Stuttgart. Computer sind in den weiterführenden Schulen selbstverständliche Arbeits- und Hilfsmittel für Schüler geworden. „Leider sieht es mit der Multimedia-Ausstattung und der Anwendung von Computern im Grundschulunterricht nicht so günstig aus“, stellt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand, mit Bedauern fest.
Bereits vor knapp zwanzig Jahren – Ende 1994 – wurde ein Modellversuch „Computer an Grundschulen“ gestartet. Dabei ist es auch geblieben. „Heute stehen in etlichen Grundschulen zwar schon Rechner – vor allem, wenn engagierte Lehrer sich darum bemühen -, in den Bildungsplan des Primarbereiches hat die neue Technologie anders als in der Sekundarstufe noch immer offiziell keinen Einzug gehalten“, bemängelt der VBE-Vorsitzende.
Viele Grundschüler zeigen sich als Profis, wenn es um Computerspiele geht. Es wäre pädagogisch leichtfertig, die positiven Anwendungsbereiche der Geräte im Grundschulbereich auszuklammern und sich die Chancen entgehen zu lassen, die die Computer zur Lernmotivation der Schüler bieten. Sinnvoll wäre der Einsatz von Textverarbeitungsmöglichkeiten in Deutsch und entsprechender Software in Mathematik im Rahmen differenzierender Stütz- und Fördermaßnahmen, die Informationsbeschaffung im Internet für das Fach MeNuK (Mensch Natur und Kultur), der Einsatz von Computern im Fremdsprachenunterricht, beim Wochenplan und in der Freiarbeit und nicht zuletzt als Trainingsmöglichkeit partnerschaftlichen Verhaltens bei Gruppenarbeit.
„Die Grundschule könnte durch die Aufnahme der Computer in den Bildungsplan noch mehr ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden, indem sie den Schülern zusätzliche Erfahrungsräume öffnet und sie zum sinnvollen Umgang mit den neuen Medien anleitet“, stellt der VBE-Chef fest, selbst wenn das dem Professor Manfred Spitzer nicht so gefalle. Durch die offizielle Anerkennung des Computers als Arbeitsmittel auch für Grundschüler würden die nervigen Diskussionen mit dem Schulträger über die Übernahme oder Nichtübernahme der Sachkosten entfallen.