Dank des VBE: 4,7 % mehr in der Lohntüte und wieder volles Gehalt für neu eingestellte Lehrkräfte!

Alimentation

In den Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg zusammen mit seinem Dachverband, dem Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW), einen Erfolg für neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer erzielt. Die von der grün-roten Koalition beschlossene Absenkung der Eingangsbesoldung wird zum 01.01.2018 zurückgenommen. Außerdem konnte die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten erreicht werden.

Die Einigung zur Übertragung des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten ist vor allem für junge Lehrerinnen und Lehrer sensationell. Neben der Erhöhung der Besoldung aller Lehrkräfte um 2 Prozent in 2017 sowie 2,35 Prozent plus Baden-Württemberg-Bonus in Höhe von 0,325 Prozent im Jahr 2018, ist vor allem die Rücknahme der vom VBE Baden-Württemberg schon 2015 angeprangerten Absenkung der Eingangsbesoldung zum 01.01.2018 ein toller Erfolg. Das bedeutet für die neu einzustellenden und neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer fast ein zusätzliches Monatsgehalt. Endlich wieder 12 Monate volle Bezahlung!

Bedauerlicherweise konnte sich der BBW mit der Forderung einer zeitgleichen Übertragung nicht durchsetzen. So wird die Besoldungserhöhung mit einer Zeitverzögerung von bis zu 5 Monaten erfolgen.

Der VBE Baden-Württemberg hat sich von Beginn an gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung positioniert. Deshalb können sich auch Lehrerinnen und Lehrer, die von dieser Maßnahme bereits betroffen sind, noch dagegen wehren. Seit 2015 läuft nämlich der Prozess, den der VBE Baden-Württemberg und der Beamtenbund Baden-Württemberg gegen die abgesenkte Eingangsbesoldung angestrengt haben. Bis zum 31.12. 2017 können betroffene Lehrerinnen und Lehrer einen „Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation“ stellen.

Bezüglich der Frage, ob der Absenkungsbetrag im Falle eines Erfolges beim aktuellen Klageverfahren vollständig rückwirkend bzw. rückwirkend zum Zeitpunkt der der Widerspruchserhebung ausgezahlt wird, bleibt zunächst die Entscheidung der Gerichte abzuwarten. Wurde bereits ein Antrag gestellt, ist eine erneute Antragsstellung nicht mehr erforderlich.

Der VBE Baden-Württemberg stellt seinen Mitgliedern einen Musterantrag zur Verfügung. Bei Interesse an diesem und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an vbe@vbe-bw.de.

Hintergrund:

Die grün-rote Landesregierung hatte im Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 vom 18. Dezember 2012 die Absenkung der Eingangsbesoldung beschlossen. Die Eingangsbesoldung für die Eingangsämter A 9 und A 10 wurde um 4% abgesenkt und die bisherige Absenkung der Eingangsbesoldung in den höheren Eingangsämtern auf 8% erhöht.

Die neue grün-schwarze Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigt, die Absenkung der Eingangsbesoldung schrittweise bis 2022 rückgängig zu machen. Mit der Vereinbarung zur Übertragung des Tarifergebnisses wird die Absenkung der Eingangsbesoldung jedoch bereits zum 1. Januar 2018 zurückgenommen.

Der VBE Baden-Württemberg hatte gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung 2015 geklagt. Als Musterklägerin hatte sich das Vorstandsmitglied des VBE Südbaden, Marianne Markwardt zur Verfügung gestellt.

Klarstellung:

Besonders erfreut zeigt sich der VBE Baden-Württemberg darüber, dass der VBE Baden-Württemberg und der BBW in den Verhandlungen einen Baden-Württemberg Bonus in Höhe von 0,325 Prozent erreicht haben, den ab 2018 alle Beamtinnen und Beamten erhalten!

Der Landesvorsitzende Gerhard Brand: „Wir freuen uns, dass die Landesregierung mit diesem Bonus ihrer Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten Ausdruck verleiht. Diese Maßnahme ist ein besonderer Erfolg des VBE Baden-Württemberg und des BBW und erhöht die Attraktivität des Beamtentums in Baden-Württemberg.“

Die einzigen Verhandlungspartner, die bei diesen Verhandlungen am Tisch saßen waren BBW und VBE. Der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften hatte die Ergebnisse der Verhandlungen abgelehnt! Der BBW hätte gerne über die Ergebnisse informiert, wurde aber leider nicht über die Aussendung des Hauptpersonalrats benachrichtigt.