Horizontaler Laufbahnwechsel: Wechsel nach A13 zum 01.08.2018

Horizontaler Laufbahnwechsel: Erste Wechsel nach A13 wird es zum 1. August 2018 geben. Das hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg erfahren. Die Informationen des VBE vom Januar, dass Stellenhebungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am horizontalen Laufbahnwechsel in den Haushaltsplänen eingeplant waren, haben sich damit bestätigt. Der Landesvorsitzende des VBE, Gerhard Brand, freut sich für die Lehrkräfte, die von August an A13 erhalten.

Lehrerinnen und Lehrer, die in der ersten Tranche am horizontalen Laufbahnwechsel teilgenommen haben, erhalten ab dem 1. August 2018 mehr Gehalt. Was der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg schon im Januar den Haushaltsplänen des Kultusministeriums entnommen hatte, wird jetzt konkret. Im Januar waren nach VBE-Informationen 269 Stellenhebungen nach A13 eingeplant. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: Horizontaler Laufbahnwechsel – Stellenhebungen nach A13 eingeplant.

Der genannte Stichtag gilt für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Lehrgang im November 2017 bestanden haben und bei denen die Regierungspräsidien den Erwerb der neuen Laufbahnbefähigung im Januar 2018 festgestellt haben. Mit Wirkung zum 01.08.2018 werden die Lehrerinnen und Lehrer in die neue Laufbahn einer Lehrkraft an Werkreal-, Haupt- und Realschulen ernannt und erhalten Stellen in A13. Die Staatlichen Schulämter und die Schulen sind angewiesen, den Lehrerinnen und Lehrern entsprechende Urkunden bis August 2018 auszuhändigen.

Horizontaler Laufbahnwechsel: VBE beglückwünscht erfolgreiche Teilnehmer

Der VBE Baden-Württemberg beglückwünscht alle Lehrerinnen und Lehrer, die erfolgreich am horizontalen Laufbahnwechsel teilgenommen haben. Der Landesvorsitzende des VBE, Gerhard Brand: „Der VBE Baden-Württemberg hat sich für den horizontalen Laufbahnwechsel eingesetzt und freut sich, dass nun erste Kolleginnen und Kollegen den Sprung nach A13 schaffen. Wir haben uns aber ebenfalls für eine möglichst niedrigschwellige Umsetzung des Laufbahnwechsels eingesetzt. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass eine Prüfung der Lehrerinnen und Lehrer nicht erfolgen muss. Die Lehrerinnen und Lehrer haben an ihren neuen Schularten bereits nachgewiesen, dass sie in der Lage sind, dort zu unterrichten. Der VBE ist der Ansicht, dass ein Gutachten der Schulleitung ausgereicht hätte.“

Der VBE Baden-Württemberg begrüßt, dass das Ministerium entsprechende Stellenhebungen derart zügig eingeplant hat und somit eine Forderung des VBE umgesetzt hat. Der VBE Baden-Württemberg fordert jedoch, dass alle Lehrerinnen und Lehrer nach A13 bezahlt werden sollen. Das trifft insbesondere auf Grundschullehrkräfte und auf die an Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte zu. Gegenüber den Lehrkräften an Haupt- und Werkrealschulen ist es nicht darstellbar, dass diese nach A12 besoldet werden, gleichzeitig aber junge Referendarinnen und Referendare ausbilden, die in Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert sind.

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