Die Tarifparteien haben eine Einigung in der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen erzielt. Vorausgegangen waren drei kontroverse Verhandlungsrunden, bundesweite Warnstreiks, ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren und eine weitere, vierte Verhandlungsrunde in Potsdam. Die nun erzielte Einigung folgt der Schlichtungsempfehlung und führt zu deutlichen Entgelterhöhungen, welche die Arbeitsplätze der beschäftigten Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst dauerhaft aufwerten.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: 3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden. Angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen ist das durchaus eine Hausnummer. Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent.
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:
- Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
- Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
- Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
- Vertragslaufzeit: 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Inflationsausgleich
In einem ersten Schritt erhalten die Beschäftigten einen Betrag von 1.240 Euro mit der Entgeltabrechnung für Juni 2023, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestand. In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten dann 220 Euro monatlich. Der Anspruch besteht, wenn im Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag des Monats Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind unter anderem die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz sowie auf Kurzarbeitergeld.
Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Be-
träge jeweils zur Hälfte.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen entsprechend dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Unsere Forderung, auch Teilzeitbeschäftigten den vollen Inflationsausgleich zu zahlen, hat die Arbeitgeberseite abgelehnt.
Weitere Regelungen
Die bisherige Regelung zur Übernahme von Auszubildenden (§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil) wird wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2024 wieder außer Kraft.
Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit werden nicht verlängert. Die Gewerkschaften hatten eine Verlängerung eingefordert. Die Arbeitgeberseite war hierzu allerdings nicht bereit.
Bewertung
Der VBE Baden-Württemberg sieht in dem Verhandlungsergebnis einen ersten Schritt, um die hervorragenden Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst anzuerkennen und den öffentlichen Dienst insgesamt attraktiv zu halten. Die vereinbarten Entgelterhöhungen werden sich im Portemonnaie bemerkbar machen. Angesichts der drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten handelt es sich allerdings allenfalls um einen wirtschaftlichen Ausgleich und nicht um eine wirkliche Lohnerhöhung. Auch mit Blick auf den immensen Fachkräftemangel hätte der VBE sich hier ein deutlicheres Signal der Arbeitgeberseite gewünscht.
Darüber hinaus kritisieren wir, dass die Ruheständlerinnen und Ruheständler den Inflationsausgleich nicht erhalten – die hohe Inflation trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
Der VBE weist außerdem darauf hin, dass die Tarifeinigung nur für den Bereich der Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen gilt. Der VBE fordert die zeit- und volumengleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich. Die Tarifrunde für die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer startet im Herbst.
Weitere Infos
Eine ausführliche Darstellung der Tarifeinigung finden Sie auf der Seite des dbb beamtenbund und tarifunion.
Unsere Pressemeldung zur Tarifeinigung lesen Sie hier.