüler aufnimmt. Dieses Modell ist ein Vorschlag des VBE und kein flächendeckender Zwang! Das ist der Unterschied. Wir wollen Funktionierendes bewahren und dort Angebote machen, wo Bestehendes nicht mehr passt. Schullandschaften müssen sanft und flexibel entwickelt werden – und nicht mit dem Hammer!

Gerhard Brand  28.06.2011

Resolution an alle baden-württembergischen Landespolitiker

Pädagogische AssistentenResolution an alle Landespolitiker, insbesondere an die neue grün-rote
Landesregierung, anlässlich einer
Informationsveranstaltung und eines
Austausches des VBE Südbaden am
6. Mai 2011 mit zahlreichen
Pädagogischen Assistentinnen und
Assistenten

 

  1. Die Arbeit der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten (PA) an den Haupt- und Werkrealschulen und an den Grundschulen wird allerseits als sehr positiv, wertvoll und wichtig eingeschätzt. Deshalb fordern wir, dass zukünftig die Finanzierung nicht mehr über ein Sonderprogramm finanziert wird, sondern über feste Stellen im Haushaltsplan. Damit sollen die bisherigen befristeten Verträge in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.
  2. Die Erprobungsphase seit Januar 2008 sollte nun als erfolgreich abgeschlossen werden. Deshalb kann die Arbeit der PA nun auf weitere Schulen und auch auf weitere Schularten ausgeweitet werden. Wir fordern einen massiven Ausbau der Arbeit der PA, insbesondere um den Ausbau der Ganztagsschulen als Lern- und Lebensorte der Schülerinnen und Schüler voranzubringen.
  3. Die Erhöhung der Eingruppierung von E 6 nach E 8  nach dreijähriger Bewährungsfrist, die im diesjährigen Tarifabschluss auch vom VBE erreicht werden konnte, ist ein wesentlicher Schritt, um die finanzielle Attraktivität dieses Berufes anzuheben. Hier sind weitere Fortschritte notwendig.
  4. Fast alle PA haben bis dato Stellen inne mit einem Wochenstundenumfang von 10 – 20 Arbeitsstunden. Jetzt muss es darum gehen, für die Schulen praktikable Lösungen zu schaffen, damit alle Beschäftigten zumindest eine ¾ Stelle bis ganze Stelle bekommen können, um diese Arbeit nach Wunsch auch zu einem Vollerwerbsberuf zu machen.
  5. Die Aus- und Fortbildung der PA ist bis dato unzureichend. Es bedarf deshalb eines kontinuierlichen Curriculums von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.
  6. Hinsichtlich der konkreten Arbeitssituationen mit all ihren Aufgaben und arbeitsrechtlichen Bereichen gibt es allerseits noch viel Unsicherheit. Hier sind für die Schulleitungen, die PA und alle Beteiligten weitere Klarstellungen und Informationen erforderlich, z.B. bei der rechtlichen Verantwortung oder der Pausen- und Arbeitszeitregelungen.
  7. Hinsichtlich der Teilnahme von PA an mehrtägigen Veranstaltungen, z.B. Schullandheimaufenthalten, sollten arbeitszeitrechtliche  Regelungen gefunden werden, die eine Teilnahme ermöglichen, da dies aus pädagogischen Gründen sehr wünschenswert wäre.

Ekkehard Gabriel, Vorsitzender des VBE Südbaden 
Bernhard Rimmele, Referatsleiter Arbeitnehmer VBE Baden-Württemberg