Waiblingen/Backnang. „Natürlich sind die jetzt zugesagten 80 zusätzlichen Deputate (landesweit) für die Eingangsklassen an Realschulen und Gymnasien `für mehr Bildungsgerechtigkeit´ zu begrüßen; mehr Bildungsgerechtigkeit sollte aber eigentlich schon in der Grundschule anfangen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Rems-Murr. Wenn im Gegenzug 230 Deputate für Poolstunden und 64 für die Hausaufgabenbetreuung an Gymnasien gekürzt werden, ergebe die von der SPD angepriesene Wohltat im Ergebnis ein fettes Minus.
Die SPD sehe laut deren Pressemitteilung in den 80 Deputaten „einen weiteren wichtigen Schritt für ein Mehr an Bildungsgerechtigkeit in unserem Schulsystem“, lasse aber die weiterhin fehlenden Fördermöglichkeiten an Grundschulen völlig außer Acht, moniert der VBE. Bildungsgerechtigkeit müsse jedoch noch vor der Sekundarstufe anfangen. Die von der SPD angeprangerten und angeblich durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung verursachten bundesweit höchsten Kosten für Nachhilfeunterricht fielen nämlich in einem nicht unerheblichen Maße bereits bei Grundschülern an, wo von Grün-Rot bisher Hilfe immer nur versprochen, aber noch nicht umgesetzt worden sei. Deshalb hänge die Bildung der Grundschüler nach wie vor vom Geldbeutel der Eltern ab, so der VBE.
Auch im kommenden Schuljahr gehe wieder keine einzige Poolstunde für Klassenteilungen oder Klassenlehrerstunden an die Grundschulen, fehlten weiterhin Vertretungslehrkräfte, Arbeitsgemeinschaften wie Schulchor und Theater sowie Stütz- und Förderstunden. Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bleiben ohne alternative Bildungsangebote und Beaufsichtigung. Der für die Grundschule vorgesehene Ethikunterricht für Kinder ohne Religionsunterricht sei aus Ressourcengründen noch nicht umgesetzt worden.
„Bevor das von der SPD geführte Kultusministerium wirklich Anerkennung vom Wähler bekommen kann, muss noch einiges getan werden“, schimpft der VBE-Sprecher. Wenn aus dem Bildungsbereich mit der einen Hand Ressourcen kräftig abgezogen werden und mit der anderen ein lediglich kleines „Trostpflästerle“ verabreicht werde, sei das in der Summe eine erschreckende „Negativzuführung“ und keine „Wohltat“ für die Schulen.