Arbeitshilfe für Schulen, die freiwillige Testangebote planen bzw. evaluieren

Viele Schulen haben sich gemeinsam mit ihren Kostenträgern bereits auf den Weg gemacht und Teststationen eingerichtet oder möchten dies in den kommenden Tagen tun. Dabei gibt es einige Punkte, die von Schulen dringend zu berücksichtigen sind. Diese Arbeitshilfe dient Schulleitungen bei der Planung bzw. Evaluierung eines schulischen Testzentrums. Falls Ihre Stadt oder Gemeinde die Schülertestung in das öffentliche Testzentrum integriert, haben Sie als Schule keine besonderen Punkte zu berücksichtigen.

Diese Arbeitshilfe basiert auf Erfahrungen und Empfehlungen von nationalen und internationalen Kliniken, Arztpraxen, Apotheken, Apothekenkammern, Herstellern, Hilfsorganisationen und Schulen, die seit geraumer Zeit mit dem Thema beschäftigt sind.

Grundsatzfrage: Bringen Schnelltests überhaupt etwas?

Ganz klar ja! Neben der Impfstrategie ist die Unterbrechung von Infektionsketten die wichtigste Maßnahme, die Lage in den Griff zu bekommen und wieder einen normalen Schulbetrieb zu gewährleisten. Hier bieten Schnelltests eine gute Möglichkeit, das Infektionsgeschehen zu minimieren. Die Zuverlässigkeit der Tests ist in mehreren Studien sehr gut belegt. Ebenso haben Laientests, die auch in Schulen eingesetzt werden sollen, eine hohe Verlässlichkeit.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/12/weniger-sensitiv-na-und

Der richtige Ort!

Von einem Massentest im Klassenzimmer ist nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen dringend abzuraten! Bei einem positiven Test innerhalb des Klassenverbands müssen alle anwesenden SchülerInnen zunächst in Quarantäne, bis das Gesundheitsamt etwas anderes sagt – ganz zu schweigen von der Belastung der Kinder und Lehrkräfte, die bewusst oder unbewusst entsteht. Zudem müssen unverzüglich entsprechende Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Daher empfehlen wir aus medizinischen, hygienischen und pädagogischen Gründen einen separaten Raum, in dem die Tests einzeln durchgeführt werden können.

Das richtige Zeitmanagement!

Hier kann keine Generallösung angeboten werden. Das Zeitmanagement ist abhängig von der Anzahl der Tests, der Anzahl und Erfahrung der Tester und den räumlichen Möglichkeiten. Das Testen einer kompletten Klasse im Klassenzimmer stellt zwar zunächst den geringsten logistischen Aufwand dar, im Falle eines positiven Tests beginnt dann allerdings ein immenser Aufwand. Nehmen Sie sich hierfür etwas Zeit, um diesen Punkt mit den testenden Personen gut zu planen, ggf. machen Sie zunächst einen Testlauf mit wenigen Kindern, um Abläufe zu optimieren. Falls noch nicht geschehen, fragen Sie in Arztpraxen, Apotheken oder bei Hilfsorganisationen nach deren Erfahrungen.

Den richtigen Test verwenden!

Das Land hat den Kommunen verschiedene Tests zur Verfügung gestellt. Es ist dringend darauf zu achten, dass Schnelltests mit der Aufschrift „nasopharyngeal“ keine Zulassung für Tests im vorderen Nasenbereich haben! Hier sind nur Tests zugelassen, die den Vermerk „nasal“ haben. Eine weitere Alternative sind „Spucktests“. Auch hier ist dringend eine Kooperation mit einer Apotheke zu empfehlen, da diese regelmäßig Informationen über die entsprechenden Kammern erhalten und relativ schnell reagieren können.

Eine aktuelle Liste von zugelassenen Tests für Laien finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Eine ausführliche Liste aller Antigen-Tests, auch die, die keine Empfehlung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben, finden Sie hier:

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:14123884295420

Eine FAQ-Liste finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html

Weitere Informationen über die Zuverlässigkeit, die Bedeutung der Spezifität und Sensibilität und Unterschiede zwischen den Tests finden Sie hier:

https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/7826/EB-8-21-Heimtest-Beitrag_22-02-21-zur%20Veröffentlichung.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Ohne Einweisung geht in Schulen nichts!

Für den Fall, dass Schulen Tests eigenständig durchführen möchten, muss darauf geachtet werden, dass die MitarbeiterInnen korrekt eingewiesen wurden. Gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestV) bedarf es einer Einweisung durch eine fachkundige Person, die dazu berechtigt ist. Die Verwaltungsvorschrift „Verabreichung von Medikamenten bei chronischen Krankheiten in Schulen“ findet in der aktuellen Version keine Anwendung!

Dienstleistungen Dritter sind möglich!

Schulen können aktuell nicht verpflichtet werden, eigenständig Tests für SchülerInnen oder Lehrkräfte durchzuführen. Falls Kommunen dies weiterhin wünschen, können z. B. Arztpraxen, Apotheken und Hilfsorganisationen als Kooperationspartner einbezogen werden. Damit liegen dann auch die gesamte Logistik und Verantwortung bei der entsprechenden Stelle.

Ohne Daten kein Test!

Bei Minderjährigen muss die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen, bevor der Test durchgeführt wird. Entsprechende Musterformulare finden Sie im Anhang.

Die richtige Schutzausrüstung ist Pflicht!

Sobald die/der Testende Hilfestellung beim Kind gibt und die Wahrscheinlichkeit besteht, mit dem Testkit oder Sekreten des Kindes in Kontakt zu kommen, ist zwingend persönliche Schutzausrüstung anzulegen. Diese besteht aus Einmalhandschuhen, Schutzkittel, FFP2-Maske, Schutzvisier oder Schutzbrille und ggf. Haube. Zudem muss die korrekte Entsorgung der gebrauchten Materialien gesichert sein. Manche Testkits haben bereits kleine Tüten im Set dabei, die dann vom Getesteten in den Restmüll entsorgt werden können.

Versicherungsschutz

Lehrkräfte können nach mehreren Schreiben des Kultusministeriums freiwillig Selbsttests unterstützen. Daraus ergibt sich Versicherungsschutz nach Landesrecht. Schulisches Personal im Angestelltenverhältnis und SchülerInnen sind nach Vorgaben der Unfallkasse Baden-Württemberg versichert.

Ausblick

Das Kultusministerium erarbeitet gerade mit dem DRK eine Teststrategie, die voraussichtlich landesweit nach den Osterferien gelten soll. Daher kann es sein, dass diese Arbeitshilfe mit Verkündung der Teststrategie des Ministeriums dann teilweise überholt ist.

Anlagen

Entscheidungshilfe – Durchführung von PoC-Antigentests

Bescheinigung_und_Meldeformular_Teststellen

Datenschutzerklärung_Antigentest_Schüler