Der VBE informiert: Mehr Gerechtigkeit bei kindergeldbezogenem Familienzuschlag

Familienzuschlag

Der VBE informiert über eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH): Der VBE hat schon lange eine Regelung im Landesbesoldungsgesetz kritisiert, die vor allem Beamtenpaare diskriminiert, die in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung des VGH betrifft Beamtenehepaare mit kindergeldberechtigten Kindern, die beide in Teilzeit arbeiten, aber in der Summe weniger als 100 Prozent Stellenumfang haben, also zum Beispiel ein Elternteil mit 50 Prozent und der andere Elternteil mit 25 Prozent Beschäftigungsumfang.

Bisher haben diese Eltern den kindergeldbezogenen Familienzuschlag nur anteilig zum Stellenumfang des Elternteils erhalten, auf den das Kind angemeldet ist. Der Stellenanteil des anderen Elternteils blieb unberücksichtigt. Hätten beide Elternteile zusammen mindestens 100 Prozent Stellenumfang, würden sie aber 100 Prozent vom Familienzuschlag erhalten. Das ist laut dem Verfassungsgerichtshof eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz.

Der Verfassungsgerichtshof hat in der Folge die entsprechende Regelung des Landesbesoldungsgesetzes für nichtig erklärt. Der Landesgesetzgeber ist jetzt daher aufgefordert, bis zum 31.12.2025 eine verfassungsmäßige Neuregelung zu beschließen, die ab dem 1.1.2024 Gültigkeit haben soll.

Betroffene müssen nun keinen Widerspruch einlegen. Es ist aktuell die Neuregelung des Gesetzgebers abzuwarten. Der VBE wird seine Mitglieder informieren, sobald die Neuregelung veröffentlicht ist und stellt diesen dann gegebenenfalls auch ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung.