Der VBE fordert den Erhalt von allen Werkrealschulen

Haupt-/Werkrealschulen

Das Bildungssystem in Baden-Württemberg wird nach Ankündigung der Landesregierung umfangreich reformiert. Die zentralen Reformvorhaben sind der Ausbau der frühkindlichen Sprachförderung an Kita und Grundschule, die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium und eine Reform der Sekundarstufe I. Im Bereich der Haupt-/Werkrealschulen kommen die angekündigten Maßnahmen als zweischneidiges Schwert daher. Welche Auswirkungen die Reformvorhaben auf die Haupt- und Werkrealschulen haben, will der VBE an dieser Stelle erläutern:

Der Werkrealschulabschluss und der Hauptschulabschluss in Klasse 10 sollen auslaufen. Die Landesregierung scheint auf diese Art offenkundig auch das berufliche Schulwesen und die Berufsfachschule als Weg zum mittleren Bildungsabschluss stärken zu wollen. Zudem setzt das Land auf eine verstärkte Kooperation von Werkrealschule (WRS) und Realschule (RS), was zum einen WRS-Standorte stärken könnte und zum anderen für die RS-Standorte die Möglichkeit eröffnet, das G-Niveau ausschließlich im Bereich der verbundenen WRS abbilden zu können.

Es war und ist eine Kernforderung des VBE, dass die Haupt-/Werkrealschule erhalten bleiben muss. Für den VBE ist auch klar, dass die Haupt-/Werkrealschulen ihre Berechtigung in der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg haben und sie auch weiterhin haben müssen.

Haupt- und Werkrealschulen haben ihre Berechtigung

Für die Arbeit in der Raumschaft sind sie eine wichtige Stütze: Aufgrund des gemäßigten Fachlehrerprinzips sind sie in der Lage, sich sehr intensiv um die Schülerinnen und Schüler zu kümmern. An dieser Schulart hat die Beziehungsarbeit oberste Priorität – gerade schwache Schülerinnen und Schüler profitieren davon. In keiner anderen Schulart werden Schüler auf G-Niveau so gezielt gefördert. Und zur Wahrheit gehört auch: Keine andere Schulart verzeichnet einen derart hohen Rücklauf ab der siebten Klasse.

 Nach Angaben des Kultusministeriums ist die Anzahl der Haupt-/Werkrealschulen im Land in etwas mehr als zehn Jahren von rund 1.200 auf heute 224 zurückgegangen. Das jetzige Reformkonzept kann bei wohlwollender Betrachtung auch als eine Bestandsgarantie für die verbliebenen, aber bedrohten Schulstandorte betrachtet werden. Warum?

Reformvorhaben sieht Verbünde vor

Weil das Konzept vorsieht, wo immer es vor Ort möglich und gewünscht ist, können Haupt-/Werkrealschulen mit einer Realschule einen kooperativen Verbund eingehen und damit ihren Standort sichern. Darüber hinaus können Werkrealschulen sich auf eigenen Wunsch zu Realschulen oder Gemeinschaftsschulen weiterentwickeln, sie können aber auch eigenständig bleiben, wenn die Schülerzahlen dies ermöglichen. Dies entspricht den Forderungen des VBE, der sich in fortlaufenden Gesprächen dafür einsetzt, dass Haupt- und Werkrealschulen auch selbstständig bestehen bleiben können.

Aber: Diese Entwicklung braucht vonseiten der Schulaufsicht unbedingt eine gute Begleitung und vor allem tragfähige Personalkonzepte für Lehrkräfte und Schulleitungen. Darüber hinaus sind aus Sicht des VBE drei weitere Punkte zu beachten, um die Akzeptanz des Reformvorhabens zu erhöhen:

  • Kolleginnen und Kollegen an den Schulen müssen in die Gestaltungsprozesse vor Ort einbezogen werden. Ihre Expertise muss einfließen können, und zwar mit Stimmrecht im Rahmen der Schulkonferenz.
  • Die Grundschulempfehlung sollte nicht nur im Bereich des Gymnasiums, sondern auch im Bereich der anderen Schularten mehr Gewicht erhalten.
  • Es ist zu berücksichtigen, dass in der zweiten Säule künftig alle Lehrkräfte gleichwertig nach A13 besoldet werden. Das Land kann nicht einerseits stärkere Verbünde und Kooperationen zwischen den Schularten einfordern und anderseits die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer ungleich bezahle