Der VBE zum Aufruf des Kultusministeriums zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung

Auch im kommenden Schuljahr werden den Schulen in Baden-Württemberg Lehrerinnen und Lehrer fehlen. Das Kultusministerium hat sich deshalb mit einem Aufruf an Pensionärinnen und Pensionäre, teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Lehrkräfte vor dem Ruhestand gewandt. Ihr Verband Bildung und Erziehung (VBE) erläutert, welche Optionen den verschiedenen Gruppen zur Verfügung stehen und was Sie beachten müssen, wenn Sie bei der Stabilisierung der Unterrichtsversorgung helfen möchten.

Noch ist die Lehrkräfteversorgung in Baden-Württemberg nicht so, wie sie sein sollte. Das Kultusministerium hat deswegen vor einiger Zeit einen Aufruf verschickt, in dem es Pensionärinnen und Pensionäre, teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Lehrkräfte vor dem Ruhestand bittet, dabei zu helfen, die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren. Die Maßnahmen hatte das Kultusministerium bereits im Juli des vergangenen Jahres angekündigt.

Der VBE Baden-Württemberg heißt diese Maßnahmen nicht gut. Allerdings sind sie in der aktuellen Situation, die aufgrund einer längeren Fehlplanung entstanden sind, notwendig. „Der VBE hat mehrmals eindringlich darauf hingewiesen, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Nun steht die aktuelle Kultusministerin vor einem Scherbenhaufen“, kommentiert der Landesvorsitzende, Gerhard Brand, die Situation. Was Sie beachten müssen, wenn Sie dabei helfen wollen, die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren, erfahren Sie im Folgenden.

Pensionärinnen und Pensionäre:

Wie bereits im Juli des vergangenen Jahres berichtet, besteht für Pensionärinnen und Pensionäre die Möglichkeit, in Mangelbereichen als Vertretungslehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen tätig zu werden. Damit für Pensionärinnen und Pensionäre finanziell dadurch keine Nachteile entstehen, hat das Land Möglichkeiten geschaffen, um die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze für Pensionärinnen und Pensionäre in Mangelbereichen zur Anwendung zu bringen.

Zu den Mangelbereichen zählen nach Auskunft des Kultusministeriums folgende Schularten:

  • Grundschulen
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
  • Regional: Werkreal-, Haupt- und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen
  • Einzelne Fachbereiche an Gymnasien und berufliche Schulen

Somit können Pensionärinnen und Pensionäre in diesen Schularten befristete Vertretungen annehmen. Ob die Hinzuverdienstgrenze geöffnet wird, wird allerdings in jedem Fall einzeln geprüft und begründet. Zuständig ist hier die personalverwaltende Dienststelle. Auch ein Anspruch auf einen Einsatz als Lehrkraft unter Öffnung der Hinzuverdienstgrenze besteht nicht.

Wenn Sie sich für einen Einsatz als Vertretungslehrkraft interessieren, können Sie sich hierfür online unter www.lehrer-online-bw.de im Vertretungspool Online (VPO) registrieren. Während des ganzen Schuljahres werden dort Ausschreibungen für Vertretungstätigkeiten veröffentlicht, auf die Sie sich melden können. Zudem sprechen Regierungspräsidien und staatliche Schulämter registrierte Personen direkt an, wenn es regional offene Stellen gibt.

Der VBE Baden-Württemberg sieht den Einsatz von Pensionärinnen und Pensionären in der aktuellen Notlage als eine der besten Lösungen an. „Eigentlich haben die Lehrkräfte im Ruhestand denselben auch verdient“, meint der Landesvorsitzende Gerhard Brand, „allerdings bringen unsere Pensionärinnen und unsere Pensionäre viel Wissen, Erfahrung und eine abgeschlossene Lehramtsausbildung mit. Als Verband fordern wir aber, dass die Rahmenbedingungen bei einem Einsatz stimmen müssen. Das bedeutet insbesondere, dass Pensionärinnen und Pensionäre bürokratische Steine möglichst aus dem Weg geräumt werden.“

Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte:

Auch im kommenden Jahr besteht für Lehrerinnen und Lehrer in Teilzeit die Möglichkeit, das eigene Deputat bei vorliegendem dienstlichen Bedarf unterjährig zu erhöhen. Entsprechende Anträge können nach Auskunft des Kultusministeriums ab sofort gestellt werden. Eine Erhöhung der Teilzeit wirkt sich entsprechend auch auf das Ruhegehalt aus. Informationen und Auskünfte dazu, wie sich die Erhöhung auf ihr Ruhegehalt auswirkt, erhalten Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung sowie bei Ihrem VBE.

Lehrkräfte vor dem Ruhestand:

Laut Gesetz treten Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen zum Ende des Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden. Auf Antrag kann der Ruhestand einmal oder mehrmals, jedoch jeweils nur bis zu einem Jahr und nicht länger als bis zum Schuljahresende nach Vollendung des 69. Lebensjahres hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt.

Wird der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben, ist diese Zeit eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Wird der Höchstruhegehaltssatz (71,75 %) erreicht, erhält die Lehrerin oder der Lehrer in jedem Monat, den er oder sie freiwillig weiterarbeitet, einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent zu den Dienstbezügen. Ansprechpartner für Lehrkräfte, die ihren Ruhestand hinausschieben wollen ist das jeweilige Regierungspräsidium. Beachten Sie dabei, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze zu stellen ist.