Unter Verweis auf die VBE-Stellungnahme im VBE-Magazin 4-14 zu den Ganztagesgrundschulen gehe ich hier auf die Eckdaten ein, die inzwischen ihren Weg durch den Landtag hinter sich haben. Der Veröffentlichungszeitpunkt fällt nicht zufällig mit dem Start der Ganztagesschulen neueren Modells, sowie mit dem Start des Antragszeitraums für die Beantragung neuer Ganztagesgrundschulen für das kommende Schuljahr zusammen. Das gleiche Prozedere gilt auch für die Grundstufe an Förderschulen. Der besseren Lesbarkeit ist es geschuldet, dass dies in diesem Text unter dem Begriff Ganztagesgrundschulen subsumiert ist.
BW goes GTS
Ganztagesschulen sind auf Grund des gesellschaftlichen Wandels zu einem notwendigen Bestandteil unserer Schullandschaft geworden.
Deshalb hat die Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden gemeinsam Eckpunkte für das Ganztagsschulkonzept vereinbart. In Folge dessen wurde Mitte Juli 2014 eine neue, flexiblere Ganztagschule an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen im Schulgesetz verankert. Daneben können die bisherigen Ganztagsgrundschulen weiterbestehen oder sich am neuen Konzept orientieren. Die Beantragung einer Ganztagesschule nach neuem Konzept erfordert die Beantragung des Schulträgers mit Zustimmung der Schulkonferenz. Dazu bedarf es der Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts, das einen rhythmisierten Ganztagesbetrieb vorsieht. Schülerinnen und Schüler können nach der/den jeweils angebotenen Form/en zwischen der verbindlichen und der Wahlform wählen. Die getroffene Entscheidung ist ein Jahr bindend.
Reden wir über die Zeit und Geld
Für die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule sind 25 Schülerinnen und Schüler (SuS) notwendig. Bei jeweils 4 weiteren wird eine neue Gruppe eingerichtet. Die „Zauberzahlen“ heißen also
29 SuS für 2 Gruppen
54 für 3 Gruppen
79 für 4 Gruppen usw.
Die Schule wählt eines der folgenden Modelle aus
Die Höhe der Zuweisung pro Gruppe beträgt: Ganztagsangebot an der Schule |
Lehrerwochenstunden-Zuweisung pro Gruppe |
3 Tage à 7 Zeitstunden | 6 |
3 Tage à 8 Zeitstunden | 9 |
4 Tage à 7 Zeitstunden | 8 |
4 Tage à 8 Zeitstunden | 12 |
Für SuS ist das Ganztagesangebot kostenlos. Eine Ausnahme bildet das (verpflichtend angebotene) Mittagessen, für das der Schulträger einen Beitrag verlangen darf. Die Organisation aller Angebote erfolgt durch oder in enger Kooperation mit der Schule.
Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für die Ganztagesschule, also auch für das Mittagessen, beim Land. Die Aufsicht beim Mittagessen wird vom Schulträger übernommen. Außerhalb des Speiseraums ist hingegen wieder die Schule verantwortlich. Diese erhält vom Land einen Geldbetrag nach einem festen Schlüssel, so dass neu einzustellende Betreuungspersonen derzeit 15 EUR Stundenlohn in Empfang nehmen dürfen. Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich ebenfalls nach einem Schlüssel, der sich an der Gesamtschülerzahl berechnet: grundsätzlich sind zwei Aufsichtspersonen anwesend, ab 161 Schüler 3, ab 241 Schülerinnen und Schüler vier, usw….
Ein neues Zauberwort heißt „Monetarisierung“. Das bedeutet, dass die Schule bis zu 50 Prozent der Lehrerwochenstunden (für den Ganztagesschulbetrieb) in Geld umwandeln kann, um außerschulische Partner zu bezahlen oder die Schulleitung zu entlasten. Letztere bekommt für den gesamten Organisationsaufwand im GTS-Betrieb nur 1 (eine!!!) Anrechnungsstunde und kann sich durch Monetarisierung eine zweite „erkaufen“. Eine Lehrerwochenstunde wird dabei mit 1860.- EUR berechnet. Der VBE ist der Ansicht, dass weder eine noch zwei Stunden Anrechnung dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zur Organisation einer Ganztagesschule gerecht werden und fordert hier deutliche Nachbesserungen.
Die Ganztagesgrundschule muss unter den bestehenden Rahmenbedingungen unentgeltlich angeboten werden. Mit den Kooperationspartnern und den eingesetzten Personen müssen verlässliche schriftliche Absprachen getroffen werden. Die Formulare werden vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt.
Alle bestehenden sonstigen Betreuungsprogramme des Landes laufen zum Ende des Schuljahres 2014/15 aus (Horte, verlässliche Grundschule, Nachmittagsbetreuung usw.). Ab 2016/17 gibt es zusätzlich nur noch das Jugendbegleiter-Programm.
Was derzeit möglich ist
Auch im Herbst 2014 können Anträge für das Schuljahr 2015/16 gestellt werden. Dies können sowohl Schulen tun, die den Ganztagesbetrieb über das neue Modell aufnehmen wollen, oder Schulen, die bereits Ganztagesschule sind und auf das neue Konzept umsteigen wollen. Schulen, an denen bereits ein Ganztageskonzept (nach bisherigem Modell) umgesetzt ist, können dieses auch künftig weiterführen. Sie können ihre „Umwandlung“ auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Eltern deren Grundschule Ganztagesschule wird, die ihr Kind aber nicht dorthin geben wollen, stellen einen Antrag auf Einschulung in eine Nachbarschule ohne GTS-Betrieb. Dies gilt auch umgekehrt, wenn Eltern ihr Kind in eine GT-Schule geben wollen, aber am Ort keine angeboten wird.
Weiterführende Links:
http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Neues+GTS_Programm Für Beratung steht außerdem die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ zur Verfügung http://www.bw.ganztaegig-lernen.de